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Ab welchem Prozentsatz geht man bzgl. der Ermittlung betriebsspezifischer Bedarfe nach DGUV V2 von einer hohen Krankheitsquote aus?

KomNet Dialog 25325

Stand: 20.11.2015

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Arbeitsmedizinische / sicherheitstechn. Betreuung

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Frage:

Ab welchem Prozentsatz geht man von einer hohen Krankheitsquote aus? In Bezug auf Arbeitssicherheit/Gesundheitsschutz (hier Ermittlung betriebsspezifischer Bedarfe nach DGUV 2)

Antwort:

Die Krankheitsquote kann nur dann in die Berechnung der Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 eingehen, wenn die Erkrankungen der Mitarbeiter berufsbedingt darstellbar sind. z.B.: Erkältungserkrankungen, weil die Mitarbeiter in Zugluft arbeiten oder Atemwegserkrankungen, wenn die Atemluft im Büro nicht ausreichend angefeuchtet ist. Ein genauer Prozentsatz kann nicht angeben werden und sollte im Einzelfall erst mit dem Betriebsarzt oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit diskutiert werden.