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Kann ich aufgrund von guten Unfallstatistiken auf Gefährdungsbeurteilungen verzichten?

KomNet Dialog 17616

Stand: 21.12.2012

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Gefährdungsbeurteilung > Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung

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Frage:

Seit dem Jahre 2007 liegt die Unfallhäufigkeit bei 160 Mitarbeitern im MIttel bei 1,5 Unfällen pro Jahr. Dabei handelt es sich um leichte Unfälle. Kann ich über diese statistischen Ergebnisse ausweisen, dass Gefährdungsbeurteilungen nicht notwendig werden ? P.S. Es handelt sich bei den 160 MA um solche, die sowohl im Büro als auch zeitweise auf Baustellen im Rahmen von Untersuchungen tätig sind, einschl. des notwendigen Equipments.

Antwort:

Nein, denn die Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzlich geforderte grundsätzliche Aufgabe. Sie ergibt sich allgemein aus § 5 Arbeitsschutzgesetz und wird in vielen Verordnungen präzisiert, beispielsweise im § 3 Arbeitsstättenverordnung oder § 6 Gefahrstoffverordnung.

Ein Ausnahmetatbestand, dass aufgrund guter Unfallstatistiken auf die Gefährdungsbeurteilung verzichtet werden kann, ergibt sich hieraus nicht.