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Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet ist, im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigte (leitende) Fachkräfte für Arbeitssicherheit (mindestens) unmittelbar dem Leiter des Betriebs im Rahmen einer Stabsstelle fachlich und disziplinarisch zu unterstellen. Diese herausgehobene Einordnung in der betrieblichen Hierarchie gehört zu den strukturprägenden Grundsätzen des Arbeitssicherheitsgesetzes.In § 8 Abs. 2 ...
Stand: 22.10.2020
Dialog: 14068
Ein Leitsatz des Urteils des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 15.12.2009 ist, dass der Arbeitgeber gemäß § 8 Absatz 2 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet ist, im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigte (leitende) Fachkräfte für Arbeitssicherheit (mindestens) unmittelbar dem Leiter des Betriebs im Rahmen einer Stabsstelle fachlich und disziplinarisch zu unterstellen. Diese ...
Stand: 04.04.2022
Dialog: 14082
Nach § 8 Abs. 2 Arbeitssicherheitsgesetz kann der Arbeitgeber - wenn in einem Betrieb mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt sind - eine leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen; diese Fachkraft untersteht unmittelbar dem Leiter des Betriebes.Es ist nicht zulässig, die anderen Fachkräfte für Arbeitssicherheit sonstigen Vorgesetzten zu unterstellen, weil dies dem Sinn ...
Stand: 07.01.2024
Dialog: 4749
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - hat der Arbeitgeber die Gefährdungen, die sich für Beschäftigte bei der Arbeit ergeben, zu beurteilen und die erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln. Als Beschäftigte gelten nach diesem Gesetz vor allem Arbeitnehmer und Beamte. Folglich gilt die Forderung des Arbeitsschutzgesetzes nach einer Gefährdungsbeurteilung insbesondere für Beschäftigte in Berufs ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17408
eine Regelung zu leitenden Fachkräften für Arbeissicherheit in § 8 Abs. 2 . Dort ist geregelt, dass eine leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit unmittelbar dem Leiter des Betriebes untersteht. Im Kommentar von Anzinger/Bieneck zum ASiG (ISBN 3-8005-3039-2) wird hierzu angemerkt, dass im Falle einer Bestellung einer leitenden Fachkraft für Arbeitssicherheit nur diese unmittelbar dem Leiter des Betriebs ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 15333
Nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine separate schriftliche Pflichtenübertragung an den technischen Leiter (ppa) ist dann nicht mehr nötig, wenn bereits aufgrund seines Arbeitsvertrages ihm Arbeitgeberpflichten obliegen (s ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 6590
sind. Während es bei einem internen Betriebsarzt und einer internen Fachkraft für Arbeitssicherheit durchaus angebracht sein kann, diese Aufgaben auch im Organigramm als unmittelbar dem Leiter des Betriebes unterstellte Stabsstelle darzustellen, ist es bei überbetrieblichen Diensten fraglich, ob deren Stellung im Organigramm des Betriebes Niederschlag finden sollte. Deren Aufgaben und Stellung (unmittelbar ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 14031
Die Aufgaben und die Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses sind in § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) geregelt. Hier heißt es: "Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigen sind Teilzeitbeschäftigte mit ...
Stand: 28.11.2013
Dialog: 19901
. 5.13 beschreibt die Anforderungen, die an einen Retter zur Rettung Ertrinkender zu stellen sind; ohne diese konkret zu fordern.Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Gefahren für seine Beschäftigten zu bewerten und erforderliche Maßnahmen festzulegen und umzusetzen. Dabei sollte er sich auch vom Betriebsarzt beraten lassen. Bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen ...
Stand: 12.12.2018
Dialog: 13440
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG und der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV hat jeder Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 22872
„Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz“ zu finden. In der Berufsschule ist für die Sicherheit der Schulträger bzw. der Leiter der Schule und nicht der Arbeitgeber der Schülerinnen und Schüler verantwortlich. ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 4515
Im Arbeitsschutz sind unter Unternehmerpflichten diejenigen Pflichten zu verstehen, die der Arbeitgeber durch die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben zu erfüllen hat. Dies können u. a. die Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung der Mitarbeiter, Bereitstellung geeigneter PSA (persönliche Schutzausrüstung) oder auch Schaffung einer geeigneten Organisation sein.Im § 13 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 23440
ist der innere oder äußere Schulaufgabenbereich nicht immer exakt abgrenzbar, so dass sich zwangsläufig Überschneidungen ergeben, die eine Zusammenarbeit zwischen Schulträger und Schulleitung erforderlich machen.Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sind im § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) aufgeführt. Sie sollen natürlich dem verantwortlichen Schulleiter auch konkrete Vorschläge ...
Stand: 17.09.2022
Dialog: 24784
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung festzulegen und umzusetzen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilu ...
Stand: 08.08.2024
Dialog: 18320
In Bezug auf die von Ihnen genannten "kleineren Reparaturen" ist vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) festzuschreiben, ob bzw. welche Arbeiten von wem durchzuführen sind. Hierbei kann er sich durch eine Sicherheitsfachkraft beraten lassen. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind zu dokumentieren (§ 6 ArbSchG). Die Pflicht zur Unterweisung ...
Stand: 28.03.2019
Dialog: 3233
Anrechenbare Leistungen ergeben sich aus den Aufgaben der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die in der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ konkretisiert werden, und den betrieblichen Erfordernissen.So sind Leistungen, die sich aus Aufgaben ergeben, die eine Vor- und Nachbereitung notwendig machen, anrechenbar ...
Stand: 25.10.2024
Dialog: 19823
des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung im Betrieb ist das Ziel (gesunde Mitarbeiter = gesunder Betrieb).Wenn nach dem Arbeitssicherheitsgesetz in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" die Bestellung einer weiteren Sicherheitsfachkraft erforderlich ist, hat der Betriebsrat die Aufgabe, die erforderliche Maßnahme beim Arbeitgeber zu beantragen (Initiativrecht ...
Stand: 08.02.2024
Dialog: 1368
. Der Nachweis der Befähigung gilt als erbracht, wenn die Personen einen Befähigungsnachweis (Kranführerschein) nach dem DGUV Grundsatz 309-003 haben.Der Arbeitgeber hat die Befähigung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Grundsätzlich könnte er auch (eigenverantwortlich!) zu dem Ergebnis kommen, dass eine zusätzliche Ausbildung nicht mehr erforderlich ist. Bei der Erstellung ...
Stand: 22.12.2019
Dialog: 42986
Die Übertragung von Arbeitgeberpflichten im Sinne des § 13 Abs. 2 ArbSchG beinhaltet immer eine Delegation von "oben nach unten", also auf bestimmte Personen der direkt nächstunteren Führungsebene. Dabei sind die Aspekte der Auswahlverantwortung zu berücksichtigen (Eignung, Befähigung, Zuverlässigkeit usw.). Diese Delegation erfolgt schriftlich durch den entsprechenden Vorgesetzten/Arbeitgeber, da ...
Stand: 25.10.2015
Dialog: 25097
ist eine Überwachung von Einzelarbeitsplätzen grundsätzlich nicht erforderlich. Gefährdungsstufe erhöht: Bei einer erhöhten Gefährdung ist eine Überwachung des Einzelarbeitsplatzes, z.B. durch Kontrollgänge oder Kontrollanrufe, erforderlich, wenn die Notfallwahrscheinlichkeit (nach Tabelle 3) nicht höher als mäßig einzustufen ist. Ist die Wahrscheinlichkeit eines Notfalls als hoch einzustufen, wird eine ständige ...
Stand: 24.03.2016
Dialog: 26246