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KomNet-Wissensdatenbank

Was ist beim Aufbau eines Arbeitsschutzsystems, speziell bzgl. der Unterweisungen, zu beachten?

KomNet Dialog 4405

Stand: 25.04.2019

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Einweisung, Unterweisung

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Frage:

Wir bitten um Informationen zu den Inhalten und Durchführungsintervallen von Belehrungen und Unterweisungen im Arbeits- und Brandschutz. Ziel ist der Aufbau eines betrieblichen Arbeitsschutzsystems.

Antwort:

Wir verstehen Ihre Frage dahingehend, dass Sie sich über den Aufbau eines betrieblichen Arbeitsschutzsystems/Arbeitsschutzmanagements informieren möchten. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW bietet dazu auf ihren Internetseiten entsprechende Informationen und Hinweise an.


Weitere Informationen sind auch auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – BAuA erhältlich.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie den dazu erlassenen Rechtsverordnungen wie der Betriebssicherheitsverordnung, der Gefahrstoffverordnung, der Arbeitsstättenverordnung usw., ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung mögliche Gefährdungen und die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen eigenverantwortlich zu ermitteln und festzulegen. In der Gefährdungsbeurteilung sind auch Maßnahmen der Ersten Hilfe, des Brandschutzes und sonstige Notfallmaßnahmen zu betrachten.


In der DGUV-Information 205-001 "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz" (zu finden über https://publikationen.dguv.de) werden die Brandschutzmaßnahmen näher erläutert. Unter Ziffer 10.12 werden Informationen zur nötigen Unterweisung in Bezug auf den Brandschutz gegeben.


Die Einbindung der Fachkraft für Arbeitssicherheit, des Betriebsarztes und der Personalvertretung in den Aufbau eines betrieblichen Arbeitsschutzsystems/Arbeitsschutzmanagements durch den Arbeitgeber sollte selbstverständlich sein. Art und Umfang der nötigen Unterweisungen sollten ebenfalls in Abstimmung mit dem v. g. Personenkreis, auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, festgelegt werden.