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Es kann immer nur ein (1) Arbeitgeber an einer Sitzung teilnehmen. Die Zusammensetzung des Ausschusses ist gesetzlich abschließend geregelt. Ziel soll es sein, den Ausschuss übersichtlich zu halten. In diesem Ausschuss können Erfahrungen ausgetauscht und gemeinsame Anliegen beraten werden. Wenn hier zuviele Führungskräfte in der Sitzung wären, ist das Gleichgewicht der Betriebsparteien nicht gegeb ...
Stand: 12.03.2015
Dialog: 23323
Der § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist da eindeutig: es können zuverlässige und fachkundige Personen mit Arbeitgeberaufgaben beauftragt werden. Dies muss bei jeder Person, der Pflichten des Arbeitgebers übertragen werden sollen, geprüft werden. Also ist Pflichtenübertragung an die Person gebunden und muss bei Wechsel der Führungskräfte oder anderer beauftragter Personen erneut ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 42548
ist die Pflicht des Arbeitsgebers zur Schaffung einer geeigneten Organisation und zur Einbindung des Arbeitsschutzes in die betrieblichen Führungsstrukturen. Es können nicht nur Beschäftigte des Arbeitgebers, sondern auch externe Dienstleister oder freiberuflich Tätige besonders beauftragt werden. Wer besonders beauftragt werden soll, muss zuverlässig und fachkundig sein. Zuverlässig ist, wer persönlich ...
Stand: 15.12.2015
Dialog: 25557
für den Arbeitgeber ein Ermessensspielraum, der jedoch durch das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eingeschränkt wird.Wer Arbeitgeber im Sinne des ASiG ist, ist im § 2 Abs. 3 und § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des Arbeitsschutzgesetzes festgehalten. Beauftragter des Arbeitgebers werden Personen sein müssen, die z. B. wie der Betriebsleiter eine leitende Funktion haben.Die ...
Stand: 10.08.2022
Dialog: 17125
des Arbeitgebers." Und: "Die übertragenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsaufgaben sowie die sich hieraus ergebenden Pflichten und Kompetenzen und Sachmittel des Beauftragten sollen so präzise wie möglich schriftlich niedergelegt werden. Diese Angaben müssen nicht notwendig in der schriftichen Beauftragung enthalten sein, sondern können sich auch aus anderen, in Bezug genommenen Unterlagen ergeben." Fazit ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15650
schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem ArbSchG in eigener Verantwortung wahrzunehmen.Nach der Amtlichen Begründung zu § 13 Arbeitsschutzgesetz (BT-Drucksache 13/3540 vom 22. Januar 1996) dient die Schriftform der rechtlichen Absicherung sowohl des Arbeitgebers als auch der beauftragten Person. Hierbei werden regelmäßig auch die Befugnisse und Kompetenzen der beauftragten Person ...
Stand: 15.01.2021
Dialog: 43165
den Vorsitz im Ausschuss führen, was aber nicht zwingend ist und in einer Betriebsvereinbarung verbindlich geregelt werden kann.Das Fehlen des Arbeitgebers oder des von ihm Beauftragten wäre nicht zulässig.(Quelle: Kommentare zum § 11 des ASiG von Anziger/Bieneck und Kliesch/Nöthlichs/Wagner)2. Sind Beschlussfassungen im ASA möglich?Grundsätzlich kann der Arbeitsschutzausschuss Beschlüsse fassen. Dazu ...
Stand: 06.10.2023
Dialog: 10174
sicherheitstechnische Dienste beauftragt, da die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) mindestens 80 Stunden im Jahr als Sifa tätig sein muss. Die Sifa muss eine bestimmte Ausbildung zur Erlangung der Fachkunde absolviert haben. Die Absicht eines Arbeitgebers, die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit in seinem Betrieb zu übernehmen, ist grundsätzlich nicht unproblematisch. Da Sie weder die Ausbildung ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 2327
Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass die Beschäftigten dazu angehalten werden, sich aktiv mit Betriebsanweisungen auseinander zu setzen.Wie z.B. im BGW-Leitfaden "Unterweisen im Betrieb" erläutert, ist es die Pflicht des Arbeitgebers, den Beschäftigten das nötige Wissen über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung zu vermitteln ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 5830
- Bestandteile des betrieblichen Arbeitsschutzes" zu entnehmen.Wie in der DGUV Information 211-005 erläutert, ist es aber zweifelsfrei die Pflicht des Arbeitgebers, den Beschäftigten das nötige Wissen über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung zu vermitteln. Die Verantwortung für die Wissensbeschaffung darf nicht den Beschäftigten übertragen ...
