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Im § 12 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42871
Neben der allgemeinen Unterweisung nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" sind auch die sich aus dem § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ergebenden Anforderungen zu beachten. Dort heißt es unter dem Absatz 2:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 über alle auftretenden ...
Stand: 09.04.2025
Dialog: 42670
Die elektronische Unterweisung kann als Hilfsmittel genutzt werden, ist jedoch alleine nicht ausreichend.In § 12 Unterweisung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) heißt es:"(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen ...
Stand: 07.01.2025
Dialog: 43048
Spezielle Anforderungen sind uns nicht bekannt.In der DGUV Regel 100-001 finden Sie unter dem Punkt 2.3.1 auf Seite 27 ein Muster für die Dokumentation der Unterweisung. Dieses können Sie genauso nehmen wie eigene Vorlagen.In der DGUV Regel 100-001 ist zur Dokumentation nachzulesen:"Die Unterweisung muss dokumentiert werden, damit der Unternehmer den Nachweis führen kann, dass er seiner ...
Stand: 13.03.2025
Dialog: 42943
Der Unterweisungsnachweis ist von jedem teilgenommenen Beschäftigten zu unterschreiben.Unter der Ziffer 2.3 der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" ist unter der Überschrift „Dokumentation der Unterweisung" Folgendes nachzulesen:„Dokumentation der UnterweisungDie Unterweisung muss dokumentiert werden, damit der Unternehmer den Nachweis führen kann, dass er seiner ...
Stand: 26.11.2024
Dialog: 44045
In § 12 "Unterweisung" des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- heißt es:(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 27717
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert unter § 12 "Unterweisung" Absatz 1:"Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 12688
zum Unterweisen schriftlich übertragen werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese Person zuverlässig und für die Aufgabe geeignet (fachkundig) ist.Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk sind explizit keine konkreten Anforderungen an die Qualifikation der Person genannt, die Unterweisungen durchführt. Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber in eigener Verantwortung entscheiden, welche Qualifikation ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 12537
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen (Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, usw.) verpflichten grundsätzlich den Arbeitgeber, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens ...
Stand: 05.09.2024
Dialog: 7024
Eine konkrete Forderung wird in den Arbeitsschutzvorschriften nicht genannt.Die kraftbetätigten Tore fallen in den Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. In § 6 ist folgendes zur Unterweisung der Beschäftigten nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 04.12.2018
Dialog: 42508
Bezüglich der Unterweisung von Kranführern ist der § 29 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 52 "Krane" maßgeblich. Dieser schreibt vor, dass der Unternehmer nur Personen mit dem Führen von Kranen beauftragen darf, die unter anderem "im Führen des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben". Es ist nicht festgelegt, wer die Unterweisung durchführen muss. Soweit fachlich ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3563
Nein, der Hinweis ist nicht ausreichend. Es sind persönliche Unterweisungen durchzuführen.Im Rahmen der Unterweisung müssen die Versicherten mit dem Flucht- und Rettungsplan vertraut gemacht werden, dazu gehört auch eine praktische Übung.Die Unterweisung soll durch eine Begehung der Fluchtwege unterstützt werden. Die Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung von Unterweisungen ergibt ...
Stand: 28.03.2024
Dialog: 43915
. Die Verantwortung für die Wissensbeschaffung darf nicht den Beschäftigten übertragen werden.Das in der Frage beschriebene Verfahren zur Umsetzung der Unterweisungspflichten durch Selbststudium der Beschäftigten und anschließender Wissensabfrage ist daher nicht zulässig. Unterweisungen müssen vom Arbeitgeber oder vom ihm schriftlich damit beauftragten fachkundigen Personen vorgenommen werden. Diese tragen ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 5830
. Sie unterstützen die im Betrieb für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen nach dem Motto: "Vier Augen sehen mehr als zwei". Daraus ergibt sich, dass Personen mit Führungsverantwortung, z.B. Meister, Vorarbeiter, Gruppenleiter, nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden sollten. Unterweisungen sind originäre Arbeitgeberpflicht und nicht Aufgabe der Sicherheitsbeauftragten ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 13465
Laut § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.Laut DGUV Regel 100-001 Grundsätze der Prävention ...
Stand: 24.02.2023
Dialog: 43750
Die Unterweisung ist jährlich zu wiederholen.Bei einem Kran handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 12 Absatz 1 hat der Arbeitgeber die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen anhand der Informationen nach Satz 1 zu unterweisen. Danach hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal ...
Stand: 12.02.2020
Dialog: 43055
Aus § 14 Absatz 2 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ergibt sich, dass die Unterweisung vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich arbeitsplatzbezogen durchgeführt werden muss. Sie muss in für die Beschäftigten verständlicher Form und Sprache erfolgen. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift ...
Stand: 28.04.2025
Dialog: 26845
Der DGUV Grundsatz 309-003 "Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern" findet Anwendung auf die Auswahl, die Unterweisung und den Befähigungsnachweis von Kranführern. In dem Grundsatz sind die im Rahmen einer Kranführerausbildung zu vermittelnden Wissensgebiete und Fähigkeiten genannt.In dem DGUV Grundsatz 309-003 wird ausgeführt, dass erfahrungsgemäß für die Dauer ...
Stand: 24.10.2022
Dialog: 9319
In Bezug auf die von Ihnen genannten "kleineren Reparaturen" ist vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) festzuschreiben, ob bzw. welche Arbeiten von wem durchzuführen sind. Hierbei kann er sich durch eine Sicherheitsfachkraft beraten lassen. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind zu dokumentieren (§ 6 ArbSchG). Die Pflicht zur Unterweisung ...
Stand: 28.03.2019
Dialog: 3233
auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden. Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich arbeitsplatzbezogen durchgeführt werden. Sie muss in für die Beschäftigten verständlicher Form und Sprache erfolgen. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 3481