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Grundsätzlich ist ein Arbeitgeber, der auf Werkvertragsbasis arbeitet, umfassend für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten auch bei Einsätzen in Fremdbetrieben verantwortlich.Sowohl nach den Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes als auch nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften besteht aber eine Pflicht zur Zusammenarbeit der Arbeitgeber (§ 8 Arbeitsschutzgesetz, § 6 ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 13048
Bezüglich der Unterweisung von Kranführern ist der § 29 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 52 "Krane" maßgeblich. Dieser schreibt vor, dass der Unternehmer nur Personen mit dem Führen von Kranen beauftragen darf, die unter anderem "im Führen des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben". Es ist nicht festgelegt, wer die Unterweisung durchführen muss. Soweit fachlich ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3563
Nein, das reicht nicht aus.Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Der Arbeitgeber ist somit dafür verantwortlich, dass die Mitarbeiter die Unterweisungen erhalten. Dies ist unabhängig davon, ob Mitarbeiter angesetzte Termine einhalten können oder nicht. ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 25417
Die Krankheitsquote kann nur dann in die Berechnung der Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 eingehen, wenn die Erkrankungen der Mitarbeiter berufsbedingt darstellbar sind. z.B.: Erkältungserkrankungen, weil die Mitarbeiter in Zugluft arbeiten oder Atemwegserkrankungen, wenn die Atemluft im Büro nicht ausreichend angefeuchtet ist. Ein genauer Prozentsatz kann nicht angeben werden und sollte ...
Stand: 20.11.2015
Dialog: 25325
, dass der Arbeitgeber von allen Arbeitsunfällen Kenntnis erlangen kann. Entscheidend für die Umsetzung dieser Vorschrift ist natürlich, dass jede/-r Mitarbeiter/-in von der Meldepflicht in Kenntnis gesetzt wurde. ...
Stand: 08.03.2022
Dialog: 1299
der Fremdfirma alle Anweisungen geben, die Art und Umfang (Spezifikation) der werkvertraglich vereinbarten Leistung ("was und wo") bestimmen. Hierzu gehören auch betriebsspezifische Hinweise, insbesondere im Hinblick auf Betriebssicherheit und Sicherheitsverhalten. Dies kann auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit durchführen. Der Auftraggeber "darf jedoch keine Arbeitsanweisungen (arbeitsvertragliche ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 6983
nicht gegeben. Falls der Arbeitgeber selber nicht am Ausschss teilnehmen kann, darf er autonom entscheiden, wer ihn vertritt. Bei einer Betriebsgröße von über 1.000 Mitarbeitern stellt sich die Frage, ob der Arbeitsschutzausschuss auf der betrieblichen Ebene stattfinden kann. Dies sollte überprüft werden. ...
Stand: 12.03.2015
Dialog: 23323
Vorkehrungen dafür zu treffen, dass die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden (...). Der Arbeitgeber hat damit durch den Aufbau einer geeigneten Organisation dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz ergebenden Aufgaben auf Mitarbeiter, insbesondere Führungskräfte verteilt werden. Hierbei handelt ...
Stand: 21.09.2023
Dialog: 43820
. Die Verantwortung für die Wissensbeschaffung darf nicht den Beschäftigten übertragen werden.Das in der Frage beschriebene Verfahren zur Umsetzung der Unterweisungspflichten durch Selbststudium der Beschäftigten und anschließender Wissensabfrage ist daher nicht zulässig. Unterweisungen müssen vom Arbeitgeber oder vom ihm schriftlich damit beauftragten fachkundigen Personen vorgenommen werden. Diese tragen ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 5830
/ Unternehmer seine Mitarbeiter in diesem Bereich / an diesen Maschinen nicht Arbeiten lassen. Aus Sicht des Arbeitsschutzes muss der Arbeitgeber die Benutzung unsicherer Geräte (Arbeitsmittel, Einrichtungen, etc.) im Betrieb untersagen, bzw. das Arbeitsverfahren oder den Arbeitsablauf abbrechen (§ 4 BetrSichV und § 11 der DGUV Vorschrift 1(bisher: BGV A 1)). Die Beschäftigten haben daran ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15445
Die arbeitsschutzrechtliche Pflicht zum Unterweisen hat der Arbeitgeber. Diese Pflicht kann er auf andere Personen schriftlich delegieren (§ 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz, und § 13 der DGUV-Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"). Personen, denen Arbeitgeberpflichten übertragen werden sollen, müssen die entsprechende Fachkenntnis haben. Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich eigenverantwortlic ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 12462
des Unternehmers, die Unterweisungen durchzuführen. Er hat jedoch die Möglichkeit, seine Pflichten hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf Führungskräfte zu übertragen. Dies gilt auch für die Verpflichtung zur Unterweisung. Es wird deshalb im Allgemeinen so sein, dass die Unterweisung der Mitarbeiter den unmittelbaren betrieblichen Vorgesetzten übertragen wird. Dies ist auch sinnvoll, da diese ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 15329
In Bezug auf die von Ihnen genannten "kleineren Reparaturen" ist vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) festzuschreiben, ob bzw. welche Arbeiten von wem durchzuführen sind. Hierbei kann er sich durch eine Sicherheitsfachkraft beraten lassen. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind zu dokumentieren (§ 6 ArbSchG). Die Pflicht zur Unterweisung ...
