Ergebnisse 21 bis 40 von 129 Treffern
Grundsätzlich steht es dem Unternehmer frei, wen er mit der Übernahme von unternehmerischen Pflichten betraut. In Bezug auf den betrieblichen Arbeitsschutz sind hier allerdings Grenzen gesetzt. Geregelt ist dies im § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bzw. im § 13 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Diese DGUV-Vorschrift wird durch die DGUV Regel 100-001 "Grundsätze ...
Stand: 13.11.2020
Dialog: 29882
Arbeitsschutz stellt keinen eigenständigen Funktionsbereich dar, sondern ist als eingebunden in die betrieblichen Strukturen zu betrachten. Die Beteiligten des betrieblichen Arbeitsschutzsystems, der Arbeitgeber, die Beschäftigten, die Sicherheitsfachkraft, der Betriebsarzt, die Sicherheitsbeauftragten und die Betriebsräte decken zwar eigenständige Funktionsbereiche ab, können aber eingebunden ...
Stand: 21.08.2015
Dialog: 2375
Die grundsätzlichen Anforderungen an ein betriebliches Arbeitsschutzsystem sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Analoge Regelungen finden sich in den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, u. a. in § 8 der DGUV Vorschrift 1 und Kap. 2.7 der DGUV Regel 100-001.Nach dem ArbSchG hat der Arbeitgeber für eine geeignete Organisation des Arbeitsschutzes zu sorgen. Dazu gehören auch alle ...
Stand: 15.11.2021
Dialog: 27955
Die Pflicht zum Unterweisen der Beschäftigten obliegt gemäß Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG bzw. § 4 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" dem Arbeitgeber. Verantwortlich für die Erfüllung der Arbeitgeberpflichten ist der im § 13 Abs. 1 ArbSchG genannte Personenkreis.Anderen Personen können nach Maßgabe des § 13 Abs. 2 ArbSchG Arbeitgeberpflichten und damit auch die Pflicht ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 12537
wird der Arbeitgeber verpflichtet, bei besonderen Gefahren die Arbeitnehmer zu informieren. Auf Grund § 14 der Gefahrstoffverordnung – GefStoffV ist der Arbeitgeber in der Pflicht, die Arbeitnehmer in besonderen Fällen zu unterrichten und anzuhören. Beschäftigte: §§ 16 und 17 ArbSchG regelt die besondere Unterstützungspflicht der Beschäftigten. Die Beschäftigten haben z.B. gemeinsam mit dem Betriebsarzt ...
Stand: 21.08.2015
Dialog: 1532
die Unfallverhütungsvorschriften daher eine besondere Bedeutung. Diese Unfallverhütungsvorschriften sind als autonomes Recht für Unternehmer und Versicherte – wie Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz – verbindlich. Erforderliche Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die Mitglieder der Feuerwehr ergeben sich vorrangig aus dem Vorschriften- und Regelwerk der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17408
Der Einsatz von Jugendlichen/jungen Erwachsenen in Maßnahmen der Berufsvorbereitung sowie der Berufsausbildung dient entsprechend § 1 Abs. 1 BBiG der Berufsbildung. Die Vorschriften des Arbeitsschutzes gelten entsprechend § 2 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG für die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Damit stehen die Jugendlichen/jungen Erwachsenen bei ihrer Tätigkeit unter dem Schutz ...
Stand: 28.07.2023
Dialog: 6715
Tätigkeit auf fehlende Unterlagen des bisherigen sicherheitstechnischen Dienstes hinweisen. Ein geeignetes Forum, Probleme des Arbeitsschutzes anzusprechen, ist auch der Arbeitsschutzausschuss. ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 1415
Nein.Der Arbeitsschutzausschuss hat seine Rechtsgrundlage im § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Danach hat der Arbeitsschutzausschuss die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen und setzt sich zusammen aus:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 15188
. sicherheitsrelevant sind, oder wo Vorschriften eine entsprechende betriebliche Regelung erfordern. Eine beispielhafte Aufzählung von "gefährlichen Arbeiten" wird in Ziff. 2.7 der DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention angeboten.Grundsätzlich leitet sich die Pflicht zur Erstellung einer Betriebsanweisung aus § 4 Ziffer 7 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ab. Sie wird in verschiedenen Rechtsvorschriften ...
