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Stellt der Arbeitsschutz einen eigenständig Funktionsbereich dar oder ist er einem anderen Funktionsbereich zuzuordnen?
KomNet Dialog 2375
Stand: 21.08.2015
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Arbeitsschutzmanagement
Frage:
Stellt der Arbeitsschutz einen eigenständig Funktionsbereich dar, oder ist er einem Funktionsbereich zuzuordnen. Welche Funktionen, aus kaufmännischer Sicht, deckt dieser ab?
Antwort:
Arbeitsschutz stellt keinen eigenständigen Funktionsbereich dar, sondern ist als eingebunden in die betrieblichen Strukturen zu betrachten. Die Beteiligten des betrieblichen Arbeitsschutzsystems, der Arbeitgeber, die Beschäftigten, die Sicherheitsfachkraft, der Betriebsarzt, die Sicherheitsbeauftragten und die Betriebsräte decken zwar eigenständige Funktionsbereiche ab, können aber eingebunden in das betriebliche Arbeitsschutzsystem nicht als eigenständig betrachtet werden. Der Arbeitsschutz ist sinnvollerweise in den gesamten Betriebsablauf integriert. Wo dies gelungen ist, stellt der Arbeitsschutz eine Investition in die Effektivität (Rationalisierung) des Unternehmens dar. Der Arbeitsschutz verringert so die Kosten eines Unternehmens und steigert den Gewinn durch erhöhte Leistungsfähigkeit der Betriebsabläufe.