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Ist es erlaubt, ein Unternehmen in Bereiche zu teilen, um die nötigen Betreuungstunden für Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt zu berechnen?

KomNet Dialog 42676

Stand: 24.04.2019

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Arbeitsmedizinische / sicherheitstechn. Betreuung

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Frage:

Ist es erlaubt, ein Unternehmen in Bereiche zu teilen, um die nötigen Betreuungstunden für Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt zu berechnen? Beispiel: Bauunternehmen, wo 30 Mitarbeiter mit Tiefbauarbeiten (Minimum 2,5 Stunden Betreuung pro Jahr) und 10 Mitarbeiter in Büro (0,5 Stunden) tätig sind. Oder berechnet man 2,5 Stunden für das Gesamtunternehmen, also alle 40 Mitarbeiter?

Antwort:

Bei der Ermittlung der Einsatzzeit der Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 für einen Betrieb erfolgt keine Unterscheidung zwischen Beschäftigten der Verwaltung und der Produktion des Betriebes.


Die Eingruppierung eines Betriebs in eine Betreuungsgruppe gemäß Abschnitt 4 der Anlage 2 DGUV Vorschrift 2 und damit verbunden die Ermittlung der Einsatzzeit der Grundbetreuung erfolgt unter Berücksichtigung des jeweiligen Betriebszweckes, aber nicht nach Tätigkeiten.


Für eine abschließende Regelung sollten Sie sich an Ihren zuständigen Unfallversicherer wenden.