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bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch - SGB VIIDie Pflicht, den Arbeitsschutzausschuss zu bilden und die Teilnehmer einzuladen, obliegt grundsätzlich dem Arbeitgeber. Gibt sich der Arbeitsschutzausschuss eine Geschäftsordnung, kann diesbezüglich auch eine andere Regelung getroffen ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 15188
für Arbeitssicherheit entsprechend fortbilden zu lassen.Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 18 ASiG haben die Länder in ihren Zuständigkeitsregelungen ausnahmslos die Behörden bestimmt, die auch befugt sind, Anordnungen nach § 12 ASiG zu erlassen. Dies sind i.d.R. die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter bzw. Ämter für Arbeitsschutz oder die Bezirksregierungen sowie die Bergämter.In Nordrhein-Westfalen ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 11971
sicherheitstechnische Dienste beauftragt, da die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) mindestens 80 Stunden im Jahr als Sifa tätig sein muss. Die Sifa muss eine bestimmte Ausbildung zur Erlangung der Fachkunde absolviert haben. Die Absicht eines Arbeitgebers, die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit in seinem Betrieb zu übernehmen, ist grundsätzlich nicht unproblematisch. Da Sie weder die Ausbildung ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 2327
; sie wird jedoch aus Urteilen der Rechtsprechung zu § 823 ff. BGB (Regelung des Anspruchs auf Schadensersatzanforderungen bei Verletzung bestimmter Rechtsgüter) hergeleitet.Die Zusammenarbeitspflicht mehrerer Arbeitgeber gemäß § 8 des ArbSchG.Der Arbeitgeber (Auftraggeber - Betriebsstätte) muss sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, dass die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig ...
Stand: 22.11.2023
Dialog: 17545
Im § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist der Rahmen der Teilnehmer (dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten, zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,Betriebsärzten,Fachkräft en für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch) des Arbeitsschutzausschußes benannt.Wenn der Arbeitgeber als sicherheitstechnische ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 42352
Definitionen bestehen, wodurch eine Organisationseinheit als „Betrieb“ bestimmt wird, ist im Anhang 1 der Begriff „Betrieb“ wie folgt definiert: Ein Betrieb im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift ist eine geschlossene Einheit, die durch organisatorische Eigenständigkeit mit eigener Entscheidungscharakteristik geprägt ist. Die Eingruppierung eines Betriebs in eine Betreuungsgruppe nach Anlage 2 erfolgt ...
Stand: 18.03.2014
Dialog: 20673
Vorschrift 1 gehört, dass der Unternehmer die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen hat. Die zu treffenden Maßnahmen sind insbesondere in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Anlage 1), dieser Unfallverhütungsvorschrift und in weiteren Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmt ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 24589
Arbeitsschutz zu gewährleisten." Nach § 1 DGUV Vorschrift 2 bestimmt diese näher die Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung der sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) ergebenden Pflichten zu treffen hat.Auf Grundlage des § 16 ASiG wurde die Allgemeine Verwaltungsvorschift für die betriebsärztliche ...
Stand: 09.10.2023
Dialog: 29238
Aufgaben zuverlässig erfüllen. Sie müssen vom Unternehmer zum Führen oder Warten der Erdbaumaschine bestimmt sein. Die Nummer 3 beinhaltet zwei Forderungen. Zunächst muss der Maschinenführer im Bedienen der Maschine unterwiesen werden. Dies geschieht im Regelfall durch die Vorgesetzten vor Ort und an der Maschine (Einweisung und Unterweisung). Die Befähigung kann durch den erfolgreichen Abschluss ...
