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      Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.Dazu gehören auch nicht gewöhnliche Arbeitszustände, die zu Unfällen oder zu Beeinträchtigung der Gesundheit führen können. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist hierbei unerheblich. S ...      
      Stand: 16.06.2025
      Dialog: 44123
     
        
    
      
      Psychische Belastungen und Gefährdungen werden bzgl. der Gefährdungsbeurteilung prinzipiell genauso behandelt wie andere Gefährdungen. Insofern gibt es im Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und den darauf gestützten Verordnungen keine Vorgaben, in welcher Reihenfolge die Gefährdungen beurteilt und bearbeitet werden müssen. "Regelkonform" wäre also auch eine zeitlich unabhängige Bearbeitung, auch durch  ...      
      Stand: 17.03.2025
      Dialog: 23785
     
        
    
      
      Das Arbeitsschutzgesetz schreibt nicht im Detail vor, wie die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden sollte. Es benennt jedoch wesentliche Prozessschritte z.B. die Beurteilung, Maßnahmenfestlegung, Wirksamkeitskontrolle und Dokumentation.Von der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) werden folgende Prozessschritte empfohlen:Vorbereitung: Festlegen von Tätigkeiten und BereichenErmi ...      
      Stand: 13.03.2025
      Dialog: 42910
     
        
    
      
      Nein, die Dokumentation des Ergebnisses der Überprüfung im ASA-Protokoll ist allein nicht ausreichend und ist lediglich als Dokumentation im ASA zu betrachten.Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss u. a. das Ergebnis der Überprüfung (Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen) beinhalten.Ergibt die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung, dass keine Aktual ...      
      Stand: 04.03.2025
      Dialog: 44080
     
        
    
      
      Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt folgendes:"(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder ...      
      Stand: 11.02.2025
      Dialog: 43035
     
        
    
      
      Der § 2 Abs. 5 BetrSichV lautet: "(5) Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit. Die F ...      
      Stand: 17.01.2025
      Dialog: 24854
     
        
    
      
      Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit den dazu erlassenen Rechtsverordnungen, wie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), fordern vom Arbeitgeber, dass er mögliche für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdungen ermittelt und die erforderlichen Maßnahmen festlegt. Dabei ist das berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und  ...      
      Stand: 19.12.2024
      Dialog: 26669
     
        
    
      
      Das Warnzeichen W 017 "Warnung vor heißer Oberfläche" findet sich in der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" .Ob eine Gefahr bei der Berührung einer heißen Oberfläche mit der Haut besteht und somit das Warnzeichen angebracht werden muss, kann nicht pauschal/abschließend beantwortet werden, sondern ist im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Feste  ...      
      Stand: 13.12.2024
      Dialog: 7617
     
        
    
      
      Bei der Einweisung/Unterweisung von Nutzern von Elektrofahrzeugen sind in jedem Fall die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" zu beachten.Es ist wie folgt vorzugehen: Es wird im Rahmen einer Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung festgestellt, ob es bei der Benutzung der Elektrofahrzeuge Gefährdungen gibt ...      
      Stand: 27.11.2024
      Dialog: 20641
     
        
    
      
      Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz sind die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt zur Beratung des Arbeitgebers verpflichtet.Weitere betriebliche Akteure, die unterstützen und sich beteiligen können, sindFührungskräfte,Betriebs-/Personalrat,ggf. PersonalabteilungBeschäftigteVerantwortliche für Betriebliches Eingliederungsmanagement, Datenschutzbeauftragte, Sch ...      
      Stand: 07.11.2024
      Dialog: 42911
     
        
    
      
      Nein, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden Belastungen der Arbeit ermittelt und beurteilt. Psychische Probleme aus der Privatsphäre oder Suchtprobleme sind nicht Inhalt der Gefährdungsbeurteilung. Es ist jedoch möglich, im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge spezifische Gefährdungen für ausgewählte Personengruppen zu erfassen und beurteilen.Zu beurteilen sind nach Verständigung der Trä ...      
      Stand: 07.11.2024
      Dialog: 42912
     
        
    
      
      Um diese Frage beantworten zu können, ist ein Blick in das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hilfreich.Gemäß § 4 ArbSchG hat der Arbeitgeber bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:"1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglich ...      
      Stand: 06.11.2024
      Dialog: 44025
     
        
    
      
      Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.Voraussetzung ist also, dass die Beschäftigten eine Arbeit im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes für den Arbeitgeber ausführen.Dies spiegelt sich in § 5 ArbSchG auch bei der Erwähnung ps ...      
      Stand: 22.10.2024
      Dialog: 25946
     
        
    
      
      Nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ist der Arbeitgeber Normadressat für die den Arbeitsschutz betreffenden Bestimmungen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)).Entsprechend werden Gefährdungsbeurteilungen vom Arbeitgeber durchgeführt. Folglich braucht eine Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich keine Unterschrift, da der Arbeitgeber letztlich in der Verantwortung steht, auch dann, wenn Pflic ...      
      Stand: 11.10.2024
      Dialog: 44024
     
        
    
      
      Im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) wird gefordert, dass der Arbeitgeber die im Betrieb vorhandenen Gefährdungen ermittelt und auf dieser Grundlage die entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen festschreibt. Sinn und Zweck einer Gefährdungsbeurteilung ist es, sich die potentiellen Gefahren im Betrieb bewusst zu machen, diese zu dokumentieren und daraus den entsprechenden Handlungsbedarf abzulei ...      
      Stand: 28.08.2024
      Dialog: 16658
     
        
    
      
      Die von Ihnen gestellte Frage ist sinngemäß auf alle Rechtsvorschriften anwendbar, in denen Gefährdungsbeurteilungen gefordert werden, wie z. B. nach dem Arbeitsschutzgesetz, der Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, aber auch für den Betrieb von Arbeitsmitteln gemäß der Betriebssicherheitsverordnung.Allgemein gilt: Der Arbeitgeber darf sich fachkundiger Personen bedienen, die in seinem Auftr ...      
      Stand: 16.08.2024
      Dialog: 6429
     
        
    
      
      Nein, denn die Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzlich geforderte grundsätzliche Aufgabe. Sie ergibt sich allgemein aus § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und wird in vielen Verordnungen präzisiert, beispielsweise im § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Ein Ausnahmetatbestand, dass aufgrund guter Unfallstatistiken auf die Gefährdungsbeurteilung verz ...      
      Stand: 01.07.2024
      Dialog: 17616
     
        
    
      
      Die Anforderungen an die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung werden in § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. So muss der Arbeitgeber über die nach Art der Tätigkeit und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen•      das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung,•      die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und•      das Ergebnis ihrer Überprüfun ...      
      Stand: 19.02.2024
      Dialog: 43903
     
        
    
      
      Die Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ist § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG . Die Aspekte der Gefährdungen, die sich durch die nachgeordneten Verordnungen (wie z.B. Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung etc.) ergehen, sollen innerhalb der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz bearbeitet werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist nur dann ein er ...      
      Stand: 02.02.2024
      Dialog: 13760
     
        
    
      
      In Nummer 9. „Telearbeit - mobile Arbeit - Heimarbeit (§ 2 Absatz 7)" der LASI-Veröffentlichung „Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung" (LV 40) ist Folgendes nachzulesen:„Frage: Was versteht man unter dem Begriff „mobile Arbeit“ und „Heimarbeit“ im Hinblick auf die Telearbeit? Antwort: Telearbeit findet an Telearbeitsplätzen statt, die in § 2 Absatz 7 ArbStättV definiert sind. Unter mobiler Arb ...      
      Stand: 11.01.2024
      Dialog: 43869