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sind, bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Das bedeútet aber nicht, dass Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit nach Rechtslage verpflichtet sind, die Gefährdungsbeurteilung durchzufühen, das ist Sache der Unternehmers (wenn in der Praxis auch häufig Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt hier operativ tätig sind). Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt haben neben ...
Stand: 09.12.2013
Dialog: 19978
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sieht nicht allgemein vor, dass das Fehlen einer Gefährdungsbeurteilung, fehlende Unterweisungen oder allgemeine sicherheitstechnische Mängel das Verlassen des Arbeitsplatzes rechtfertigen. Situationen, die dazu führen, dass Beschäftigte einer unmittelbaren erheblichen Gefahr ausgesetzt sind und damit ein Verlassen des Arbeitsplatzes rechtfertigen ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6030
der Arbeitgeber eigenverantwortlich auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festlegen muss.In der zur DGUV Vorschrift 1 veröffentlichten DGUV Regel 100-001 heißt es dazu unter Punkt 2.3.1:Zeitpunkt und Fristen für die Unterweisung Die Unterweisung der Versicherten muss gemäß § 12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen, d. h. abhängig von der Größe des Betriebes ...
Stand: 09.08.2022
Dialog: 4523
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung festzulegen und umzusetzen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Bei der Erstellung ...
Stand: 08.08.2024
Dialog: 18320
Vorschrift 2 Anlage 3 "Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnsiche Betreuung" (Unternehmermodell) in Betrieben mit bis zu max. 50 Beschäftigten (Grenze legt der jeweilige Unfallversicherungsträger fest) kann der Unternehmer dieses Modell wählen, wenn eraktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden ist,an Unternehmerschulungen teilnimmt,die Gefährdungsbeurteilung durchführt.Bei ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 19647
werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben (§ 8 Abs. 2 ArbSchG). Das Vergewissern kann z. B. durch Audits, Arbeitsplatzbegehungen, Einsichtnahme in die Gefährdungsbeurteilungen etc. erfolgen.Weiterhin gibt es Regelungen in den DGUV Informationen - DGUV Information 215-830 "Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen ...
Stand: 22.11.2023
Dialog: 17545
In der Praxis ist ein jährlicher Turnus weit verbreitet. Es wird deshalb empfohlen, sich an den jährlichen Rhythmus zu halten.Der Sinn eines derartigen Berichts liegt darin, Schwachstellen im Betrieb transparenter zu machen, um Lösungen schneller und effizienter erarbeiten zu können. Deshalb ist es sinnvoll, sich regelmäßig Gedanken über den Inhalt des Berichtes zu machen.Außerdem dient ...
Stand: 03.01.2020
Dialog: 28211
den Fremdunternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung bezüglich der betriebsspezifischen Gefahren zu unterstützen. Der Unternehmer hat ferner sicherzustellen, dass Tätigkeiten mit besonderen Gefahren durch Aufsichtführende überwacht werden, die die Durchführung der festgelegten Schutzmaßnahmen sicherstellen. Der Unternehmer hat ferner mit dem Fremdunternehmen Einvernehmen herzustellen, wer den Aufsichtführenden ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 6983
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" müssen Betriebe mit mehr als einem Beschäftigten eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen oder der Unternehmer von Kleinbetrieben muss sich bei der zuständigen BG weiterqualifizieren. Bei Kleinbetrieben werden in der Praxis häufig überbetriebliche ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 2327
das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. Bei gleichartigen Gefährdungssituationen ist es ausreichend, wenn die Unterlagen zusammengefasste Angaben enthalten. Die Arbeitsplätze oder Tätigkeiten auf einer Baustelle sind i.d.R. nicht vollständig gleichartig. Hier sind die unterschiedlichen Gegebenheiten ...
Stand: 18.05.2015
Dialog: 23867
Weder im Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) noch im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) finden sich Fristen oder Zeitangaben zur Betreuung oder zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Die Vorschriften gelten somit unmittelbar, d.h. sie sind unverzüglich umzusetzen. Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Verzögern. Arbeitgeber sind ab ...
