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die anderen Sicherheitsfachkräfte dieser leitenden Fachkraft. Die leitende Sicherheitsfachkraft ist also Vorgesetzter seiner Fachkollegen."(Quelle: Kommentar zum § 8 des Arbeitssicherheitsgesetzes von Kliesch/Nöthlichs/Wagner )"Die Aufgabenbereiche, die den einzelnen Fachkräften für Arbeitssicherheit zugewiesen werden, kann sich sowohl aus der Bestellung aber auch aus der Aufgabenverteilung innerhalb ...
Stand: 22.10.2020
Dialog: 14068
Die Gefährdungsbeurteilung ist als Prozess zu verstehen. Das bedeutet, dass sie nicht in einem Jahr gemacht wird und dann für längere Zeit unangetastet bleibt. Vielmehr muss sie regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen den Unternehmer und die betrieblichen Vorgesetzten, die für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zuständig ...
Stand: 09.12.2013
Dialog: 19978
Verantwortung wahrzunehmen." Die Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- verpflichtet den Arbeitgeber unter § 12 "Unterrichtung und Unterweisung":(1) Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen über 1 ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 15329
Aufgaben zuverlässig erfüllen. Sie müssen vom Unternehmer zum Führen oder Warten der Erdbaumaschine bestimmt sein. Die Nummer 3 beinhaltet zwei Forderungen. Zunächst muss der Maschinenführer im Bedienen der Maschine unterwiesen werden. Dies geschieht im Regelfall durch die Vorgesetzten vor Ort und an der Maschine (Einweisung und Unterweisung). Die Befähigung kann durch den erfolgreichen Abschluss ...
Stand: 26.08.2024
Dialog: 13149
der vorgeschlagenen Maßnahmen, sorgen. Die Weisungsfreiheit der einzelnen Sicherheitsfachkräfte wird dadurch nicht berührt. Als Vorgesetzter kann die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit den unterstellten Fachkräften Weisungen erteilen. Diese dürfen sich jedoch nicht auf die Anwendung der Fachkunde beziehen, denn § 8 Abs. 1 Satz 1 des Arbeitsicherheitsgesetzes gilt uneingeschränkt auch im Verhältnis ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13148
vom Arbeitgeber an sie delegierte Führungsaufgaben wahrnehmen.Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärzte sind sowohl nach der Konzeption des SGB VII als auch der des ASiG nicht Vorgesetzte mit Weisungs- und Anordnungsbefugnissen. Sie müssen ihre Arbeitszeit im Sinne der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung nach der DGUV Vorschrift 2 leisten. In dem Betriebsbereich ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 42587
.(1a) Der Bauherr oder der von ihm beauftragte Dritte wird durch die Beauftragung geeigneter Koordinatoren nicht von seiner Verantwortung entbunden.(2) Während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens hat der Koordinator1.die in § 2 Abs. 1 vorgesehenen Maßnahmen zu koordinieren,2.den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan auszuarbeiten oder ausarbeiten zu lassen und3.eine Unterlage ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 17555
, deren Beschäftigte von ein und demselben Betriebsrat vertreten werden, als Betrieb im Sinne des ASiG gelten.Wenn unter 20 Mitarbeiter/innen beschäftigt sind, kann der ASA auch in der nächsten übergeordneten Ebene stattfinden.Der jeweilige Vorgesetzte ruft den ASA ein, es kann im Rahmen einer Dienstvereinbarung auch eine andere Ebene festgelegt werden. Es können sich z.B. Synergien ergeben ...
Stand: 26.02.2020
Dialog: 43072
. Die Verantwortung für die Wissensbeschaffung darf nicht den Beschäftigten übertragen werden.Das in der Frage beschriebene Verfahren zur Umsetzung der Unterweisungspflichten durch Selbststudium der Beschäftigten und anschließender Wissensabfrage ist daher nicht zulässig. Unterweisungen müssen vom Arbeitgeber oder vom ihm schriftlich damit beauftragten fachkundigen Personen vorgenommen werden. Diese tragen ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 5830
auch er die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz des entliehenen Beschäftigten beim Einsatz im Betrieb. Daher muss er auf jeden Fall überprüfen, ob der Zeitarbeitnehmer die erforderliche Schutzausrüstung zur Verfügung hat und nutzt, erforderlichenfalls muss er diese stellen.So tragen beide, der Verleiher und der Entleiher, Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Zeitarbeitnehmer, also ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 10461
Grundsätzlich macht der § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erst einmal keine Vorgaben hinsichtlich der Einhaltung von Hierarchiestufen bei der Pflichtenübertragung, sondern stellt als einzige Bedingungen die Zuverlässigkeit und Fachkunde heraus. Diese beiden Punkte sind somit für eine wirksame Pflichtenübertragung zwingende Voraussetzungen.Die Zuverlässigkeit betrifft hier die persönliche E ...
