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Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich gemäß § 11 ASiG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieureund andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - ASiG) aus folgenden Mitgliedern zusammen:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 ...
Stand: 04.03.2021
Dialog: 18262
Gemäß § 11 ASiG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit) setzt sich der Arbeitsschutzausschuss (ASA) wie folgt zusammen: - dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten, - zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern, - Betriebsärzten, - Fachkräften für Arbeitssicherheit und - Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches ...
Stand: 04.01.2017
Dialog: 28212
der Bericht als Tätigkeitsnachweis. Zur rechtlichen Situation:Es gibt in der Tat in der DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit keine Vorgabe zum Erscheinungsrhythmus des Tätigkeitsberichtes nach § 5 DGUV Vorschrift 2.Damit ist es Aufgabe des Unternehmers, den Rhythmus des Berichtes festzulegen. Der Betriebsarzt sollte seine Beratungspflicht nutzen und auf einen jährlichen ...
Stand: 03.01.2020
Dialog: 28211
und Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit für deren Aufgabenwahrnehmung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz - (März 1994)" ausgeführt:3. Sachliche AnforderungenDie sachliche Ausstattung muss eine wirksame, umfassende Aufgabenwahrnehmung der Sicherheitsfachkräfte bzw. der externen Dienste nach dem Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG - ermöglichen.Dazu gehören im Betrieb bzw. in externen Diensten- ausreichende ...
Stand: 27.05.2024
Dialog: 23449
, Informationen etc.) finden Sie unter www.dguv.de/publikationenHinweis:Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - ASiG regelt die Bestellung, die Aufgaben und die Anforderungen an Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie deren Einbindung in die Betriebsorganisation. ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 23440
Gemäß § 11 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) ist in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden, der mindestens vierteljährlich zusammentritt und sich ausdem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,Betriebsärzten,Fachkräften ...
Stand: 26.02.2021
Dialog: 43153
ist der innere oder äußere Schulaufgabenbereich nicht immer exakt abgrenzbar, so dass sich zwangsläufig Überschneidungen ergeben, die eine Zusammenarbeit zwischen Schulträger und Schulleitung erforderlich machen.Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sind im § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) aufgeführt. Sie sollen natürlich dem verantwortlichen Schulleiter auch konkrete Vorschläge ...
Stand: 17.09.2022
Dialog: 24784
der Fachkraft für Arbeitssicherheit, des Betriebsarztes und der Personalvertretung in den Aufbau eines betrieblichen Arbeitsschutzsystems/Arbeitsschutzmanagements durch den Arbeitgeber sollte selbstverständlich sein. Art und Umfang der nötigen Unterweisungen sollten ebenfalls in Abstimmung mit dem v. g. Personenkreis, auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, festgelegt werden. ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4405
wegen eines Verstoßes gegen die BauStellV auf dem Wege der Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafbestimmungen nach dem ArbSchG belangt werden. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hat gemäß § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG - u. a. die Aufgabe, den Arbeitgeber bzw. die für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen im Betrieb zu beraten. Seine Tätigkeit bezieht sich u. a. neben ...
Stand: 06.03.2013
Dialog: 18081
Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll u. a. erreicht werden, dass die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.Die Verbesserung ...
Stand: 08.02.2024
Dialog: 1368
Zur Grundbetreuung gehört u. a. die Unterstützung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung - Verhältnisprävention (Aufgabenfeld 2 der Grundbetreuung). Zu dieser Aufgabe gehören auch Vorschläge zur ergonomischen Arbeitsgestaltung (s. Anhang 3, Ziffer 2.1 und 2.2). Wenn also grundlegende Beratungen zur ergonomischen ...
Stand: 27.09.2013
Dialog: 19466
Es kann immer nur ein (1) Arbeitgeber an einer Sitzung teilnehmen. Die Zusammensetzung des Ausschusses ist gesetzlich abschließend geregelt. Ziel soll es sein, den Ausschuss übersichtlich zu halten. In diesem Ausschuss können Erfahrungen ausgetauscht und gemeinsame Anliegen beraten werden. Wenn hier zuviele Führungskräfte in der Sitzung wären, ist das Gleichgewicht der Betriebsparteien nicht gegeb ...
Stand: 12.03.2015
Dialog: 23323
dem Arbeitsschutzausschuss angehören. Der Arbeitgeber kann frei darüber entscheiden, ob er eine Person beauftragt, die ihn auf Dauer oder in einzelnen Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen vertritt. Der Arbeitgeber kann zu seinem Beauftragten im Arbeitsschutzausschuss nicht den Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Sicherheitsbeauftragten bestimmen. Nimmt der Arbeitgeber oder sein Beauftragter ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 6743
Zunächst weisen wir darauf hin, dass für das Erstellen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich der Arbeitgeber verantwortlich ist (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt haben gemäß Arbeitssicherheitsgesetz beratende Aufgaben und können den Arbeitgeber beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Die Verantwortung dafür ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 4515
Weder im Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) noch im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) finden sich Fristen oder Zeitangaben zur Betreuung oder zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Die Vorschriften gelten somit unmittelbar, d.h. sie sind unverzüglich umzusetzen. Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Verzögern. Arbeitgeber sind ab ...
Stand: 02.03.2023
Dialog: 43745
kann sich der Arbeitgeber sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt unterstützen lassen.Zu empfehlen ist, entsprechende Seminar- und Bildungsangebote der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) zu nutzen.Hinweis:Auf die BGW-Information "Unterweisen im Betrieb - ein Leitfaden" weisen wir hin. ...
Stand: 12.01.2023
Dialog: 12462
Die von von Ihnen dargestellte Verfahrensweise ist bei Kenntnis der berufsgenossenschaftlichen Regelungen nicht zulässig.Anzuwendende Vorschrift ist die DGUV V2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Anzuwenden sind die in der Anlage 2 genannten Zahlen. Sie finden die Werte in dieser Veröffentlichung auf Seite 8: https://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/vorschriften_regeln ...
Stand: 23.03.2018
Dialog: 23406
mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus: dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,Betriebsärzten,Fachkräften für Arbeitssicherheit undSicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch ...
Stand: 22.07.2019
Dialog: 24360
Laut § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist "in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden".Ein Betrieb im Sinne des ASiG bzw. der "DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", Anhang 1 ist "eine geschlossene Einheit, die durch organisatorische Eigenständigkeit mit eigener Entscheidungscharakteristik geprägt ...
Stand: 10.08.2022
Dialog: 17125
bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch - SGB VIIDie Pflicht, den Arbeitsschutzausschuss zu bilden und die Teilnehmer einzuladen, obliegt grundsätzlich dem Arbeitgeber. Gibt sich der Arbeitsschutzausschuss eine Geschäftsordnung, kann diesbezüglich auch eine andere Regelung getroffen ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 15188