Stand: 28.11.2023
Dialog: 28247
Gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes "Grundpflichten des Arbeitgebers"- ArbSchG - ist der Arbeitgeber verpflichtet, für eine geeignete Organisation in seinem Betrieb zu sorgen. Organisieren bedeutet, formale Regelungen zu treffen, wie z. B.Festlegung der Strukturen im Unternehmen (Aufbauorganisation)Regelung der Aktivitäten der dazugehörigen PersonenEinsetzen von Verfahren und Hilfsmitteln ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 17393
Beschäftigten ein Betriebsrat vorhanden (oder wäre seine Bildung zumindest möglich) und · übt die Leitung der zu überprüfenden Einheit Weisungsrechte des Arbeitgebers aus, bestimmt über den Einsatz der Beschäftigten (z.B. Arbeitszeiten) und erteilt arbeitstechnische Weisungen(§ 4 Abs. 1 S. 1 BetrVG).Hinweis:Der Betriebsbegriff wird insbesondere bei Unternehmen mit mehreren Niederlassungen/Filialen relevant ...
Stand: 20.06.2022
Dialog: 43677
Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für den Arbeitsschutz und seine (ordnungsgemäße) Durchführung. So ist in der Generalklausel des § 3 ArbSchG – und in zahlreichen weiteren Vorschriften – (nur) der Arbeitgeber angesprochen und verpflichtet. § 13 ArbSchG stellt verantwortliche Personen „neben“ den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber bleibt also neben den verantwortlichen Personen ebenfalls und weiterhin verpflichtet ...
Stand: 26.09.2018
Dialog: 42469
. Im übrigen werden durch die Senkung des Krankenstandes Personalkosten reduziert.Zu den Argumenten des Arbeitgebers: Bei einer anonymisierten Auswertung des Krankenstandes, welche die Belange des Datenschutzes berücksichtigt, stehen keine rechtlichen Grundsatzfragen entgegen. Kapazitätsprobleme können allenfalls den Zeitraum zur Erstellung einer Krankenstatistik beeinflussen. Da der Arbeitgeber selbst bzw ...
Stand: 13.01.2018
Dialog: 2783
Es ist nicht zwingend erforderlich, eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beschäftigten.In § 19 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist hierzu folgendes nachzulesen:"Die Verpflichtung des Arbeitgebers, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, kann auch dadurch erfüllt werden, daß der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften ...
Stand: 31.10.2022
Dialog: 42650
der Unterweisung folgende Richtwerte zuberücksichtigen sind:– teilkraftbetriebene Krane 1 Tag,– flurgesteuerte Krane 1 bis 5 Tage,– führerhausgesteuerte Krane 5 bis 10 Tage,– Turmdrehkrane 10 bis 15 Tage,– Fahrzeugkrane 15 bis 20 Tage.Verantwortlich für Auswahl und Unterweisung der Kranführer ist der Unternehmer/Arbeitgeber, der den Kranführer mit dem Führen des Kranes beauftragt. Eine Führungskraft darf ...
Stand: 24.10.2022
Dialog: 9319
und der Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber darin zu unterstützen, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und seine Pflichten entsprechend den behördlichen Auflagen zu erfüllen. Betriebsrat/Personalvertretung: Gemäß § 90 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) besteht eine Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat ...
Stand: 21.08.2015
Dialog: 1532
Der Arbeitsunfall ist erst dann offiziell, wenn die BG im Rahmen eines Verwaltungsaktes die Anerkennung oder Ablehnung entschieden hat. Der D-Arzt ist hier nur mittelbar Beteiligter. ...
Stand: 05.07.2013
Dialog: 18920
. Das heißt, die Einführung und das Betreiben eines freiwilligen Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS) sollte und darf nicht verwechselt werden mit der Umsetzung der gesetzlichen Mindestverpflichtungen zur Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes!Der Arbeitgeber kann insofern jeden internen Beschäftigten oder externen Dienstleister (Berater, Consultant, Ingenieurbüro etc.) zum Beauftragten ...
Stand: 29.11.2017
Dialog: 26864
Unterweisung ist die auf den konkreten Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich ausgerichtete Erläuterung und Anweisung des Arbeitgebers (Vorgesetzten) für ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten, die durch praktische Übungen ergänzt werden kann. Anlässe für eine Unterweisung sind z. B. Einstellung oder Versetzung, Veränderungen im Aufgabenbereich, Veränderungen in den Arbeitsabläufen ...
Stand: 27.09.2018
Dialog: 5784