Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Wie sieht eine Unfallauswertung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit aus bzw. was wird dort alles berücksichtigt?

KomNet Dialog 17780

Stand: 14.09.2021

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Unfallmeldungen

Favorit

Frage:

Wie sieht eine Unfallauswertung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit aus bzw. was wird dort alles berücksichtigt?

Antwort:

Gemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber die Arbeitsunfälle erfassen und auf der Grundlage der erstellten Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen Schutzmaßnahmen treffen.


Gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit u. a. die Aufgabe, den Arbeitgeber bei der Unfalluntersuchung und bei den Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle fachlich zu beraten. Sie hat die Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen. Bei Bedarf ist die Gefährdungsbeurteilung aufgrund der Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen fortzuschreiben (kontinuierlicher Verbesserungsprozess).


Bezüglich der Unfallanalyse können die unterschiedlichsten Gesichtspunkte und Kriterien des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, wie z. B. PSA, technische Sicherheit von Maschinen, Schutzvorrichtungen, Zustand der Transporteinrichtungen und Verkehrswege, fehlerhafte Nutzung von Produkten, Bedienungsfehler, elektrische Sicherheit, fehlende Unterweisungen etc. zur Auswertung herangezogen werden.


Auf den Leitfaden zur Untersuchung von Arbeitsunfällen (FB 2287) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin weisen wir hin.