Stand: 02.03.2023
Dialog: 43745
) erforderliche Unterweisung der Versicherten vor der Beschäftigung ist der Inhalt der Betriebsanweisung aufzunehmen. Dabei sollten Inhalt und Zeitpunkt der Bekanntgabe schriftlich festgehalten und vom Unterwiesenen durch Unterschrift bestätigt werden. Der Inhalt der Betriebsanweisung sollte ferner in die wiederkehrende Unterweisung der Versicherten einbezogen werden." In der betrieblichen Praxis ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 12537
ist den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS, www.baua.de/TRBS/)) zu entnehmen. Hinweis: Bei der Prüfpflicht nach § 14 BetrSichV handelt es sich nicht um eine Prüfung, die der Hersteller eines Produktes durchführen muss. Für die Gefährdungsbeurteilung ist ebenfalls der Arbeitgeber verantwortlich. Bei der Gefährdungsbeurteilung kann er sich von seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit und seinem ...
Stand: 21.07.2015
Dialog: 13362
verantwortlichen Personen zu beraten, auch bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung).Der Arbeitgeber ist bei einer freiberuflich tätigen Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einem sicherheitstechnischen Dienst verpflichtet, die vertraglichen Grundlagen für das Tätigwerden der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder des sicherheitstechnischen Dienstes zu schaffen.Der Arbeitgeber hat dafür ...
Stand: 24.07.2018
Dialog: 42360
Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dessen Arbeitsschutzverordnungen werden in diesen keine Methoden oder Verfahren rechtsnormativ vorgegeben. Vorrang hat stets das Treffen bzw. die Festlegung von erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen, wenn diese am Vorhandensein spezifischer Kriterien, die insbesondere ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 43506
Bezüglich der Unterweisung von Kranführern ist der § 29 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 52 "Krane" maßgeblich. Dieser schreibt vor, dass der Unternehmer nur Personen mit dem Führen von Kranen beauftragen darf, die unter anderem "im Führen des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben". Es ist nicht festgelegt, wer die Unterweisung durchführen muss. Soweit fachlich geeign ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3563
Zunächst weisen wir darauf hin, dass für das Erstellen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich der Arbeitgeber verantwortlich ist (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt haben gemäß Arbeitssicherheitsgesetz beratende Aufgaben und können den Arbeitgeber beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Die Verantwortung dafür ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 4515
der BGG 921 enthalten." (Hervorh. durch KomNet)*Hinweis:Der BGG 921 ist jetzt der DGUV Grundsatz 309-003.Fazit:Die Benutzer des von Ihnen beschriebenen Krans benötigen eine Unterweisung in Theorie, Praxis und Mängelerkennung mit Nachweis der Befähigung gegenüber dem Unternehmer. Ein Kranführerschein ist eine Möglichkeit des Nachweises. ...
Stand: 16.06.2023
Dialog: 21470
. Der Nachweis der Befähigung gilt als erbracht, wenn die Personen einen Befähigungsnachweis (Kranführerschein) nach dem DGUV Grundsatz 309-003 haben.Der Arbeitgeber hat die Befähigung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Grundsätzlich könnte er auch (eigenverantwortlich!) zu dem Ergebnis kommen, dass eine zusätzliche Ausbildung nicht mehr erforderlich ist. Bei der Erstellung ...
Stand: 22.12.2019
Dialog: 42986
Bauherr ist, wer die Errichtung, Änderung oder den Abbruch einer baulichen Anlage veranlasst und tatsächlich Einfluss auf das Baugeschehen hat. Dies ist in der Regel der Inhaber der Baugenehmigung. Er muss nicht Eigentümer des Baugrundstücks sein.Als Veranlasser trägt der Bauherr die Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben. Er hat eine umfassende Fürsorgepflicht für die Organisation des Bauprozess ...
Stand: 02.11.2016
Dialog: 5559