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der Beschäftigten auf die Vollarbeiterzahl bezogen werden, da die normierten Aufgabenfelder der Grundbetreuung im Wesentlichen die Unterstützungsleistungen umfassen, die sich aus dem §§ 3, 4 und 5 des Arbeitsschutzsgesetzes ergeben. Hierbei handelt es sich um grundlegende Arbeitsschutzmaßnahmen wie Schaffung einer geeigneten Organisation, Beurteilung der Arbeitsbedingungen, grundlegende Maßnahmen ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 12364
Arbeitsschutz stellt keinen eigenständigen Funktionsbereich dar, sondern ist als eingebunden in die betrieblichen Strukturen zu betrachten. Die Beteiligten des betrieblichen Arbeitsschutzsystems, der Arbeitgeber, die Beschäftigten, die Sicherheitsfachkraft, der Betriebsarzt, die Sicherheitsbeauftragten und die Betriebsräte decken zwar eigenständige Funktionsbereiche ab, können aber eingebunden ...
Stand: 21.08.2015
Dialog: 2375
Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll u. a. erreicht werden, dass die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.Die Verbesserung ...
Stand: 08.02.2024
Dialog: 1368
Zur Grundbetreuung gehört u. a. die Unterstützung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung - Verhältnisprävention (Aufgabenfeld 2 der Grundbetreuung). Zu dieser Aufgabe gehören auch Vorschläge zur ergonomischen Arbeitsgestaltung (s. Anhang 3, Ziffer 2.1 und 2.2). Wenn also grundlegende Beratungen zur ergonomischen ...
Stand: 27.09.2013
Dialog: 19466
In den FAQs zur DGUV Vorschrift 2 „ Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der VBG heißt es unter Frage 9 "Wie werden für die Berechnung der Grundbetreuung Teilzeit- und Saisonkräfte berücksichtigt?" wie folgt:"Teilzeit- und Saisonkräfte werden bei der Berechnung der Grundbetreuung anteilig berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ...
Stand: 18.02.2025
Dialog: 44072
Anders als Kommunen können Firmen (Betriebe) nicht verschiedenen WZ-Codes und somit verschiedenen Betreuungsgruppen für die Ermittlung der Betreuungszeit der Grundbetreuung zugeordnet werden. Näheres hierzu ist in Anhang 1 der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" ausgeführt. Dort wird folgendes zum Betriebsbegriff ausgeführt:"Ein Betrieb im Sinne ...
Stand: 25.10.2024
Dialog: 18736
sicherheitstechnischer Beurteilung von Arbeitsmitteln, Unfalluntersuchungen etc. vorrangig auf eine Beratungstätigkeit. Der mit den Aufgaben der Koordination nach § 3 Abs. 2 und 3 BauStellV beauftragte Koordinator hat weitergehende Aufgaben und Befugnisse, die über die im Rahmen der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG erforderliche Beratung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit hinausgehen ...
Stand: 06.03.2013
Dialog: 18081
Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dessen Arbeitsschutzverordnungen werden in diesen keine Methoden oder Verfahren rechtsnormativ vorgegeben. Vorrang hat stets das Treffen bzw. die Festlegung von erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen, wenn diese am Vorhandensein spezifischer Kriterien, die insbesondere ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 43506
dem Arbeitsschutzausschuss angehören. Der Arbeitgeber kann frei darüber entscheiden, ob er eine Person beauftragt, die ihn auf Dauer oder in einzelnen Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen vertritt. Der Arbeitgeber kann zu seinem Beauftragten im Arbeitsschutzausschuss nicht den Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Sicherheitsbeauftragten bestimmen. Nimmt der Arbeitgeber oder sein Beauftragter ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 6743
Zunächst weisen wir darauf hin, dass für das Erstellen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich der Arbeitgeber verantwortlich ist (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt haben gemäß Arbeitssicherheitsgesetz beratende Aufgaben und können den Arbeitgeber beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Die Verantwortung dafür ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 4515
kann sich der Arbeitgeber sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt unterstützen lassen.Zu empfehlen ist, entsprechende Seminar- und Bildungsangebote der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) zu nutzen.Hinweis:Auf die BGW-Information "Unterweisen im Betrieb - ein Leitfaden" weisen wir hin. ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 12462
, Fortbildungsmaßnahmen und der Inanspruchnahme der bedarfsorientierten Betreuung. Danach kann der Unternehmer über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen Betreuung selbst entscheiden. Eine sachgerechte bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung im Betrieb erfolgt auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, die erforderlichenfalls unter Einschaltung von Betriebsarzt ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 19647
mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus: dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,Betriebsärzten,Fachkräften für Arbeitssicherheit undSicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch ...
Stand: 04.12.2024
Dialog: 24360
Gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) setzt sich der Arbeitsschutzausschuss (ASA) wie folgt zusammen:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.Grundsätzlich sollten alle genannten Teilnehmer ...
Stand: 05.09.2024
Dialog: 42440
bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch - SGB VIIDie Pflicht, den Arbeitsschutzausschuss zu bilden und die Teilnehmer einzuladen, obliegt grundsätzlich dem Arbeitgeber. Gibt sich der Arbeitsschutzausschuss eine Geschäftsordnung, kann diesbezüglich auch eine andere Regelung getroffen ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 15188
, dass Arbeitsschutzmaßnahmen auf der Basis der Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß § 5 ArbSchG verantwortlich an der Stelle durchgeführt werden, wo Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auftreten können, ohne dass der Arbeitgeber oder die ggf. neben ihm verantwortlichen Personen gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ArbSchG höchstpersönlich die erforderlichen Arbeitsschutzpflichten erfüllen ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048
Im § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist der Rahmen der Teilnehmer (dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten, zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,Betriebsärzten,Fachkräft en für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch) des Arbeitsschutzausschußes benannt.Wenn der Arbeitgeber als sicherheitstechnische ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 42352
Der gemäß § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes zu bildende Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten.Die im Arbeitsschutzausschuss vertretenden betrieblichen Arbeitsschutzakteure werden auf Grund arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften tätig:- Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG - Sicherheitsfachkraft/Betriebsarzt gemäß ...
Stand: 16.04.2014
Dialog: 2910
ist vom Betriebs- oder Personalrat mit zu unterzeichnen. Der Unternehmer hat die Sicherheitsfachkraft und den Betriebsarzt über jede Unfall- oder Berufskrankheitenanzeige in Kenntnis zu setzen. Verlangt der Unfallversicherungsträger zur Feststellung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, Auskünfte über gefährdende Tätigkeiten von Versicherten, haben die Unternehmer den Betriebs- oder Personalrat ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 21445
machen, wie man eine Arbeitsschutzmaßnahme umsetzen kann. Jedoch ist letztlich der Schulleiter bzw. die Schulleiterin derjenige/diejenige, welche/r eine nicht fristgemäße Durchführung bzw. eine Nichtdurchführung einer Maßnahme verantworten muss.In § 8 Abs. 3 des ASiG wird hierzu ausgeführt:"(3) Können sich Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit über eine von ihnen vorgeschlagene arbeitsmedizinische ...
Stand: 17.09.2022
Dialog: 24784