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Ist der Arbeitgeber verpflichtet sog. "psychologische Ersthelfer" zu benennen, auszubilden und regelmäßig nachschulen zu lassen?

KomNet Dialog 25550

Stand: 27.08.2019

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Arbeitsmedizinische / sicherheitstechn. Betreuung

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Frage:

Ist der Arbeitgeber verpflichtet sog. "psychologische Ersthelfer" in Hinblick auf mögliche Arbeitsunfälle (bei psychischer Überlastung durch z. B. Zeitdruck, Arbeitsmenge, Mobbing) und das Arbeitsschutzgesetz zu benennen, auszubilden und regelmäßig nachschulen zu lassen?

Antwort:

Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet "Psychologische Ersthelfer" zu benennen. Er ist verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob es zu traumatischen Ereignissen am Arbeitsplatz kommen kann (z.B. Unfälle bei der Bahn, Überfälle in der Bank).


Das hat er im Rahmen eines Notfallplanes zu berücksichtigen. Die Unfallversicherungsträger haben überall Abkommen getroffen, so dass den betroffenen Mitarbeitern über die Unfallversicherungsträger (UVT) Unterstützung angeboten wird.

Hier ist die entsprechende Schrift der UVT für Arbeitgeber:  http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/206-017.pdf