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sein müssen, gehören die Sicherheitsbeauftragten. § 22 SGB VII verpflichtet den Unternehmer, zu seiner Unterstützung bei der Erfüllung der Unfallverhütungsaufgabe Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Die Rechte der Sicherheitsbeauftragten sind ferner in § 20 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" festgeschrieben.Hinsichtlich der Festlegungen der Anzahl und Auswahl der Ausschussmitglieder besteht ...
Stand: 10.08.2022
Dialog: 17125
Bevor wir auf die eigentliche Fragestellung eingehen, geben wir nachfolgend einige Hinweise zu den Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten:Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sind § 22 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und § 20 der DGUV Vorschrift 1"Grundsätze der Prävention“ in Verbindung mit der DGUV Regel 100-001 Abschnitt 4.2 "Sicherheitsbeauftragte".(Hinweis ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 13465
Im § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist der Rahmen der Teilnehmer (dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten, zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,Betriebsärzten,Fachkräft en für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch) des Arbeitsschutzausschußes benannt.Wenn der Arbeitgeber als sicherheitstechnische ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 42352
es eine Fachkraft für den Bordbetrieb und eine für den Seebetrieb gab, existiert nicht mehr. Jetzt muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden, die an Bord durch Sicherheitsbeauftragte unterstützt wird. Link: http://www.deutsche-flagge.de/de/sicherheit/arbeitssicherheit/fachkraft-arbeitssicherheit Für die Frage nach den Betreuungszeiten ist nicht das Arbeitsschutzgesetz anzuwenden sondern ...
Stand: 17.03.2015
Dialog: 23364
, den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Sicherheitsbeauftragten ermöglichen, ihre Aufgaben zu erfüllen, gilt unverändert auch für Arbeitsplätze im Ausland." ...
Stand: 16.01.2020
Dialog: 42981
Ausschussmitglieder - Betriebsärzte, Fachkräfte, Sicherheitsbeauftragte - sowie mögliche Auswahlkriterien sind im ASiG demgegenüber offen gelassen worden.Dem Ausschuss hat der Arbeitgeber anzugehören. Der Arbeitgeber kann frei darüber entscheiden, ob er einen anderen beauftragt, ihn auf Dauer im Ausschuss zu vertreten oder an seiner Stelle an einzelnen Ausschusssitzungen teilzunehmen; in der Regel dürften ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 42309
Arbeitsschutz stellt keinen eigenständigen Funktionsbereich dar, sondern ist als eingebunden in die betrieblichen Strukturen zu betrachten. Die Beteiligten des betrieblichen Arbeitsschutzsystems, der Arbeitgeber, die Beschäftigten, die Sicherheitsfachkraft, der Betriebsarzt, die Sicherheitsbeauftragten und die Betriebsräte decken zwar eigenständige Funktionsbereiche ab, können aber eingebunden ...
Stand: 21.08.2015
Dialog: 2375
dem Arbeitsschutzausschuss angehören. Der Arbeitgeber kann frei darüber entscheiden, ob er eine Person beauftragt, die ihn auf Dauer oder in einzelnen Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen vertritt. Der Arbeitgeber kann zu seinem Beauftragten im Arbeitsschutzausschuss nicht den Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Sicherheitsbeauftragten bestimmen. Nimmt der Arbeitgeber oder sein Beauftragter ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 6743
Ein SiGe-Plan muss immer dann erstellt werden, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber (auch Generalunternehmen mit mit Subunternehmen) auf der Baustelle gleichzeitig oder nacheinander tätig werden und - eine Vorankündigung zu übermitteln ist, oder - gefährliche Arbeiten nach Anhang 2 Baustellenverordnung -BaustellV- ausgeführt werden. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Umfang (Zeit, Dauer, Au ...
Stand: 31.03.2014
Dialog: 20775
Entscheidungscharakteristik geprägt ist. Eine Holding erfüllt nach unserem Verständnis den Betriebsbegriff. Der Unternehmer hat nach den in § 20 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" genannten Vorgaben Sicherheitsbeauftragte für sein Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigte zu bestellen. Weitere Erläuterungen finden sich auch unter dem Punkt 4.2 der DGUV Regel 100-001. Hinweis: Bei der Bestellung bzw. Beauftragung ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 14140
Das Seearbeitsgesetz sieht in § 115 vor, dass auf Schiffen unter deutscher Flagge, die mit fünf oder mehr Besatzungsmitgliedern besetzt sind, ein Schiffssicherheitsausschuss zu bilden ist. Der Schiffssicherheitsausschuss setzt sich zusammen aus dem Kapitän, einem Mitglied der Bordvertretung sowie dem Sicherheitsbeauftragten und muss mindestens einmal vierteljährlich zusammentreten.Dies ...
Stand: 07.08.2018
Dialog: 42392
Gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) setzt sich der Arbeitsschutzausschuss (ASA) wie folgt zusammen:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.Grundsätzlich sollten alle genannten Teilnehmer ...
Stand: 05.09.2024
Dialog: 42440
bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch - SGB VIIDie Pflicht, den Arbeitsschutzausschuss zu bilden und die Teilnehmer einzuladen, obliegt grundsätzlich dem Arbeitgeber. Gibt sich der Arbeitsschutzausschuss eine Geschäftsordnung, kann diesbezüglich auch eine andere Regelung getroffen ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 15188
In den Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes, LV 64, vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI), Herausgabedatum April 2019, werden Fragen zum Arbeitssicherheitsgesetz mit dem Ziel des ländereinheitlichen Vollzuges behandelt und beantwortet.Ihre Frage wird dort in der Antwort und dem Hinweis zur Frage 2.2.23 (S.30) beantwortet.„2.2.23 Frage zu § 11 ASiG – A ...
Stand: 20.06.2022
Dialog: 43677
mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus: dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten, zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern, Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch ...
Stand: 28.11.2013
Dialog: 19901
Arbeitssicherheitsgesetz/ASiG - Sicherheitsbeauftragter gemäß Sozialgesetzbuch VII, SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung- Betriebs-/Personalrat gemäß Betriebsverfassungs- bzw. Personalvertretungsgesetz.Bereits an den Unfallmeldungen bzw. Unfalluntersuchungen ist der v.g. Personenkreis zu beteiligen. Im Rahmen der Unfallmeldungen bzw. Unfalluntersuchungen erhalten die Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses den Namen ...
Stand: 16.04.2014
Dialog: 2910
, wenn zielgleiche Einrichtungen miteinander verknüpft werden. Dann sind aber zu den jeweiligen Einrichtungsleitern auch die MAV wie auch mind. ein Sicherheitsbeauftragter einzuladen.Weitere Antworten um das ASIG sind auch in der LV 64 – „Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes" des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) zu finden. ...
Stand: 26.02.2020
Dialog: 43072
Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich gemäß § 11 ASiG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieureund andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - ASiG) aus folgenden Mitgliedern zusammen:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 ...
Stand: 04.03.2021
Dialog: 18262
Gemäß § 11 ASiG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit) setzt sich der Arbeitsschutzausschuss (ASA) wie folgt zusammen:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches ...
Stand: 04.01.2021
Dialog: 28212
Die Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses ist gesetzlich festgelegt und ergibt sich aus § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Zu den Mitgliedern des Arbeitsschutzausschusses gehören danach:- der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter,- zwei vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder,- Betriebsärzte,- Fachkräfte für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragte nach § 22 ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 21952