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Welche Pflichten hat ein auf der Baustelle tätiger Unternehmer ohne Beschäftigte? Müssen die von ihm und von Beschäftigten anderer Gewerke genutzten Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden?

KomNet Dialog 30846

Stand: 11.12.2017

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Arbeitsschutzorganisation auf Baustellen

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Frage:

Welche Pflichten hat ein auf der Baustelle tätiger Unternehmer ohne Beschäftigte? Müssen die von ihm und von Beschäftigten anderer Gewerke genutzten Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden?

Antwort:

Nach § 6 "Pflichten sonstiger Personen" der Baustellenverordnung (BauStellV) gilt, dass zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auch die auf einer Baustelle tätigen Unternehmer ohne Beschäftigte die bei den Arbeiten anzuwendenden Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten haben. Sie haben die Hinweise des Koordinators sowie den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu berücksichtigen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Arbeitgeber, die selbst auf der Baustelle tätig sind.

Somit sind die Arbeitsschutzvorschriften auch durch einen Unternehmer ohne Beschäftigte einzuhalten. Die elektrischen Betriebsmittel sind somit entsprechend zu prüfen.