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In der DGUV Information 204-010 "Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe" heißt es zur Unterweisung der Ersthelfer/innen und Mitarbeiter/innen (vgl. Ziffern 2.2.2 und 2.2.3):"Ersthelferinnen und Ersthelfer müssen in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zum sicheren Umgang mit dem AED unterwiesen werden. Im Rahmen dieser Unterweisung sollten ...
Stand: 04.04.2024
Dialog: 17825
In der DGUV Information 204-010 Automatisierten Defibrillatoren im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe steht zur Unterweisung Folgendes:„2.2.2 Unterweisung der Ersthelferinnen und Ersthelfer Ersthelferinnen und Ersthelfer müssen in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zum sicheren Umgang mit dem AED unterwiesen werden. Im Rahmen dieser Unterweisung sollten auf Basis ...
Stand: 06.02.2023
Dialog: 43743
Erreichbarkeit eines Ersthelfers muss vorhanden sein. Die Nutzer müssen demzufolge besonders eingewiesen werden.Oder alternativb) muss das Schwimmbecken mit einem Überwachungssystem ausgestattet sein, das die ganze Wasserfläche erfasst. Von einer besetzten Zentrale muss die Wasserfläche überwacht werden. Die Überwachungsperson muss im Notfall einen Ersthelfer zum Schwimmbecken leiten können.Die ...
Stand: 12.12.2018
Dialog: 13440
Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet "Psychologische Ersthelfer" zu benennen. Er ist verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob es zu traumatischen Ereignissen am Arbeitsplatz kommen kann (z.B. Unfälle bei der Bahn, Überfälle in der Bank).Das hat er im Rahmen eines Notfallplanes zu berücksichtigen. Die Unfallversicherungsträger haben überall Abkommen getroffen ...
Stand: 27.08.2019
Dialog: 25550
In der von Ihnen genannten DGUV Information 204-010 ist in Abschnitt 2.2.2 folgendes nachzulesen:"Mit der Unterweisung kann der Unternehmer oder die Unternehmerin geeignete Personen beauftragen, z. B. den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin, die mit der Wartung/Pflege des AED beauftragte Person oder medizinisches Personal."Hier fällt unserer Einschätzung nach der Betriebssanitäter drunter und kön ...
Stand: 14.04.2021
Dialog: 42708
Nein, der Hinweis ist nicht ausreichend. Es sind persönliche Unterweisungen durchzuführen.Im Rahmen der Unterweisung müssen die Versicherten mit dem Flucht- und Rettungsplan vertraut gemacht werden, dazu gehört auch eine praktische Übung.Die Unterweisung soll durch eine Begehung der Fluchtwege unterstützt werden. Die Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung von Unterweisungen ergibt ...
Stand: 28.03.2024
Dialog: 43915
Die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer trägt der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat Sicherheitsingenieure oder andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in § 6 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- bezeichneten Aufgaben für die erforderlichen Einsatzzeiten schriftlich zu bestellen oder zu verpflichten. Der Arbeitgeber hat auch dafür zu sorgen, dass die von i ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 1415
. sicherheitsrelevant sind, oder wo Vorschriften eine entsprechende betriebliche Regelung erfordern. Eine beispielhafte Aufzählung von "gefährlichen Arbeiten" wird in Ziff. 2.7 der DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention angeboten.Grundsätzlich leitet sich die Pflicht zur Erstellung einer Betriebsanweisung aus § 4 Ziffer 7 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ab. Sie wird in verschiedenen Rechtsvorschriften ...
Stand: 27.07.2023
Dialog: 43220
Nach § 6 "Pflichten sonstiger Personen" der Baustellenverordnung (BauStellV) gilt, dass zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auch die auf einer Baustelle tätigen Unternehmer ohne Beschäftigte die bei den Arbeiten anzuwendenden Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten haben. Sie haben die Hinweise des Koordinators sowie den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ...
Stand: 11.12.2017
Dialog: 30846
Ja.In § 18 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist folgendes nachzulesen:"Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, welche Maßnahmen der Arbeitgeber und die sonstigen verantwortlichen Personen zu treffen haben und wie sich die Beschäftigten zu verhalten haben, um ihre jeweiligen Pflichten, die sich aus diesem Gesetz ergeben ...