Stand: 28.03.2019
Dialog: 3233
1. Das Thema Arbeitssicherheit muss auch in der Kirche ein großes Thema sein. In Deutschland arbeiten allein in den Gemeinden, Einrichtungen und Verwaltungen der evangelischen Kirche ca. 220.000 Menschen. Dort sind pro Jahr über 1.000 Arbeitsunfälle mit teilweise schwerwiegenden Folgen zu beklagen.Die Arbeitsschutzvorschriften richten sich in erster Linie an den Unternehmer (Arbeitgeber ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 5472
Nach § 12 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes/ArbSchG muss der Arbeitgeber "... die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen unterweisen."Die spezifischen Gefährdungen muss er im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, zu deren Durchführung er nach § 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet ist. Es gibt somit keine ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 2776
/dguv-vorschrift_2/downloads/wz_liste.pdfDort wird für die Wirtschaftsklasse (WZ) 50.2, die der Gruppe II zugeordnet ist, eine Einsatzzeit für jeden Mitarbeiter von 1,5 Stunden gefordert. Eine Unterscheidung nach Einsatzort, also Bürotätigkeit oder eine Arbeit als Besatzungsmitglied, erfolgt nicht.Historisch gab es früher eine Regelung, bei der für Schiffsbesatzungen noch 150 Minuten und für "Landvolk ...
Stand: 23.03.2018
Dialog: 23406
, dass Gefahrstoffbetriebsanweisungen Online angeboten werden sollen. Dies ist u. E. grundsätzlich nicht zu beanstanden; es darf allerdings die entsprechende mündliche Unterweisung anhand der Betriebsanweisungen im Sinne von § 14 Abs. 2 GefStoffV nicht aufgehoben werden. Ebenso muss die Dokumentation dieser Unterweisung nachvollziehbar sein. Hierzu fordert die Gefahrstoffverordnung eine schriftliche Dokumentation und Unterschrift ...
Stand: 27.09.2018
Dialog: 5784
Der Arbeitgeber für das Dachdeckerunternehmen muss für die Tätigkeiten der Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-) durchführen. Die Gefährdungsbeurteilung muss sich in diesem Fall auch auf die Tätigkeit des Mitarbeiters bei der Arbeit auf Dächern beziehen, wobei wechselnde Einsatzorte und die generell möglichen Gefährdungen mitbetrachtet werden müssen. Somit ...
Stand: 16.05.2023
Dialog: 6265
werden.Grundsätzlich ist der Arbeitgeber / Unternehmer für die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich. Er hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern. Ein Arbeitgeber ist auch dann weiterhin für die Durchführung der Arbeitsschutzbestimmungen und BG-Vorschriften verantwortlich, wenn seine Beschäftigten außerhalb seines Betriebes, z.B. in Fremdbetrieben, tätig sind. Die im Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 6599
für die zu treffenden Absprachen im Arbeits- und Gesundheitsschutz, ist stets der Verleiher. Der Entleiher setzt die überlassene Person wie eigene Beschäftigte ein. Er hat die Weisungsbefugnis gegenüber den Entliehenen. Er ist verantwortlich für den Einsatz des Beschäftigten, also auch für deren Arbeits- und Gesundheitsschutz, wie z. B. für persönliche Schutzausrüstungen und Unterweisungen, sofern ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 12990