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Durch wen ist die Montageanweisung nach § 17 BGV C22 "Bauarbeiten" zu erstellen?
KomNet Dialog 26141
Stand: 14.03.2016
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Arbeitsschutzorganisation auf Baustellen
Frage:
Durch wen ist die Montageanweisung nach § 17 BGV C22 zu erstellen? Durch den.. - Anlagenhersteller/Aufsteller? oder - späteren Betreiber, der den Anlagenhersteller auch beauftragt hat diese auf seinem Betriebsgelände aufzustellen?
Antwort:
Die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und die Unfallverhütungsvorschriften richten sich an den Arbeitgeber bzw. Unternehmer, welcher die Tätigkeiten ausführt.
In der DGUV Vorschrift 38 (bisher: BGV C 22) "Bauarbeiten" ist nachzulesen, dass die Unfallverhütungsvorschrift für Bauarbeiten gilt. Hiernach sind Bauarbeiten Arbeiten zur Herstellung, Instandhaltung, Änderung und Beseitigung
von baulichen Anlagen einschließlich der hierfür vorbereitenden und abschließenden Arbeiten.
In § 17 wird festgelegt, dass für Montagearbeiten eine schriftliche Montageanweisung an der Baustelle vorliegen muss,
die alle erforderlichen sicherheitstechnischen Angaben enthält. Abweichend von Satz 1 kann auf die Schriftform verzichtet werden, wenn für die jeweilige Montage besondere sicherheitstechnische Angaben nicht erforderlich sind.
Fazit:
Die Montageanweisung hat derjenige zu erstellen, welcher die Montagearbeiten ausführt, in diesem Fall der Aufsteller.