Stand: 27.07.2023
Dialog: 43220
Das Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG verpflichtet zunächst nicht, Sitzungsprotokolle zu erstellen. Auch die LASI-Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes( LV 64), sehen ebenfalls keine Pflicht zur Erstellung eines Protokolls vor. § 11 ASiG fordert die quartalsmäßige Tagung der Arbeitschutzausschusssitzung, jedoch nicht, ob und wie lange die Aufzeichnungen dieser Sitzungsprotokolle ...
Stand: 05.09.2020
Dialog: 11259
Die Pflicht zur Erstellung von statistischen Auswertungen ergibt sich aus § 25 des SGB VII. Zur Beurteilung des durchschnittlichen Unfallrisikos werden die Arbeitsunfälle auf je 1.000 Vollbeschäftigte bezogen. Das Ergebnis dieser Rechnung wird als Unfallquote bezeichnet. Die Unfallquote liefert vergleichbare Angaben, unbeeinflusst von den Schwankungen der Beschäftigungszahlen innerhalb ...
Stand: 21.08.2015
Dialog: 4322
, werden in der betrieblichen Praxis eher die Ausnahme sein. Unter dem dritten Abschnitt des Arbeitsschutzgesetzes werden den Beschäftigten Pflichten auferlegt, aber auch Rechte eingeräumt. So haben die Beschäftigten dem Arbeitgeber oder dem zuständige Vorgesetzten "jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6030
. der verantwortlichen Personen. Im Schadensfall kann anhand der Dokumentation nachgewiesenwerden, dass man den Arbeitsschutzpflichten, insbesondere der Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung, nachgekommen ist. Die Dokumentation kann als Hilfe zur Prüfung der Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen herangezogen werden. Außerdem ist die Dokumentation eine hilfreiche Grundlage für die Unterrichtung/Unterweisung ...
Stand: 08.08.2024
Dialog: 18320
Verantwortungsbereiches fürsorge- und verkehrssicherungspflichtig. Auch sein Auftraggeber als 1. Auftragnehmer muss darauf achten, dass er in seinem Verantwortungsbereich wirksam Sicherheit und Gesundheitsschutz betreibt. Hier ist die Zusammenarbeit, wie es der § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert (unterrichten, abstimmen, anweisen, vergewissern), notwendig. Die Pflicht zur Zusammenarbeit trifft ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 6599
Nach § 6 "Pflichten sonstiger Personen" der Baustellenverordnung (BauStellV) gilt, dass zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auch die auf einer Baustelle tätigen Unternehmer ohne Beschäftigte die bei den Arbeiten anzuwendenden Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten haben. Sie haben die Hinweise des Koordinators sowie den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ...
Stand: 11.12.2017
Dialog: 30846
Ja.In § 18 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist folgendes nachzulesen:"Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, welche Maßnahmen der Arbeitgeber und die sonstigen verantwortlichen Personen zu treffen haben und wie sich die Beschäftigten zu verhalten haben, um ihre jeweiligen Pflichten, die sich aus diesem Gesetz ergeben ...
Stand: 26.09.2018
Dialog: 42469
ist die Pflicht des Arbeitsgebers zur Schaffung einer geeigneten Organisation und zur Einbindung des Arbeitsschutzes in die betrieblichen Führungsstrukturen. Es können nicht nur Beschäftigte des Arbeitgebers, sondern auch externe Dienstleister oder freiberuflich Tätige besonders beauftragt werden. Wer besonders beauftragt werden soll, muss zuverlässig und fachkundig sein. Zuverlässig ist, wer persönlich ...
Stand: 15.12.2015
Dialog: 25557
Wenn Sie als in Deutschland ansässiges Unternehmen Beschäftigte einem anderen Betrieb zur Arbeitsleistung überlassen, ist das eine Beschäftigung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die gewerbsmäßige Überlassung bedarf der Erlaubnis der Arbeitsagentur. Nicht gewährt bzw. entzogen wird die Erlaubnis, wenn u. a. Arbeitsschutzvorschriften nicht eingehalten werden oder die Gestaltung der Betrieb ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 12990
, die die Sanierungsarbeiten in großen Höhen durchführen sollen, müssen nach dem berufsgenossenschftlichen Grundsatz G 41 `Arbeiten mit Absturzgefahr` arbeitsmedizinisch untersucht worden sein. Ggf. sind weitere Maßnahmen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) erforderlich - die Anlässe für Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge (z.B. Umgang mit Gefahrstoffen, Lärm. Heben und Tragen ...
Stand: 24.02.2018
Dialog: 3524