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Darf ich als Arbeitsschutzmanagement-Auditor das Unternehmen, in dem ich selbst tätig bin, auditieren?

KomNet Dialog 25913

Stand: 11.02.2016

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Arbeitsschutzmanagement

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Frage:

Ich möchte an einer Ausbildung zum Arbeitsschutzmanagement-Auditor nach OHSAS 18001 teilnehmen. Wenn ich diese Weiterbildung erfogreich abgeschlossen habe, kann/darf ich dann als Auditor das Unternehmen auditieren, in dem ich selber tätig bin?

Antwort:

Es gibt keine öffentlich-rechtliche Vorschrift zur Auditierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS). Dies ist Gegenstand der privatrechtlichen Normung.

Gem. Nr. 3.1 DIN EN ISO 19011 (www.beuth.de) ist ein Audit ein systematischer, unabhängiger und dokumentierter
Prozess zur Erlangung von Auditnachweisen. In diesem Zusammenhang werden interne Audits, manchmal auch first party Audits genannt, von oder im Namen der Organisation selbst zur Managementbewertung und für andere interne Zwecke durchgeführt (z. B. um das beabsichtigte Funktionieren des Managementsystems zu bestätigen oder um Informationen zur Verbesserung des Managementsystems zu erhalten). Interne Audits können die Grundlage für die eigene Konformitätserklärung (Selbsterklärung) der Organisation bilden. In vielen Fällen, insbesondere bei kleinen und mittleren Organisationen, lässt sich die in der Definition angesprochene Unabhängigkeit dadurch nachweisen, dass keine Verantwortung für die zu auditierenden Aktivitäten besteht oder keine Befangenheit oder Interessenkonflikte vorliegen.