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Müssen Beschäftigte vor der Benutzung eines neuen Fahrzeugs mündlich eingewiesen werden?
KomNet Dialog 17969
Stand: 17.06.2024
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Einweisung, Unterweisung
Frage:
Müssen Beschäftigte vor der Benutzung eines neuen PKW, Kombi, Bulli mündlich eingewiesen werden?
Antwort:
Die Voraussetzungen zur Nutzung eines firmeneigenen Kraftfahrzeugs sind in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" geregelt. Dort steht im § 35 "Fahrzeugführer":
"(1) Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte beschäftigen,
1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. die körperlich und geistig geeignet sind,
3. die im Führen des Fahrzeuges unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben und
4. von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.
Sie müssen vom Unternehmer zum Führen des Fahrzeuges bestimmt sein."
Entsprechend den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 70 ist es zweckmäßig, den Auftrag zum Führen des Fahrzeuges schriftlich zu erteilen.
Auf die Broschüren der BGN "Dienstfahrten mit PKW und Kleintransporter" und der BG-Verkehr - "Unterweisen leicht gemacht. Betriebliche Unterweisungen planen und durchführen" weisen wir hin.