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Müssen bei der Gefährdungsbeurteilung Psyche auch psychische Probleme aus der Privatsphäre oder Suchtprobleme der Beschäftigten berücksichtigt werden?
KomNet Dialog 42912
Stand: 07.11.2019
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Gefährdungsbeurteilung > Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
Frage:
Müssen bei der Gefährdungsbeurteilung Psyche auch psychische Probleme aus der Privatsphäre oder Suchtprobleme der Beschäftigten berücksichtigt werden?
Antwort:
Nein, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden Belastungen der Arbeit ermittelt und beurteilt. Psychische Probleme aus der Privatsphäre oder Suchtprobleme sind nicht Inhalt der Gefährdungsbeurteilung. Es ist jedoch möglich, im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge spezifische Gefährdung für ausgewählte Personengruppen zu erfassen und beurteilen.
Zu beurteilen sind nach Verständigung der Träger der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) folgende Punkte:
- Arbeitsinhalt/
- Arbeitsaufgabe
- Arbeitsorganisation
- Soziale Beziehungen
- Arbeitsumgebung
- Neue Arbeitsformen
In den Empfehlungen der GDA zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung sind diese beschrieben.