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Grundsätzlich hat der Arbeitsschutzausschuss (ASA) bei Bedarf zusammenzutreten. Der § 11 Satz 4 des Arbeitssicherheitsgesetzes, nachdem der ASA mindestens einmal vierteljährlich zusammentritt, ist als eine Mindestforderung anzusehen, die bei Bedarf überschritten werden kann, aber nicht unterschritten werden darf. Das Gesetz lässt hier keine Ausnahmen zu. Der Arbeitsschutzausschuß hat die Aufgabe ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 4843
Beauftragungen, die im Arbeitsschutzrecht vorgesehen sind. Wichtig ist bei der Aufgabenübertragung immer die Auswahlverantwortung: ist die Person befähigt, die Aufgabe wahrzunehmen? Hat sie die notwendige Ausbildung und ist sie von ihrer Persönlichkeit her in der Lage, der Aufgabe gerecht zu werden? Hat sie die mit der Aufgabe verbundenen Kompetenzen und Befugnisse mit übertragen bekommen? Welche Fortbildungen ...
Stand: 15.11.2021
Dialog: 27955
nicht gegeben. Falls der Arbeitgeber selber nicht am Ausschss teilnehmen kann, darf er autonom entscheiden, wer ihn vertritt. Bei einer Betriebsgröße von über 1.000 Mitarbeitern stellt sich die Frage, ob der Arbeitsschutzausschuss auf der betrieblichen Ebene stattfinden kann. Dies sollte überprüft werden. ...
Stand: 12.03.2015
Dialog: 23323
Es gibt keine öffentlich-rechtliche Vorschrift zur Auditierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS). Dies ist Gegenstand der privatrechtlichen Normung. Gem. Nr. 3.1 DIN EN ISO 19011 (www.beuth.de) ist ein Audit ein systematischer, unabhängiger und dokumentierter Prozess zur Erlangung von Auditnachweisen. In diesem Zusammenhang werden interne Audits, manchmal auch first party Audits genannt, v ...
Stand: 11.02.2016
Dialog: 25913
Nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine separate schriftliche Pflichtenübertragung an den technischen Leiter (ppa) ist dann nicht mehr nötig, wenn bereits aufgrund seines Arbeitsvertrages ihm Arbeitgeberpflichten obliegen (s. ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 6590
dem Arbeitgeber arbeitsschutzrechtlich verantwortlich gleichgestellt sind, wird im § 13 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz beantwortet.Unterweisungen im Arbeitsschutz und der Unfallverhütung können auch von - vom Arbeitgeber schriftlich beauftragten fachkundigen und zuverlässigen - Personen wahrgenommen werden; vergleiche § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz.Wer unterweisen darf, hängt davon ab, welche Verantwortlichkeiten ...
Stand: 01.09.2022
Dialog: 43237
Grundsätzliche Unterweisungspflichten ergeben sich aus der angesprochenen DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", aber auch aus dem Arbeitsschutzgesetz. Dort heißt es u.a. unter § 12 Unterweisung: "Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden." Auch die nach § 4 DGUV Vorschrift 1 geforderte Unterweisung muss „erforde ...
Stand: 27.05.2025
Dialog: 4523
Rechtlich ist der Arbeitsschutzausschuss im § 11 ASiG verankert. Zu der Frage, wer außer den Teilnehmern alles Einsicht in das Protokoll nehmen darf, gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Aus der Sicht des Arbeitsschutzes spricht grundsätzlich nichts dagegen, die Protokolle zu veröffentlichen. Je nach behandeltem Thema (z.B. bei Unfalluntersuchungen) könnte es allerdings datenschutzrechtliche ...
Stand: 30.05.2022
Dialog: 29403
In der von Ihnen genannten DGUV Information 204-010 ist in Abschnitt 2.2.2 folgendes nachzulesen:"Mit der Unterweisung kann der Unternehmer oder die Unternehmerin geeignete Personen beauftragen, z. B. den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin, die mit der Wartung/Pflege des AED beauftragte Person oder medizinisches Personal."Hier fällt unserer Einschätzung nach der Betriebssanitäter drunter und kön ...
