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von Unfall- und Berufskrankheiten teilzunehmen. Sicherheitsbeauftragte üben ihre Aufgabe im Betrieb nicht hauptamtlich, sondern ehrenamtlich neben ihrer eigentlichen Aufgabe aus. Entgegen den anderen Beauftragten im Betrieb, z.B. Strahlenschutzbeauftragte, Umweltschutzbeauftragte, haben Sicherheitsbeauftragte keine Verantwortung für die ihnen übertragenen Aufgaben hinsichtlich dieser Funktion ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 13465
Laut § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist "in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden".Ein Betrieb im Sinne des ASiG bzw. der "DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", Anhang 1 ist "eine geschlossene Einheit, die durch organisatorische Eigenständigkeit mit eigener Entscheidungscharakteristik geprägt ...
Stand: 10.08.2022
Dialog: 17125
für eine Beauftragung zur Teilnehme an den Sitzungen nur Beschäftigte des Betriebes in Frage kommen bzw. nur solche Personen, die sich mit den Betriebsverhältnissen auskennen.Eine Beauftragung von Betriebsärzten, Fachkräften oder Sicherheitsbeauftragten ist ausgeschlossen. Neben dem Arbeitgeber oder dem von ihm Beauftragten können keine weiteren der Arbeitgeberseite zuzurechnenden Personen im Ausschuss vertreten ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 42309
Das Seearbeitsgesetz sieht in § 115 vor, dass auf Schiffen unter deutscher Flagge, die mit fünf oder mehr Besatzungsmitgliedern besetzt sind, ein Schiffssicherheitsausschuss zu bilden ist. Der Schiffssicherheitsausschuss setzt sich zusammen aus dem Kapitän, einem Mitglied der Bordvertretung sowie dem Sicherheitsbeauftragten und muss mindestens einmal vierteljährlich zusammentreten.Dies ...
Stand: 07.08.2018
Dialog: 42392
Das Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- verpflichtet den Arbeitgeber einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden (§ 11 ASiG). Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitgeber ist gemäß Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich. Auch aus diesem Grund muss der Arbeitgeber ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 6743
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist auf der betrieblichen Ebene zu bilden. Der Betriebsbegriff ist nicht im Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) definiert und entspricht laut Rechtsprechung im Wesentlichen demjenigen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). „Betrieb im Sinne des ASiG" ist also weitgehend gleichbedeutend ...
Stand: 26.02.2020
Dialog: 43072
Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich gemäß § 11 ASiG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieureund andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - ASiG) aus folgenden Mitgliedern zusammen:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 ...
Stand: 04.03.2021
Dialog: 18262
Die Aufgaben und die Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses sind in § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) geregelt. Hier heißt es: "Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigen sind Teilzeitbeschäftigte ...
Stand: 28.11.2013
Dialog: 19901
Arbeitssicherheitsgesetz/ASiG - Sicherheitsbeauftragter gemäß Sozialgesetzbuch VII, SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung- Betriebs-/Personalrat gemäß Betriebsverfassungs- bzw. Personalvertretungsgesetz.Bereits an den Unfallmeldungen bzw. Unfalluntersuchungen ist der v.g. Personenkreis zu beteiligen. Im Rahmen der Unfallmeldungen bzw. Unfalluntersuchungen erhalten die Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses den Namen ...
Stand: 16.04.2014
Dialog: 2910
des Gesundheitsschutzes unterstützen und beraten. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte können als interne Mitarbeiter oder externe Personen beschäftigt werden. Ebenso kann ein überbetrieblicher Dienst bestellt werden. Hinweis: Ein Betrieb im Sinne des ASiG bzw. der DGUV Vorschrift 2, Anhang 1 "Betriebsbegriff" ist eine geschlossene Einheit, die durch organisatorische Eigenständigkeit mit eigener ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 14140
Die Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses ist gesetzlich festgelegt und ergibt sich aus § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Zu den Mitgliedern des Arbeitsschutzausschusses gehören danach:- der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter,- zwei vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder,- Betriebsärzte,- Fachkräfte für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragte nach § 22 ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 21952
Im § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist der Rahmen der Teilnehmer (dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten, zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,Betriebsärzten,Fachkräft en für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch) des Arbeitsschutzausschußes benannt.Wenn der Arbeitgeber als sicherheitstechnische ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 42352
, den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Sicherheitsbeauftragten ermöglichen, ihre Aufgaben zu erfüllen, gilt unverändert auch für Arbeitsplätze im Ausland." ...
Stand: 16.01.2020
Dialog: 42981
Ein Betrieb im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ist nicht das gesamte Unternehmen im wirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Sinne. Es besteht eine enge sachlich - rechtliche Verknüpfung des ASiG mit dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Nach Auffassung des Bundessozialgerichts (z.B. 8a Ru 106/79) ist ein Betrieb im Sinne des ASiG weitgehend gleichbedeutend ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 3971
Arbeitsschutz stellt keinen eigenständigen Funktionsbereich dar, sondern ist als eingebunden in die betrieblichen Strukturen zu betrachten. Die Beteiligten des betrieblichen Arbeitsschutzsystems, der Arbeitgeber, die Beschäftigten, die Sicherheitsfachkraft, der Betriebsarzt, die Sicherheitsbeauftragten und die Betriebsräte decken zwar eigenständige Funktionsbereiche ab, können aber eingebunden ...
Stand: 21.08.2015
Dialog: 2375
des Betriebes in Frage kommen, bzw. nur solche Personen, die sich mit den Betriebsverhältnissen auskennen. Dabei sollte der von ihm Beauftragte eine für den Arbeitsschutz im Betrieb verantwortliche Person (z. B. Betriebsleiter) sein.Eine Beauftragung von Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten ist ausgeschlossen.In aller Regel wird der Arbeitgeber bzw. sein Beauftragter ...
Stand: 06.10.2023
Dialog: 10174
Gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) setzt sich der Arbeitsschutzausschuss (ASA) wie folgt zusammen:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.Grundsätzlich sollten alle genannten Teilnehmer ...
Stand: 05.09.2024
Dialog: 42440
bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch - SGB VIIDie Pflicht, den Arbeitsschutzausschuss zu bilden und die Teilnehmer einzuladen, obliegt grundsätzlich dem Arbeitgeber. Gibt sich der Arbeitsschutzausschuss eine Geschäftsordnung, kann diesbezüglich auch eine andere Regelung getroffen ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 15188
Gemäß § 11 ASiG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit) setzt sich der Arbeitsschutzausschuss (ASA) wie folgt zusammen:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches ...
Stand: 04.01.2021
Dialog: 28212
Informationssammlung müssen zusätzlich Gespräche mit Beteiligten geführt werden. Beteiligte sind die verunfallte Person, mögliche Augenzeugen, Kollegen, Vorgesetzte etc. ..."Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrates bzgl. des Arbeitsschutzes ergeben sich in erster Linie aus dem Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG und aus dem Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG. Für öffentliche Dienststellen und Betriebe ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 27332