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Im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) wird gefordert, dass der Arbeitgeber die im Betrieb vorhandenen Gefährdungen ermittelt und auf dieser Grundlage die entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen festschreibt. Sinn und Zweck einer Gefährdungsbeurteilung ist es, sich die potentiellen Gefahren im Betrieb bewusst zu machen, diese zu dokumentieren und daraus den entsprechenden Handlungsbedarf ...
Stand: 28.08.2024
Dialog: 16658
Das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- selbst sieht keine besondere Sprachregelung vor.Sofern z. B. Englisch im Betrieb "Umgangssprache" ist, kann die Dokumentation auch in dieser Sprache abgefasst werden. Entscheidend ist, dass alle eingebundenen Akteure ihren Pflichten nachkommen können, d. h. die Dokumentation auch lesen und verstehen können. Hierzu gehören Personen, auf die Pflichten delegiert ...
Stand: 28.11.2022
Dialog: 6644
Die Verpflichtung für einen Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen wie Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Gefahrstoffverordnung usw.Gemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 4629
Ja, die Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- sowie die Ergebnisse aus den Ermittlungspflichten und die getroffenen Maßnahmen nach der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- können in einem Dokument zusammengefasst werden.Das ArbSchG sieht von sich aus bereits die Ermittlung aller Gefährdungen und die Dokumentation ...
Stand: 03.03.2020
Dialog: 2229
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sieht in § 5 ArbSchG vor, dass der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen hat. Er soll mögliche Gefahren ermitteln und daraufhin geeignete Schutzmaßnahmen treffen. Diese Vorschrift dient vor allem dem Schutz des Arbeitnehmers an seinem Arbeitsplatz. Nimmt der Arbeitgeber diese nicht vor, bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer einem potentiell höheren ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 42625
Zur Beantwortung Ihrer Anfrage ist hier insbesondere der § 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten Absatz 5 DGUV Vorschrift 1 hervorzuheben. Dort heißt es:Für Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich tätig werden, hat der Unternehmer, der für die vorgenannten Personen zuständig ist, Maßnahmen zu ergreifen ...
Stand: 24.06.2023
Dialog: 17913
In den Leitlinien zur Gefährdungsbeurteilung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie findet sich folgendes:"Dokumentation der GefährdungsbeurteilungDie Dokumentation nach § 6 ArbSchG erfordert keine bestimmte Art von Unterlagen. Es kann sich um Unterlagen in Papierform oder aber auch in Form elektronisch gespeicherter Dateien handeln. Aus der Dokumentation muss aber erkennbar sein, dass d ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 42614
Bei sich ändernden Gegebenheiten (und hierzu zählen sicherlich großangelegte, langfristig geplante Umbauarbeiten) muss der Arbeitgeber gem. § 3 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Maßnahmen des Arbeitsschutzes anpassen. Dies bedingt also eine ergänzende, auf die Baustellentätigkeiten abgestimmte Gefährdungsbeurteilung, die Festlegung von entsprechenden (temporären) zusätzlichen ...
Stand: 17.05.2017
Dialog: 29153
Grundlage für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist § 5 Arbeitsschutzgesetz. Nach § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 4126
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.Voraussetzung ist also, dass die Beschäftigten eine Arbeit im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes für den Arbeitgeber ausführen.Dies spiegelt sich in § 5 ArbSchG auch bei der Erwähnung ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 25946
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und seine Verordnungen wie z.B. die Arbeitsstättenverordnung sind die rechtliche Grundlage für eine Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung.Hier werden im Folgenden weitere Passagen aus dem Arbeitsschutzgesetz wiedergegeben, da aus ihnen die Verpflichtungzum systematischen Vorgehen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Faktoren ...
Stand: 05.11.2019
Dialog: 42905
Vorgehensweisen möglich. Wichtig ist, dass Sie sich die potentiellen Gefahren in Ihrem Betrieb (frühzeitig) bewusst machen und erkennen, wo Handlungsbedarf besteht - bevor etwas passiert!" (Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, BAuA).In § 5 des Arbeitsschutzgesetzes / ArbSchG wird gefordert, dass der Arbeitgeber die im Betrieb vorhandenen Gefährdungen ermittelt und auf dieser Grundlage ...
Stand: 31.01.2019
Dialog: 30879
Eine Gefährdungsbeurteilung muss grundsätzlich durchgeführt werden (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). Diese grundsätzliche Forderung wird in einigen Spezialgesetzen konkretisiert, z.B. im § 6 der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV: "Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber festzustellen, ob ...
Stand: 10.01.2017
Dialog: 28215
Wie von Ihnen beschrieben, sind Sie beim Unternehmer selbst angestellt. Es besteht das im Arbeitsschutzgesetz beschriebene "Arbeitgeber-Beschäftigtenverhältnis". Insofern muss eine Gefährdungsbeurteilung auch für die Tätigkeiten der interne SiFa erstellt werden (vergl. § 5 Arbeitsschutzgesetz). Vorschriften, die die SiFa aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse hier ausnehmen, existieren ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 19402
Nein, eine separate Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist nicht erforderlich. Eine Gefährdungsbeurteilung muss grundsätzlich alle potenziell gesundheitsgefährdenden Belastungsfaktoren berücksichtigen, die mit der Tätigkeit und der Arbeitsumgebung verbunden sind. Dazu gehört auch die psychische Belastung.Rechtsgrundlage ist hier der § 5 Arbeitsschutzgesetz. ...
Stand: 05.11.2019
Dialog: 42906
Die Verpflichtung für Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen, wie z.B. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Biostoffverordnung (BioStoffV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz gliedert sich in die Unterpunkte ...
Stand: 02.02.2023
Dialog: 6662
Nein, denn die Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzlich geforderte grundsätzliche Aufgabe. Sie ergibt sich allgemein aus § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und wird in vielen Verordnungen präzisiert, beispielsweise im § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Ein Ausnahmetatbestand, dass aufgrund guter Unfallstatistiken auf die Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 01.07.2024
Dialog: 17616
In § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln hat, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.Nach § 2 Absatz 2 ArbSchG sind Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes:1.Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,2.die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,3 ...
Stand: 06.03.2020
Dialog: 43065
gibt, die sich von der Gefährdung bei der Nutzung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor unterscheiden. Es wird dabei der § 5 Arbeitsschutzgesetz angewendet. Die Unterweisung hat nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und/oder nach § 12 Betriebssicherheitsverordnung zu erfolgen. Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Ableitung von Maßnahmen sollte sich der Arbeitgeber von der Fachkraft ...
Stand: 27.11.2024
Dialog: 20641
Die mutterschutzspezifische Gefährdungsbeurteilung nach § 1 der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) ergänzt die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es wird empfohlen, die mutterschutzspezifische Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich mit der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz zu verknüpfen.Falls die Gefährdungsbeurteilung ergibt ...
Stand: 22.05.2017
Dialog: 29323