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Kann ich aufgrund von guten Unfallstatistiken auf Gefährdungsbeurteilungen verzichten?
KomNet Dialog 17616
Stand: 01.07.2024
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Gefährdungsbeurteilung > Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung
Frage:
Seit dem Jahre 2007 liegt die Unfallhäufigkeit bei 160 Beschäftigten im Mittel bei 1,5 Unfällen pro Jahr. Dabei handelt es sich um leichte Unfälle. Kann ich über diese statistischen Ergebnisse ausweisen, dass Gefährdungsbeurteilungen nicht notwendig werden? P.S. Es handelt sich bei den 160 Beschäftigten um solche, die sowohl im Büro als auch zeitweise auf Baustellen im Rahmen von Untersuchungen tätig sind, einschl. des notwendigen Equipments.
Antwort:
Nein, denn die Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzlich geforderte grundsätzliche Aufgabe. Sie ergibt sich allgemein aus § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und wird in vielen Verordnungen präzisiert, beispielsweise im § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Ein Ausnahmetatbestand, dass aufgrund guter Unfallstatistiken auf die Gefährdungsbeurteilung verzichtet werden kann, ergibt sich hieraus nicht.