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Kann eine Firma nach verschiedenen WZ-Codes eingestuft werden? Falls ja, wie müssen dann die Einsatzzeiten nach der DGUV Vorschrift 2 berechnet werden?

KomNet Dialog 18736

Stand: 25.10.2024

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Arbeitsmedizinische / sicherheitstechn. Betreuung

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Frage:

Kann eine Firma nach verschiedenen WZ-Codes eingestuft werden? Und muß dann die DGUV Einsatzzeit nach beiden Modellen berechnet werden?

Antwort:

Anders als Kommunen können Firmen (Betriebe) nicht verschiedenen WZ-Codes und somit verschiedenen Betreuungsgruppen für die Ermittlung der Betreuungszeit der Grundbetreuung zugeordnet werden. Näheres hierzu ist in Anhang 1 der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" ausgeführt. Dort wird folgendes zum Betriebsbegriff ausgeführt:

"Ein Betrieb im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift ist eine geschlossene Einheit, die durch organisatorische Eigenständigkeit mit eigener Entscheidungscharakteristik geprägt ist. Die Eingruppierung eines Betriebs in eine Betreuungsgruppe nach Anlage 2 erfolgt unter Berücksichtigung des jeweiligen Betriebszweckes, aber nicht nach Tätigkeiten."


In Anlage 1 sind hierzu Beispiele aufgeführt. Bei Härtefällen entscheidet der zuständige Unfallversicherungsträger über weitere Möglichkeiten im Zuge eines mit den staatlichen Arbeitsschutzverwaltungen abzustimmenden Ausnahmeverfahrens.