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Den erforderlichen Umfang der Unterweisung muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen. Bei der Unterweisung, insbesondere bei den Inhalten und der Durchführung, kann der Arbeitgeber/Vorgesetzte sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und vom Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.Die Unterweisung hat mindestens– die konkreten ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 17270
In Ihrem Fall ist eine Arbeitsschutz-Ausschuss-Sitzung durchzuführen.Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) findet auf "Mobile Work" bzw. Telearbeitsplätze voll Anwendung. Es ist auch dort Arbeitgeberpflicht, für geeignete und sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen.Die Tätigkeit und der Arbeitsplatz in "Mobile Work" muss ...
Stand: 02.10.2024
Dialog: 43937
Grundsätzlich ist die Integration des Arbeitsschutzes in das QMS möglich. Insbesondere die Aufbauorganisation des Unternehmens muss natürlich nur einmal beschrieben werden. Ggf. müssen Stellen-/Funktionsbeschreibungen um den Arbeitsschutz ergänzt werden und Personen mit besonderen, arbeitsschutzrelevanten Aufgaben (z. B. Presseneinrichter) gesondert berücksichtigt werden. Ebenso ...
Stand: 29.08.2013
Dialog: 3375
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, die ASA Sitzung auch um andere Themen zu erweitern. Es ist jedoch sicherzustellen, dass der Arbeitsschutzausschuss (ASA) seine Aufgaben im vollen Umfang wahrnehmen kann.Für die Aufsichtsbehörde muss auch weiterhin erkennbar sein, dass die ASA-Sitzungen in der erforderlichen Anzahl stattgefunden haben.In der LV 64 "Leitlinien zum Vollzug ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 43367
Eignung der/des Beauftragten. Zuverlässig ist, wer aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften, seines Verhaltens und seiner Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Erfüllung der zugewiesenen Arbeitsschutzaufgaben geeignet ist. Sie/er muss also die Bedeutung der Aufgabe erfassen, diese gewissenhaft wahrnehmen und die notwendige Durchsetzungskraft und Kooperationsbereitschaft besitzen, um den Arbeitsschutz ...
Stand: 21.09.2023
Dialog: 43820
von baulichen Anlagen einschließlich der hierfür vorbereitenden und abschließenden Arbeiten. In § 17 wird festgelegt, dass für Montagearbeiten eine schriftliche Montageanweisung an der Baustelle vorliegen muss, die alle erforderlichen sicherheitstechnischen Angaben enthält. Abweichend von Satz 1 kann auf die Schriftform verzichtet werden, wenn für die jeweilige Montage besondere sicherheitstechnische Angaben ...
Stand: 14.03.2016
Dialog: 26141
Der Unterweisungsnachweis ist von jedem teilgenommenen Beschäftigten zu unterschreiben.Unter der Ziffer 2.3 der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" ist unter der Überschrift „Dokumentation der Unterweisung" Folgendes nachzulesen:„Dokumentation der UnterweisungDie Unterweisung muss dokumentiert werden, damit der Unternehmer den Nachweis führen kann, dass er seiner ...
Stand: 26.11.2024
Dialog: 44045
Beauftragten (i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 5 oder § 13 Abs. 2 ArbSchG) - muss zur (Weiter-)Übertragung von Pflichten die entsprechende Befugnis eingeräumt werden. Das Gesetz begrenzt den Kreis der Adressanten einer Pflichtenübertragung nicht. In Betracht kommen ebenso Führungskräfte der mittleren und unteren Ebene, aber auch Vorarbeiter und letztlich jeder Arbeitnehmer, wenn die Übertragung ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048
Nein, das reicht nicht aus.Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Der Arbeitgeber ist somit dafür verantwortlich, dass die Mitarbeiter die Unterweisungen erhalten. Dies ist unabhängig davon, ob Mitarbeiter angesetzte Termine einhalten können oder n ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 25417
festgelegt.Nach § 13 „Pflichtenübertragung“ der DGUV Vorschrift 1 Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention kann der Unternehmer zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm nach Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Die Beauftragung muss den Verantwortungsbereich und Befugnisse festlegen und ist vom Beauftragten ...