Stand: 26.08.2024
Dialog: 13149
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) und Betriebsärzte nehmen im Betrieb eine Sonderstellung ein. Sie sind in der Lage, unbeirrt von etwaigen Gegenmeinungen das zu verlangen, vorzuschlagen, zu beanstanden usw., was im Interesse der Gesundheit und Sicherheit erforderlich ist. Sie können also nicht gezwungen werden, bestimmte Ansichten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13148
Die §§ 1, 2, 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) begründen die Möglichkeit und die Verpflichtung des Arbeitgebers, bestimmte Personen vertraglich zu den dort vorgesehenen Funktionen zu verpflichten. Diese Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte müssen von den verantwortlichen Personen i. S. von § 13 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) unterschieden werden, die eigenverantwortlich ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 42587
Eine Übertragung von Unternehmerpflichten ist unter bestimmten Bedingungen auch auf ehrenamtlich tätige Personen möglich.In der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" sind alle Arbeitgeber und Versicherte angesprochen. Dies schließt die ehrenamtlichen Beschäftigten mit ein. Die Pflichtenübertragung ist im § 13 der DGUV Vorschrift 1 und unter Nr. 2.12 der DGUV-Regel 100-001 beschrieben ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 42308
Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich gemäß § 11 ASiG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieureund andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - ASiG) aus folgenden Mitgliedern zusammen:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 ...
Stand: 04.03.2021
Dialog: 18262
übertragenen Pflichten sind personengebunden und nicht mit Stellen verknüpft. Mit einzelnen Funktionen, wie zum Beispiel der Stellvertretung des Arbeitgebers, ist die Pflicht direkt verknüpft (s. § 13 Abs.1 ArbSchG). In allen anderen Fällen muss dies im Einzelfall erfolgen. Wie das im Unternehmen organisiert wird, ob bestimmte Arbeitgeberaufgaben, z.B. fest mit einzelnen Funktionen verknüpft werden (z. B ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 42548
Die Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses ist gesetzlich festgelegt und ergibt sich aus § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Zu den Mitgliedern des Arbeitsschutzausschusses gehören danach:- der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter,- zwei vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder,- Betriebsärzte,- Fachkräfte für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragte nach § 22 ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 21952
. Da diese keine Lockerung des Arbeitgeberbegriffs vorsehen, gilt der o. g. § 3 Abs. 1 BaustellV. Im weiteren Schritt bestimmt die BaustellV unter Berücksichtigung von Nr. 2 RAB 31, ob ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) erforderlich ist oder nicht. Unabhängig davon, sind die Arbeiten der EVU und der beteiligten Unternehmen in die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination ...
Stand: 15.12.2015
Dialog: 25547
Anforderungen an den Betrieb von Schwimmbecken, welches Beschäftigten zur Verfügung gestellt wird, ergeben sich neben dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und der DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention aus der DGUV Regel 107-001 - Betrieb von Bädern .Die Regel sieht vor, dass für Schwimmbäder bestimmter Größe Aufsichtsräume und Erste-Hilfe-Räume eingerichtet sein müssen (Nr. 4.3). Die Nr ...
Stand: 12.12.2018
Dialog: 13440
und solchen Personen, die über keine ausreichende Lesefähigkeit verfügen, erreichen. In besonderen Fällen, z. B. zur Benutzung von bestimmten Schutzausrüstungen oder zur Bedienung von Geräten, die eine besondere Gefährdung darstellen, wie Gabelstapler und Krane, sind sogar spezielle Schulungen erforderlich. Art und Umfang der Unterweisungen sowie die hierfür verantwortlichen Personen und die Überprüfung ...
Stand: 05.08.2015
Dialog: 5709
. Auch er hat grundsätzlich beratende Funktion. Zusätzlich nimmt er neben der Überwachung von Arbeitgeber- und Unternehmerpflichten, der Überprüfung der Anwendung bestimmten Arbeitsverfahren u. a. die vom Gesetzgeber als besonders wichtig erachtete Funktion des "Koordinierens" zwischen den am Bauvorhaben Beteiligten wahr. ...
Stand: 06.03.2013
Dialog: 18081
Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dessen Arbeitsschutzverordnungen werden in diesen keine Methoden oder Verfahren rechtsnormativ vorgegeben. Vorrang hat stets das Treffen bzw. die Festlegung von erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen, wenn diese am Vorhandensein spezifischer Kriterien, die insbesondere in den Arbeitsschutzver ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 43506