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Ab wann ist ein Arbeitsunfall offiziell? Wenn der Unfall beim D-Arzt angegeben oder wenn die Unfallanzeige bei der BG eingereicht wird?

KomNet Dialog 18920

Stand: 05.07.2013

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Unfallmeldungen

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Frage:

Ab wann ist ein Arbeitsunfall offiziell? Ist es der Moment, in dem der Arbeitsunfall beim D-Arzt durch den Verunfallten angegeben wird oder erst, wenn die Unfallanzeige des Arbeitgebers bei der BG eingereicht wird?

Antwort:

Der Arbeitsunfall ist erst dann offiziell, wenn die BG im Rahmen eines Verwaltungsaktes die Anerkennung oder Ablehnung entschieden hat. Der D-Arzt ist hier nur mittelbar Beteiligter.