Stand: 21.09.2023
Dialog: 43820
Zur Frage, wer Adressat im Betrieb zur Umsetzung der entsprechenden arbeitsschutzrechtlichen Pflichten im Falle einer Insolvenz ist, gilt folgendes: Im Rahmen eines (Plan)Insolvenzverfahrens wird in der Regel ein Insolvenzverwalter tätig. Die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers werden in solchen Fällen privaten Amtsträgern zur Ausübung überwiesen, ohne dass diese dadurch selbst Rechtsträger werd ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15445
Unseren Erachtens, fallen Stations- und Bereichsleitungen nicht unter §13 Abs.1 Punkt 4 ArbSchG. Jedoch kann der Arbeitgeber nach § 13 Absatz 2 "zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen".Hinweis:Ein Muster zu dieser Pflichtenübertragung finden Sie auf der Seite der GDA (Gemeinsame Deutsche ...
Stand: 20.03.2019
Dialog: 42626
Fachkunde i.S. des § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetzes- ArbSchG bezeichnet die fachliche Qualifikation der beauftragten Person als Voraussetzung für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der durch den Arbeitgeber übertragenen verantwortlichen Aufgaben. Sie umfasst die Elemente theoretische Kenntnisse, praktische Kenntnisse und ggfls. auch berufliche Erfahrungen (vgl. insoweit auch § 7 Arbeitssicherheitsges ...
Stand: 26.01.2023
Dialog: 5738
/Qualifikationen sind erforderlich oder sinnvoll?Die Verantwortung für die Beauftragungen hat erst einmal der Arbeitgeber. Weiter verantwortlich sind nach § 13 ArbSchG sein gesetzlicher Vertreter und z. B. andere Personen, die mit der Leitung des Unternehmens oder des Betriebes beauftragt sind. Daneben kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich mit einzelnen Aufgaben beauftragen ...
Stand: 15.11.2021
Dialog: 27955
zum Unterweisen schriftlich übertragen werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese Person zuverlässig und für die Aufgabe geeignet (fachkundig) ist.Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk sind explizit keine konkreten Anforderungen an die Qualifikation der Person genannt, die Unterweisungen durchführt. Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber in eigener Verantwortung entscheiden, welche Qualifikation ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 12537
(bisher: BGI 5021) "Zeitarbeit nutzen – sicher, gesund und erfolgreich" der Verwaltungsberufsgenossenschaft (www.vbg.de/zeitarbeit/). Wenn Sie auf Werkvertragsbasis arbeiten, sind Sie als Arbeitgeber umfassend für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten auch bei Einsätzen in Fremdbetrieben verantwortlich. Wenn Sie nicht vor Ort präsent sind, können Sie die Verantwortung delegieren ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 12990
- und Gesundheitsschutzplanes sowie- die Bestellung eines oder mehrerer KoordinatorenDiese Verantwortung kann er auf einen „beauftragten Dritten“ delegieren. Das bedeutet, der „beauftragten Dritte“ (nicht der SiGeKo) übernimmt in Vertretung des Bauherrn die Aufgabe, für eine Umsetzung der genannten Anforderungen zu sorgen. Für die Umsetzung ist ihm die entsprechende Weisungsbefugnis zu übertragen.In der Regel ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 43197
- Bestandteile des betrieblichen Arbeitsschutzes" zu entnehmen.Wie in der DGUV Information 211-005 erläutert, ist es aber zweifelsfrei die Pflicht des Arbeitgebers, den Beschäftigten das nötige Wissen über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung zu vermitteln. Die Verantwortung für die Wissensbeschaffung darf nicht den Beschäftigten übertragen ...
Stand: 28.11.2023
Dialog: 28247
Zunächst weisen wir darauf hin, dass für das Erstellen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich der Arbeitgeber verantwortlich ist (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt haben gemäß Arbeitssicherheitsgesetz beratende Aufgaben und können den Arbeitgeber beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Die Verantwortung dafür ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 4515