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Welche Unterstützungspflichten habe ich als Vorgesetzter bei der Erarbeitung der Gefährdungsbeurteilung Psyche?

KomNet Dialog 42911

Stand: 07.11.2019

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Gefährdungsbeurteilung > Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung

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Frage:

In unserem Betrieb sollen nun auch die psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung aufgenommen werden. Welche Unterstützungspflichten habe ich als Vorgesetzter bei der Erarbeitung der Gefährdungsbeurteilung Psyche? Welche Qualifikationen sind für die Durchführung nötig?

Antwort:

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz sind die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt zur Beratung des Arbeitgebers verpflichtet.


Weitere betriebliche Akteure, die unterstützen und sich beteiligen können, sind


  • Führungskräfte,
  • Betriebs-/Personalrat,
  • ggf. Personalabteilung
  • Beschäftigte
  • Verantwortliche für Betriebliches Eingliederungsmanagement, Datenschutzbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung und Gleichstellungsbeauftragte
  • Verantwortliche für betriebliche Gesundheitsmanagement/-förderung


Eine Beratung bzw. Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung durch externe Experten (Arbeitspsychologen bzw. Arbeitspsychologinnen), wissenschaftliche Institute, Fachkräfte der Unfallversicherungsträger oder Krankenkassen ist ebenfalls möglich.


 Eine definierte Fachkunde für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, wie beispielsweise in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), gibt es nicht.

Neben den Kenntnissen über die betrieblichen Gegebenheiten sind für eine erfolgreiche Planung und Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung grundlegendes fachliches und methodisches Wissen erforderlich. Wissen über relevante psychische Belastungsfaktoren, die bei den ausgewählten Tätigkeiten und Arbeitsbereichen auftreten können:


  1. Wissen über Methoden, Verfahren und Instrumente zur Ermittlung und Beurteilung psychischer Arbeitsbelastung sowie Erfahrungen in deren Anwendung
  2. Gestaltungswissen, also branchenspezifische Kenntnisse und Erfahrungen über konkrete und praxisorientierte Möglichkeiten der gesundheitsgerechten Arbeitsgestaltung
  3. Erfahrungen im Bereich Projektmanagement, da die systematische Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung komplex ist und einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt.


In der GDA- Veröffentlichung über Qualifizierung betrieblicher Akteure werden Anforderungen an die Qualifikation konkretisiert.