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KomNet-Wissensdatenbank

Werden bei einer Schule die Schüler in die Berechnung der Einsatzzeiten von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit mit eingerechnet?

KomNet Dialog 17465

Stand: 29.07.2015

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Arbeitsmedizinische / sicherheitstechn. Betreuung

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Frage:

In einer Privatschule kam jetzt die Frage auf, ob die Schüler der Privatschule in die Berechnung der Einsatzzeiten von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit mit eingerechnet werden? Momentan haben wir nur die Lehrkräfte, Verwaltungspersonal und das Reinigungspersonal als Grundlage für die Einsatzzeiten genommen. Ist das so richtig?

Antwort:

Die DGUV Vorschrift 2 beschränkt den Anwendungsbereich des Arbeitssicherheitsgesetzes/ASiG ausdrücklich auf „Beschäftigte“, nicht auf „Versicherte“. Somit werden Schüler bei der Ermittlung der Grundbetreuung nach Anlage 2 DGUV Vorschrift 2 nicht berücksichtigt.

Es sind allerdings für die Beschäftigten der Schule zusätzliche betriebsspezifische Betreuungserfordernisse denkbar, wenn von den Schülern ("Dritte") zusätzliche Gefährdungen für die Beschäftigten ausgehen (siehe DGUV Vorschrift 2, Anhang 4, Auslösekriterium h zu Aufgabenfeld 1.5 ).