Stand: 14.04.2021
Dialog: 42708
Seminar mit der Bezeichnung „Ausbilder von Kranführern“ an, das über das Extranet unserer Homepage gebucht werden kann.Das Ziel dieses Seminars ist, dass die zukünftigen Ausbilder und Ausbilderinnen in der Lage sind, die innerbetriebliche Qualifizierung von Kranführerinnen und Kranführern gemäß DGUV Grundsatz 309-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“ umzusetzen ...
Stand: 27.11.2023
Dialog: 43727
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" müssen Betriebe mit mehr als einem Beschäftigten eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen oder der Unternehmer von Kleinbetrieben muss sich bei der zuständigen BG weiterqualifizieren. Bei Kleinbetrieben werden in der Praxis häufig überbetriebliche sicherheits ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 2327
Fahrer ausgeliehen, dann ist die Frage zu beantworten, ob der Entleiher über genug eigenes Fachwissen verfügt, um einen Fahrer zu unterweisen. Hat der Entleiher das erforderliche Fachwissen, dann darf er selber unterweisen bzw. die Unterweisung an eine geeignete Person delegieren. Hat es das erforderliche Fachwissen nicht, so ist der Entleiher dafür verantwortlich, daß die Unterweisung ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 22819
Personenkreis die etwas eingeschränkte Wirksamkeit der Videokonferenz zu bedenken. Wenn sich ein Betrieb für die Durchführung einer ASA-Sitzung per Videokonferenz ausspricht, sollte innerhalb eines Betriebsjahrs eine Kombination aus Teilnahme per Videokonferenz und Vor-Ort-Anwesenheit in Abhängigkeit der Betriebsbelange angestrebt werden, um weiterhin in der Lage zu sein, die Arbeitsplätze vor Ort im Betrieb ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 43205
Die Voraussetzungen zur Nutzung eines firmeneigenen Kraftfahrzeugs sind in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" geregelt. Dort steht im § 35 "Fahrzeugführer":"(1) Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte beschäftigen, 1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die körperlich und geistig geeignet sind, 3. die im Führen ...
Stand: 17.06.2024
Dialog: 17969
Bezüglich der Unterweisung von Kranführern ist der § 29 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 52 "Krane" maßgeblich. Dieser schreibt vor, dass der Unternehmer nur Personen mit dem Führen von Kranen beauftragen darf, die unter anderem "im Führen des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben". Es ist nicht festgelegt, wer die Unterweisung durchführen muss. Soweit fachlich ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3563
. berücksichtigt werden• Betriebsanleitungen von einzusetzenden Arbeitsmitteln, insbesondere Maschinen,• sonstige Betriebsanweisungen,• die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung.Für die Arbeiten im Bereich von Gleisen gelten die Anforderungen der DGUV Vorschrift 78 -Arbeiten im Bereich von Gleisen-.Dort steht in § 4 Sicherungsanweisung(1) Der Unternehmer darf im Gleisbereich Arbeiten nur durchführen ...
Stand: 24.02.2023
Dialog: 43750
. Die Verantwortung für die Wissensbeschaffung darf nicht den Beschäftigten übertragen werden.Das in der Frage beschriebene Verfahren zur Umsetzung der Unterweisungspflichten durch Selbststudium der Beschäftigten und anschließender Wissensabfrage ist daher nicht zulässig. Unterweisungen müssen vom Arbeitgeber oder vom ihm schriftlich damit beauftragten fachkundigen Personen vorgenommen werden. Diese tragen ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 5830
der Aufgaben nach § 3 oder § 6 verpflichtet. Die Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden unter dem § 6 näher beschrieben. Hiernach darf der Arbeitgeber als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen: Der Sicherheitsingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen ...
Stand: 10.11.2016
Dialog: 25763
Nach § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- gilt: Ein Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die neben einer entsprechenden beruflichen Qualifikation über die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Beabsichtigt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die nach dem neuen Ausbildungskonzept (seit ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 12077
Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV trifft Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden. Dabei sind Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen (§ 2 Abs. 1 BetrSichV). Die Anforderungen werden mittels Prüfung vor Inbetriebnahme, nach jeder Montage und/oder wiederkehrenden Prüfungen erfüllt. Dies obli ...
Stand: 21.07.2015
Dialog: 13362