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Muss die Sicherheitsfachkraft eines Unternehmens auch die Arbeitsplätze der Auszubildenden in der Berufsschule beurteilen?

KomNet Dialog 4515

Stand: 29.07.2015

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Arbeitsmedizinische / sicherheitstechn. Betreuung

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Frage:

Die Auszubildenen in unserer Werbeagentur besuchen in einem mehrmonatigen Blockunterricht die Berufsschule. Muss die zuständige Sifa unseres Unternehmens auch eine Gefährdungsbeurteilung für die Plätze dann in der Schule vornehmen ? Reicht es aus, wenn unsere Sifa mit der Sifa der Schule Kontakt aufnimmt und die entsprechenden Unterlagen anfordert ?

Antwort:

Zunächst weisen wir darauf hin, dass für das Erstellen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich der Arbeitgeber verantwortlich ist (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt haben gemäß Arbeitssicherheitsgesetz beratende Aufgaben und können den Arbeitgeber beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Die Verantwortung dafür verbleibt aber beim Arbeitgeber.

Eine Gefährdungsbeurteilung besteht im Wesentlichen aus den Arbeitsschritten:
- Ermitteln der Gefährdungen
- Beurteilen der Gefährdungen
- Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen
- Durchführen der Maßnahmen
- Überprüfen der Durchführung und der Wirksamkeit der Maßnahmen
- Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung

Weitere Informationen dazu sind in dem Handlungsleitfaden „Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz“ zu finden.

In der Berufsschule ist für die Sicherheit der Schulträger bzw. der Leiter der Schule und nicht der Arbeitgeber der Schülerinnen und Schüler verantwortlich.