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Wie lässt es sich erklären, dass trotz vieler Forschungsberichte die Effizienz des Arbeitsschutzes weiterhin mit der Unfallquote bestimmt wird?

KomNet Dialog 4322

Stand: 21.08.2015

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Arbeitsschutzmanagement

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Frage:

Wie lässt es sich erklären, dass trotz vieler Forschungsberichte (z.B. der BAuA) die Effizienz des Arbeitsschutzes weiterhin mit 1000-Mann-Quote bzw. Unfallraten (Ausfalltage bezogen auf 1 Million verfahrene Arbeitsstunden) bestimmt wird? Was spricht gegen eine Beurteilung wie z.B. mit `Kennzahl AT30`, `Kosten der ungestörten Arbeitsstunde`? Vor allen Dingen würde sich doch mit letzterem die Effizienz sinnvoller darstellen lassen.

Antwort:

Die Pflicht zur Erstellung von statistischen Auswertungen ergibt sich aus § 25 des SGB VII. Zur Beurteilung des durchschnittlichen Unfallrisikos werden die Arbeitsunfälle auf je 1.000 Vollbeschäftigte bezogen. Das Ergebnis dieser Rechnung wird als Unfallquote bezeichnet. Die Unfallquote liefert vergleichbare Angaben, unbeeinflusst von den Schwankungen der Beschäftigungszahlen innerhalb eines Gewerbezweiges (siehe auch die Informationen der DGUV).

Die von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) entwickelte Kennzahl AT 30 dient dazu, durchgeführte Maßnahme hinsichtlich ihres Erfolges zu bewerten. Verringert sich z. B. die Anzahl der Ausfalltage, lässt das auf den Erfolg einer durchgeführten Maßnahme schließen, bleibt sie gleich, ist wahrscheinlich der falsche Weg beschritten worden.

Nähere Erläuterungen dazu sind in der Broschüre „Mit Sicherheit mehr Gewinn“ der BAuA angeboten.

In der Broschüre werden auch Erläuterungen zu „Kosten der ungestörten Arbeitsstunde“ gegeben.

Unfallquote, AT 30 und Kosten der ungestörten Arbeitsstunde werden für unterschiedliche Bewertungen der Unfall- und Gesundheitssituation im Arbeitsleben herangezogen. Für die Bewertung der Unfallhäufigkeit in einem Betrieb, Gewerbezweig oder in der Arbeitswelt ist die Unfallquote am aussagekräftigsten.

Für weitergehende Informationen zu den Bewertungsverfahren sollten entsprechende Fragestellungen direkt an die Unfallversicherungsträger www.dguv.de, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin www.baua.de oder das statistische Bundesamt www.destatis.de gerichtet werden.