Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 20 von 20 Treffern

Können die nach DGUV Vorschrift 2 für die Grundbetreuung vorgesehenen Betreuungszeiten unterschritten werden?

Die für die Grundbetreuung vorgesehenen Betreuungszeiten können nicht unterschritten werden. Im Gegenteil, die Regelungen nach DGUV Vorschrift 2 gehen davon aus, dass die Grundbetreuung noch durch einen betriebsspezifischer Teil der Betreuung, der nach den Vorgaben der Vorschrift vom Betrieb selbst zu ermitteln ist, ergänzt wird.Mindestbetreuungzeit der Grundbetreuung von 20 % für Betriebsärztin ...

Stand: 14.02.2025

Dialog: 14309

Ist die auf Wunsch einer Abteilung geplante individuelle Ergonomieberatung durch die Betriebsärztin der Grundbetreuung oder der betriebsspezifischen Betreuung zuzurechnen?

Zur Grundbetreuung gehört u. a. die Unterstützung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung - Verhältnisprävention (Aufgabenfeld 2 der Grundbetreuung). Zu dieser Aufgabe gehören auch Vorschläge zur ergonomischen Arbeitsgestaltung (s. Anhang 3, Ziffer 2.1 und 2.2). Wenn also grundlegende Beratungen zur ergonomischen ...

Stand: 27.09.2013

Dialog: 19466

Wie ist die anteilige Aufteilung der Einsatzzeiten zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit zu verstehen?

In der DGUV Vorschrift 2 ist festgelegt, dass bei der Aufteilung der Zeiten der Grundbetreuung auf Betriebsarzt (BA) und Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) je ein Mindestanteil von 20 % der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Stunden pro Jahr und Beschäftigen anzusetzen ist. Dies ist so geregelt worden, um für beide Fachkompetenzen einen Mindestanteil am Betreuungsumfang ...

Stand: 27.06.2019

Dialog: 13400

Ist es erlaubt, ein Unternehmen in Bereiche zu teilen, um die nötigen Betreuungstunden für Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt zu berechnen?

Bei der Ermittlung der Einsatzzeit der Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 für einen Betrieb erfolgt keine Unterscheidung zwischen Beschäftigten der Verwaltung und der Produktion des Betriebes.Die Eingruppierung eines Betriebs in eine Betreuungsgruppe gemäß Abschnitt 4 der Anlage 2 DGUV Vorschrift 2 und damit verbunden die Ermittlung der Einsatzzeit der Grundbetreuung erfolgt ...

Stand: 24.04.2019

Dialog: 42676

Wie sind die Prüfaufgaben nach ASiG in Zeiten der BetrSichV zu interpretieren?

. a. - Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention an bestehenden Arbeitssystemen im Rahmen der Grundbetreuung (s. Anlage 2, 2. Grundbetreuung, Ziffer 2.1) - Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention bei Veränderung der Arbeitsbedingungen im Rahmen der Grundbetreuung (s. Anlage 2, 2. Grundbetreuung, Ziffer 2.2) Im Anhang 3 werden diese Aufgaben der Grundbetreuung näher ausgeführt: zum Aufgabenspektrum ...

Stand: 28.12.2016

Dialog: 28180

Wie müssen Saisonarbeiter für die Betreuungszeiten gemäß der DGUV Vorschrift 2 berücksichtigt werden?

In den FAQs zur DGUV Vorschrift 2 „ Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der VBG heißt es unter Frage 9 "Wie werden für die Berechnung der Grundbetreuung Teilzeit- und Saisonkräfte berücksichtigt?" wie folgt:"Teilzeit- und Saisonkräfte werden bei der Berechnung der Grundbetreuung anteilig berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ...

Stand: 18.02.2025

Dialog: 44072

Spricht etwas dagegen, die betreuten Beschäftigten mit in die Berechnung der Gesamtbetreuung nach der neuen DGUV V2 einzubeziehen, wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist?

