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„der Arbeitgeber hat….“ ist hier der richtige Ansatz.Gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 2 ...
Stand: 13.07.2024
Dialog: 43976
der Arbeitsschutzaufgabe organisatorisch geeignet und sinnvoll ist. Mit der Pflichtenübertragung übernimmt der Beauftragte Verantwortung für die ihm übertragenen Aufgaben im Arbeitsschutz. Der Vorgesetzte bleibt dennoch dafür verantwortlich, dass derjenige, dem die Pflichten übertragen wurden, auch die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, Befugnisse über finanzielle Mittel und Weisungen erhalten hat, um ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048
Arbeitsschutz stellt keinen eigenständigen Funktionsbereich dar, sondern ist als eingebunden in die betrieblichen Strukturen zu betrachten. Die Beteiligten des betrieblichen Arbeitsschutzsystems, der Arbeitgeber, die Beschäftigten, die Sicherheitsfachkraft, der Betriebsarzt, die Sicherheitsbeauftragten und die Betriebsräte decken zwar eigenständige Funktionsbereiche ab, können aber eingebunden ...
Stand: 21.08.2015
Dialog: 2375
wenn Arbeitnehmer von mehreren Arbeitgebern sich untereinander z. B. gefährden können (§ 8 ArbSchG).Zu 2. Der Auftraggeber hat eine moralische Verantwortung bzw. die Rechtswirkungen, die sich aus dem Beauftragungsvertrag ergeben. Auf dem Grundstück der Auftragnehmer hat er wenig oder gar keine Einflussmöglichkeit. Hier kann ggf. eine Meldung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde erfolgen. ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 6599
. Die Verantwortung für die Wissensbeschaffung darf nicht den Beschäftigten übertragen werden.Das in der Frage beschriebene Verfahren zur Umsetzung der Unterweisungspflichten durch Selbststudium der Beschäftigten und anschließender Wissensabfrage ist daher nicht zulässig. Unterweisungen müssen vom Arbeitgeber oder vom ihm schriftlich damit beauftragten fachkundigen Personen vorgenommen werden. Diese tragen ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 5830
Nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine separate schriftliche Pflichtenübertragung an den technischen Leiter (ppa) ist dann nicht mehr nötig, wenn bereits aufgrund seines Arbeitsvertrages ihm Arbeitgeberpflichten obliegen (s ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 6590
auch er die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz des entliehenen Beschäftigten beim Einsatz im Betrieb. Daher muss er auf jeden Fall überprüfen, ob der Zeitarbeitnehmer die erforderliche Schutzausrüstung zur Verfügung hat und nutzt, erforderlichenfalls muss er diese stellen.So tragen beide, der Verleiher und der Entleiher, Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Zeitarbeitnehmer, also ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 10461
sollte eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat getroffen werden. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz verbleibt aber beim Arbeitgeber.3. Kann der Unternehmer eine Person zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, die nicht Mitarbeiter des Hauses ist (in diesem Fall in Tochtergesellschaft des Konzerns tätig)?Ja, entsprechend § 19 ASiG kann der Arbeitgeber ...
Stand: 06.10.2023
Dialog: 10174
in einem Betrieb, Gewerbezweig oder in der Arbeitswelt ist die Unfallquote am aussagekräftigsten.Für weitergehende Informationen zu den Bewertungsverfahren sollten entsprechende Fragestellungen direkt an die Unfallversicherungsträger www.dguv.de, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin www.baua.de oder das statistische Bundesamt www.destatis.de gerichtet werden. ...
Stand: 21.08.2015
Dialog: 4322
Unseren Erachtens, fallen Stations- und Bereichsleitungen nicht unter §13 Abs.1 Punkt 4 ArbSchG. Jedoch kann der Arbeitgeber nach § 13 Absatz 2 "zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen".Hinweis:Ein Muster zu dieser Pflichtenübertragung finden Sie auf der Seite der GDA (Gemeinsame Deutsche ...