Stand: 15.01.2021
Dialog: 43165
Bauherr ist, wer die Errichtung, Änderung oder den Abbruch einer baulichen Anlage veranlasst und tatsächlich Einfluss auf das Baugeschehen hat. Dies ist in der Regel der Inhaber der Baugenehmigung. Er muss nicht Eigentümer des Baugrundstücks sein.Als Veranlasser trägt der Bauherr die Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben. Er hat eine umfassende Fürsorgepflicht für die Organisation ...
Stand: 02.11.2016
Dialog: 5559
Das Seearbeitsgesetz sieht in § 115 vor, dass auf Schiffen unter deutscher Flagge, die mit fünf oder mehr Besatzungsmitgliedern besetzt sind, ein Schiffssicherheitsausschuss zu bilden ist. Der Schiffssicherheitsausschuss setzt sich zusammen aus dem Kapitän, einem Mitglied der Bordvertretung sowie dem Sicherheitsbeauftragten und muss mindestens einmal vierteljährlich zusammentreten.Dies ...
Stand: 07.08.2018
Dialog: 42392
Ja, die Teilnahme an den ASA-Sitzungen gilt für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und für Betriebsärzte als Einsatzzeit im Sinne der DGUV Vorschrift 2. Sie wird entsprechend den Ausführungen in der DGUV Vorschrift 2 der Grundbetreuung zugerechnet.§ 11 des Arbeitsschutzgesetzes fordert, dass in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss gebildet werden muss ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42381
der Abteilung ergeben. Dabei ist wesentlich, dass entweder der Leiter des Betriebes die zwischen den Fachkräften für Arbeitssicherheit aufzuteilenden Aufgaben direkt selber vornimmt oder diese Aufgabenverteilung über die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit vorgenommen wird. Diese Klarstellung muss der Leiter des Betriebes vornehmen. Eine Aufgabenverteilung in der Bestellung ist zwar prinzipiell möglich ...
Stand: 22.10.2020
Dialog: 14068
Gemäß § 2 "Bestellung von Betriebsärzten" Absatz 3 und § 5 "Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit" Absatz 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange zu ermöglichen. Des Weiteren ergibt sich aus der Anlag ...
Stand: 01.08.2018
Dialog: 15834
bei Fragestellungen, die er nicht lösen kann, externe Hilfe anzufordern, siehe auch DGUV Vorschrift 2 Anlage 3. Dies fällt unter die besonderen Anlässe, eine ASA-Sitzung ist hier aber kein besonderer Anlass.Spezialistenrat muss – sobald nötig – extern eingeholt werden. Diese Voraussetzungen berücksichtigt das Unternehmermodell. Der unternehmerischen Eigenverantwortung kommt eine besondere Bedeutung zu.Hinweis:Das ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 42352
auf Baustellen oder an Bildschirmgeräten,und sie anhand dieser Informationen zu unterweisen.(2) Die Unterweisung nach Absatz 1 muss sich auf Maßnahmen im Gefahrenfall erstrecken, insbesondere auf1.die Bedienung von Sicherheits- und Warneinrichtungen,2.die Erste Hilfe und die dazu vorgehaltenen Mittel und Einrichtungen und3.den innerbetrieblichen Verkehr...."Zu den oben genannten Punkten gehört ...
Stand: 04.12.2018
Dialog: 42508
In den Hintergrundinformationen zur DGUV Vorschrift 2 wird zur Frage, für welche organisatorische Einheit die Betreuung festzulegen ist, folgendes ausgeführt: Die Vorschrift richtet sich in erster Linie an den Unternehmer, der für seinen Betrieb Inhalt und Umfang der Betreuung festlegen muss. Sein Betrieb ist dabei eindeutig einer Betreuungsgruppe zugeordnet. Da zum Teil unterschiedliche ...
Stand: 18.03.2014
Dialog: 20673
Gemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber die Arbeitsunfälle erfassen und auf der Grundlage der erstellten Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen Schutzmaßnahmen treffen.Gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit u. a. die Aufgabe, den Arbeitgeber bei der Unfalluntersuchung und bei den Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle ...
Stand: 14.09.2021
Dialog: 17780
Bezüglich der Unterweisung von Kranführern ist der § 29 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 52 "Krane" maßgeblich. Dieser schreibt vor, dass der Unternehmer nur Personen mit dem Führen von Kranen beauftragen darf, die unter anderem "im Führen des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben". Es ist nicht festgelegt, wer die Unterweisung durchführen muss. Soweit fachlich ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3563