Der in Anhang 1 der DGUV Vorschrift 2 gegebene Hinweis zur Feststellung der Zahl der Versicherten (Beschäftigten) bezieht sich nur auf die Ermittlung der Betriebsgröße für die Wahl des Betreuungsmodels (Abgrenzung Anlagen 1, 2, 3 oder 4 der DGUV Vorschrift 2). Siehe auch http://www.dguv.de/inhalt/praevention/vorschr_regeln/dguv_vorschrift_2/index.jsp. Die in der Grundbetreuung einerseits ...

Stand: 29.07.2015

Dialog: 12364

Gibt es außer der DGUV Vorschrift 1 weitere Vorschriften, die den Arbeitgeber verpflichten, die Zusammenarbeit zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt zu fördern?

für Arbeitssicherheit arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den anderen im Betrieb für Angelegenheiten der technischen Sicherheit, des Gesundheits- und des Umweltschutzes beauftragten Personen zusammen."In Anlage 2 Nummer 2 Grundbetreuung der DGUV Vorschrift 2 ist noch folgendes zu der Aufteilung der Betreuungszeiten zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit nachzulesen:"Bei der Aufteilung ...

Stand: 12.03.2018

Dialog: 42216

Kann die in einem Jahr durch die Neuerstellung der Gefährdungsbeurteilung zusätzlich benötigte Zeit mit den Betreuungszeiten der nächsten Jahre verrechnet werden?

der Gefährdungsbeurteilung noch eine ganze Reihe weiterer Unterstützungsaufgaben, die als Aufgabengebiete der Grundbetreuung genau bezeichnet sind. Deshalb ist es nicht im Sinne der DGUV Vorschrift 2, die für die Grundbetreuung ermittelte Einsatzzeit ausschließlich auf die Gefährdungsbeurteilung zu verwenden. Insbesondere können nicht Zeiten aus anderen Jahren für die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung verwendet ...

Stand: 09.12.2013

Dialog: 19978

Innerhalb welcher Fristen sind die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sowie die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung umzusetzen?

für Arbeitsschutz (Gewerbeaufsicht) können, wenn sie feststellen, dass die Grundbetreuung nicht oder nicht vollständig erfolgt ist, eine entsprechende Anordnung mit einer Fristsetzung treffen.Für die staatliche Aufsicht gilt § 12 Abs. 3 ASiG„Die zuständige Behörde hat dem Arbeitgeber zur Ausführung der Anordnung eine angemessene Frist zu setzen.“und § 22 Abs. 3 ArbSchG„Die zuständige Behörde kann im Einzelfall ...

Stand: 02.03.2023

Dialog: 43745

Können auch Vor- und Nachbereitungszeiten, die zur Erbringung der Dienstleistung eines Betriebsarztes erforderlich sind, in Anrechnung gebracht werden?

machen, anrechenbar (z. B. bei den Aufgabenfeldern 7.1 bis 7.4 der Grundbetreuung nach Anlage 2 DGUV Vorschrift 2). ...

Stand: 25.10.2024

Dialog: 19823

Werden bei einer Schule die Schüler in die Berechnung der Einsatzzeiten von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit mit eingerechnet?

Die DGUV Vorschrift 2 beschränkt den Anwendungsbereich des Arbeitssicherheitsgesetzes/ASiG ausdrücklich auf „Beschäftigte“, nicht auf „Versicherte“. Somit werden Schüler bei der Ermittlung der Grundbetreuung nach Anlage 2 DGUV Vorschrift 2 nicht berücksichtigt. Es sind allerdings für die Beschäftigten der Schule zusätzliche betriebsspezifische Betreuungserfordernisse denkbar ...

Stand: 29.07.2015

Dialog: 17465

Wie werden "mobile work-Beschäftigte" bei der Bildung eines Arbeitsschutzausschusses berücksichtigt?

in der Gefährdungsbeurteilung erfasst, beurteilt und dokumentiert werden. Somit fallen die Beschäftigten des "Mobile Work" auch unter das Arbeitssicherheitsgesetz und finden damit Berücksichtigung bei der Umsetzung der Anforderungen aus dem ASiG, nämlich bei der Grundbetreuung, der betriebsspezifischen Betreuung und dem Arbeitsschutzausschuss. Somit sind die Beschäftigten des "Mobile Work" mitzurechnen. ...