Stand: 26.09.2018
Dialog: 42469
dem Moment, in dem sie einen abhängig Beschäftigten angestellt haben, dazu verpflichtet, die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung sicherzustellen. Ebenso gilt die Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ab dem ersten Beschäftigten. Beides ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Dabei ist zu beachten, dass es sich um zwei verschiedene Pflichten handelt. Beide ...
Stand: 02.03.2023
Dialog: 43745
abzustellen. Nur wer unmittelbar auf die Verhältnisse einwirken kann, ist in der Lage, sachgerecht Verantwortung wahrzunehmen. Deshalb können Pflichten im Arbeitsschutz nur soweit übertragen werden, wie die Weisungsbefugnis desjenigen reicht, der die Pflichten wahrnehmen soll. Fehlt die Möglichkeit zur unmittelbaren Einflussnahme oder Gestaltung, wird nur die Verantwortung getragen, die jeder bzw ...
Stand: 29.09.2022
Dialog: 43607
Der § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist da eindeutig: es können zuverlässige und fachkundige Personen mit Arbeitgeberaufgaben beauftragt werden. Dies muss bei jeder Person, der Pflichten des Arbeitgebers übertragen werden sollen, geprüft werden. Also ist Pflichtenübertragung an die Person gebunden und muss bei Wechsel der Führungskräfte oder anderer beauftragter Personen erneut ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 42548
Die arbeitsschutzrechtliche Pflicht zum Unterweisen hat der Arbeitgeber nach § 12 Arbeitsschutzgesetz. Diese Pflicht kann er auf andere Personen schriftlich delegieren (siehe § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz und § 13 der DGUV-Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".Personen, denen Arbeitgeberpflichten übertragen werden sollen, müssen die entsprechende Fachkenntnis haben. Dabei muss ...
Stand: 28.11.2023
Dialog: 28247
Beauftragten (i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 5 oder § 13 Abs. 2 ArbSchG) - muss zur (Weiter-)Übertragung von Pflichten die entsprechende Befugnis eingeräumt werden. Das Gesetz begrenzt den Kreis der Adressanten einer Pflichtenübertragung nicht. In Betracht kommen ebenso Führungskräfte der mittleren und unteren Ebene, aber auch Vorarbeiter und letztlich jeder Arbeitnehmer, wenn die Übertragung ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048
Die Pflicht zum Aushang bestimmter Gesetze besteht ab dem ersten Beschäftigten. Jedes Unternehmen, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften im Betrieb öffentlich zugänglich zu machen (z. B. durch Aushang), um die Beschäftigten über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Auszuhängen sind vom Arbeitgeber ...
Stand: 04.02.2025
Dialog: 24846
Die arbeitsschutzrechtliche Pflicht zum Unterweisen hat der Arbeitgeber. Diese Pflicht kann er auf andere Personen schriftlich delegieren (§ 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz, und § 13 der DGUV-Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"). Personen, denen Arbeitgeberpflichten übertragen werden sollen, müssen die entsprechende Fachkenntnis haben. Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 12462
Hierzu ist im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) unter § 193 - Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer Folgendes nachzulesen:"(1) Die Unternehmer haben Unfälle von Versicherten in ihren Unternehmen dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen, wenn Versicherte getötet oder so verletzt sind, daß sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden...(...)(5) Die Anzeige ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 21445
- Beschaffung sicherer Arbeitsmittel- Erteilung von Anweisungen für einen sicheren Betriebsablauf- Unterweisung der Mitarbeiter über die Sicherheitsbestimmungen- Auswahl und Bestellung geeigneter Führungskräfte- Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe- Bestellung von Ersthelfern- Regelmäßige Kontrolle der erteilten Anweisungen- Information der Mitarbeiter und der Mitarbeitervertretung (MAV ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 5472
BegehungDas von Ihnen beschriebene Vorgehen ist so nicht zulässig. Es besteht eine Pflicht zur regelmässigen Begehung der Arbeitsstätten.In § 3 Aufgaben der Betriebsärzte Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a) des Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist folgendes nachzulesen:"(1) Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen ...
Stand: 31.07.2018
Dialog: 42383