Stand: 20.03.2019
Dialog: 42626
(bisher: BGI 5021) "Zeitarbeit nutzen – sicher, gesund und erfolgreich" der Verwaltungsberufsgenossenschaft (www.vbg.de/zeitarbeit/). Wenn Sie auf Werkvertragsbasis arbeiten, sind Sie als Arbeitgeber umfassend für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten auch bei Einsätzen in Fremdbetrieben verantwortlich. Wenn Sie nicht vor Ort präsent sind, können Sie die Verantwortung delegieren ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 12990
Für die Kaminsanierung muss der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (in NRW sind dies die Bezirksregierungen, Dez. 56) eine Vorankündigung übermittelt werden, wenn entweder der Umfang der Arbeiten mehr als 500 Personentage betragen wird oder die Dauer der Arbeiten mehr als 30 Tage beträgt und an mindestens einem Tag mehr als 20 Personen auf der Baustelle tätig sein werden. Der Baubeginn muss darüber ...
Stand: 24.02.2018
Dialog: 3524
des Arbeitsschutzes mit der gebotenen Sorgfalt ausführen. Fachkundig sind die für die Pflichtenübertragung vorgesehenen Personen, die das einschlägige Fachwissen und die praktische Erfahrung aufweisen, um die ihnen obliegenden Aufgaben sachgerecht auszuführen. Beauftragte Personen können z.B. sein: - Betriebs- und Verwaltungsleiter, - Abteilungsleiter, - Prokuristen, - Objektleiter, - Bauleiter, - Meister ...
Stand: 26.01.2023
Dialog: 5738
- und Gesundheitsschutzplanes sowie- die Bestellung eines oder mehrerer KoordinatorenDiese Verantwortung kann er auf einen „beauftragten Dritten“ delegieren. Das bedeutet, der „beauftragten Dritte“ (nicht der SiGeKo) übernimmt in Vertretung des Bauherrn die Aufgabe, für eine Umsetzung der genannten Anforderungen zu sorgen. Für die Umsetzung ist ihm die entsprechende Weisungsbefugnis zu übertragen.In der Regel ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 43197
Zunächst weisen wir darauf hin, dass für das Erstellen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich der Arbeitgeber verantwortlich ist (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt haben gemäß Arbeitssicherheitsgesetz beratende Aufgaben und können den Arbeitgeber beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Die Verantwortung dafür ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 4515
für eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung in eigener Verantwortung zu treffen. In Bezug auf die geforderte Fachkunde haben die für die Pflichtenübertragung vorgesehenen Personen das einschlägige Fachwissen und die praktische Erfahrung aufweisen, um die ihnen übertragenen Aufgaben sachgerecht ausführen zu können. In der Regel wird nur eine spezielle Pflichtenübertragung mit der genauen Aufgabenbeschreibung ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 42308
Der Entleiher des Gerätes (Gabelstaplers) bleibt in der Verantwortung. Der Umfang der erforderlichen Maßnahmen ist von weiteren Randbedingungen abhängig.In Ihrer Frage fehlt die Information, ob das Gerät mit oder ohne Fahrer ausgeliehen wird. Wird das Gerät mit Fahrer ausgeliehen, muss der Fahrer vom Entleiher noch über betriebsspezifische Besonderheiten unterwiesen werden.Wird das Gerät ohne ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 22819
schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem ArbSchG in eigener Verantwortung wahrzunehmen.Nach der Amtlichen Begründung zu § 13 Arbeitsschutzgesetz (BT-Drucksache 13/3540 vom 22. Januar 1996) dient die Schriftform der rechtlichen Absicherung sowohl des Arbeitgebers als auch der beauftragten Person. Hierbei werden regelmäßig auch die Befugnisse und Kompetenzen der beauftragten Person ...
Stand: 15.01.2021
Dialog: 43165
bei kleinen und mittleren Organisationen, lässt sich die in der Definition angesprochene Unabhängigkeit dadurch nachweisen, dass keine Verantwortung für die zu auditierenden Aktivitäten besteht oder keine Befangenheit oder Interessenkonflikte vorliegen. ...
Stand: 11.02.2016
Dialog: 25913
auch die Verantwortung dafür, dass die nötigen Unterweisungen bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt werden (§ 12 Arbeitsschutzgesetz). Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden. Weitergehende Erläuterungen zur Durchführung ...
Stand: 27.09.2018
Dialog: 5784