Stand: 02.10.2024

Dialog: 43937

Kann eine Firma nach verschiedenen WZ-Codes eingestuft werden? Falls ja, wie müssen dann die Einsatzzeiten nach der DGUV Vorschrift 2 berechnet werden?

Anders als Kommunen können Firmen (Betriebe) nicht verschiedenen WZ-Codes und somit verschiedenen Betreuungsgruppen für die Ermittlung der Betreuungszeit der Grundbetreuung zugeordnet werden. Näheres hierzu ist in Anhang 1 der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" ausgeführt. Dort wird folgendes zum Betriebsbegriff ausgeführt:"Ein Betrieb im Sinne ...

Stand: 25.10.2024

Dialog: 18736

Wie berechnen sich die Einsatzzeiten für die arbeitsmedizinische/sicherheitstechnische Betreuung in Reedereibetrieben?

" 10 Minuten zu leisten waren. Daraus wurde dann ein Durchschnitt von 1,5 Stunden pro Person gebildet. Daraus erreichnet sich dann die Grundbetreuung.  ...

Stand: 23.03.2018

Dialog: 23406

Ist es möglich das zwei Dienstleister sich die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 des Unternehmens teilen?

Ja, es ist möglich, dass sich zwei Dienstleister die sicherheitstechnische Betreuung eines Unternehmens nach DGUV Vorschrift 2 teilen. ...

Stand: 27.06.2019

Dialog: 15030

Zählen die Zeiten, die von einer Sifa für die Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses aufgewendet werden, zu den Einsatzzeiten gemäß DGUV Vorschrift 2 ?

Ja, die Teilnahme an den ASA-Sitzungen gilt für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und für Betriebsärzte als Einsatzzeit im Sinne der DGUV Vorschrift 2. Sie wird entsprechend den Ausführungen in der DGUV Vorschrift 2 der Grundbetreuung zugerechnet.§ 11 des Arbeitsschutzgesetzes fordert, dass in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss gebildet werden muss ...

Stand: 08.08.2018

Dialog: 42381

Müssen die ermittelten Einsatzzeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2 direkt im Betrieb (vor Ort) abgeleistet werden?

" sind die Aufgaben und die Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beschrieben. Die unter die Grundbetreuung fallenden Aufgaben werden im Abschnitt 2 der Anlage 2 aufgezählt und im Anhang 3 näher erläutert. Die unter den betriebsspezifischen Teil der Betreuung fallenden Aufgaben finden sich in Abschnitt 3 der Anlage 2 und werden im Anhang 4 näher erläutert.Es werden keine Vorgaben ...

Stand: 21.04.2022

Dialog: 42434

Besteht ein Interessenkonflikt, wenn eine Person als Fachkraft für Arbeitssicherheit und verantwortliche Elektrofachkraft bestellt wird?

vom Arbeitgeber an sie delegierte Führungsaufgaben wahrnehmen.Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärzte sind sowohl nach der Konzeption des SGB VII als auch der des ASiG nicht Vorgesetzte mit Weisungs- und Anordnungsbefugnissen. Sie müssen ihre Arbeitszeit im Sinne der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung nach der DGUV Vorschrift 2 leisten. In dem Betriebsbereich ...

Stand: 14.02.2019

Dialog: 42587

Brauche ich in einem Reedereibetrieb die auf Seeschiffen Beschäftigten bei der Berechnung der Betreuungszeiten nicht zu berücksichtigen?

. = anderweitig nicht genannt) Gruppe I 2,5 h Gruppe II 1,5 h Gruppe III 0,5 h 1187 50.1 Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt   X   1190 50.2 Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt   X     Bei der Aufteilung der Zeiten auf Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist ein Mindestanteil von 20% der Grundbetreuung,jedoch nicht weniger als 0,2 Std./Jahr pro Beschäftigtem/r ...

Stand: 17.03.2015

Dialog: 23364