Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Darf ich als Arbeitgeber für meinen Kleinbetrieb selbst die sicherheitstechnische Betreuung übernehmen?

KomNet Dialog 2327

Stand: 04.08.2015

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Unternehmermodell

Favorit

Frage:

Darf ich nach dem `Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit` die sicherheitstechnische Betreuung als Arbeitgeber meines Betriebes (Autovermietung, 2,7 Mitarbeiter) in eigener Regie übernehmen ohne einen externen Dienstleister zu verpflichten. Ein staatlicher oder berufsgenossenschaftlicher Ausbildungslehrgang wurde nicht durchgeführt. Ich bin vorher 22 Jahre lang als Radio- und Fernsehtechniker-Meister in einem Betrieb für die Arbeitssicherheit tätig gewesen.

Antwort:

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" müssen Betriebe mit mehr als einem Beschäftigten eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen oder der Unternehmer von Kleinbetrieben muss sich bei der zuständigen BG weiterqualifizieren.

Bei Kleinbetrieben werden  in der Praxis häufig überbetriebliche sicherheitstechnische Dienste beauftragt, da die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)  mindestens 80 Stunden im Jahr als Sifa tätig sein muss. Die Sifa muss eine bestimmte Ausbildung zur Erlangung der Fachkunde absolviert haben. Die Absicht eines Arbeitgebers, die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit in seinem Betrieb zu übernehmen, ist grundsätzlich nicht unproblematisch. Da Sie weder die Ausbildung zur Sifa erworben haben noch die 80 Stunden im Jahr erreichen, scheidet für Sie aus, die Funktion der Sifa wahrzunehmen.

Bei den Berufsgenossenschaften besteht aber die Möglichkeit eines sogenannten Unternehmermodells, um damit den Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 gerecht zu werden. Die entsprechende Fortbildung wird von der zuständigen Berufsgenossenschaft angeboten.