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Frage 1: Ist es rechtlich zulässig, dass freiberuflich tätige Personen als Führungskräfte mit Personalverantwortung eingesetzt werden und damit weisungsbefugt sind? Das Arbeitsschutzgesetz enthält – bis auf die Zuverlässigkeit und Fachkunde – keine Begrenzung des Kreises von Personen, die zu besonders beauftragten Personen nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz auserkoren werden können. Maßstab ...
Stand: 15.12.2015
Dialog: 25557
Die Begriffe "Anlagenverantwortlicher" und Arbeitsverantwortlicher" werden in der Norm DIN VDE 0105-100 "Betrieb von elektrischen Anlagen - Teil 100: Allgemeine Festlegungen" definiert.Danach ist ein Anlagenverantwortlicher eine beauftragte Person, die die unmittelbare Verantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage trägt, wenn an dieser Anlage gearbeitet wird.Der ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 6337
dem Arbeitsschutzausschuss angehören. Der Arbeitgeber kann frei darüber entscheiden, ob er eine Person beauftragt, die ihn auf Dauer oder in einzelnen Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen vertritt. Der Arbeitgeber kann zu seinem Beauftragten im Arbeitsschutzausschuss nicht den Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Sicherheitsbeauftragten bestimmen. Nimmt der Arbeitgeber oder sein Beauftragter ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 6743
für eine Beauftragung zur Teilnehme an den Sitzungen nur Beschäftigte des Betriebes in Frage kommen bzw. nur solche Personen, die sich mit den Betriebsverhältnissen auskennen.Eine Beauftragung von Betriebsärzten, Fachkräften oder Sicherheitsbeauftragten ist ausgeschlossen. Neben dem Arbeitgeber oder dem von ihm Beauftragten können keine weiteren der Arbeitgeberseite zuzurechnenden Personen im Ausschuss vertreten ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 42309
In § 3 der Baustellenverordnung - BauStellV - ist die Koordinierung festgeschrieben. Gemäß § 3 Abs. 1 BauStellV kann der Bauherr oder ein von ihm beauftragter "Dritter" die Aufgaben der Koordination selbst wahrnehmen. § 3 Abs. 1a) BauStellV ist zu entnehmen, dass der Bauherr oder sein beauftragter "Dritter" durch die Beauftragung geeigneter weiterer Koordinatoren nicht von ihrer ...
Stand: 06.03.2013
Dialog: 18081
Der § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist da eindeutig: es können zuverlässige und fachkundige Personen mit Arbeitgeberaufgaben beauftragt werden. Dies muss bei jeder Person, der Pflichten des Arbeitgebers übertragen werden sollen, geprüft werden. Also ist Pflichtenübertragung an die Person gebunden und muss bei Wechsel der Führungskräfte oder anderer beauftragter Personen erneut ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 42548
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 13 „Verantwortliche Personen“ sind für die Erfüllung der sich aus dem 2. Abschnitt ArbSchG ergebenden Pflichten neben dem Arbeitgeber u.a. Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse. Zudem kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen ...
Stand: 15.01.2021
Dialog: 43165
zur Erreichung eines Unternehmensziels (Ablauforganisation)Die Pflicht, Maßnahmen der Ablauforganisation zu treffen, haben alle Führungskräfte im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeits-/Kompetenzbereichs. Auch die täglichen Arbeitseinteilungen und Regelungen des Arbeitsablaufs fallen unter diesen Begriff.Nach § 13 ArbSchG "Verantwortliche Personen" kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 17393
Eine Übertragung von Unternehmerpflichten ist unter bestimmten Bedingungen auch auf ehrenamtlich tätige Personen möglich.In der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" sind alle Arbeitgeber und Versicherte angesprochen. Dies schließt die ehrenamtlichen Beschäftigten mit ein. Die Pflichtenübertragung ist im § 13 der DGUV Vorschrift 1 und unter Nr. 2.12 der DGUV-Regel 100-001 beschrieben ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 42308
Es kann immer nur ein (1) Arbeitgeber an einer Sitzung teilnehmen. Die Zusammensetzung des Ausschusses ist gesetzlich abschließend geregelt. Ziel soll es sein, den Ausschuss übersichtlich zu halten. In diesem Ausschuss können Erfahrungen ausgetauscht und gemeinsame Anliegen beraten werden. Wenn hier zuviele Führungskräfte in der Sitzung wären, ist das Gleichgewicht der Betriebsparteien nicht gegeb ...
Stand: 12.03.2015
Dialog: 23323
des Betriebes in Frage kommen, bzw. nur solche Personen, die sich mit den Betriebsverhältnissen auskennen. Dabei sollte der von ihm Beauftragte eine für den Arbeitsschutz im Betrieb verantwortliche Person (z. B. Betriebsleiter) sein.Eine Beauftragung von Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten ist ausgeschlossen.In aller Regel wird der Arbeitgeber bzw. sein Beauftragter ...
Stand: 06.10.2023
Dialog: 10174
Fachkunde i.S. des § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetzes- ArbSchG bezeichnet die fachliche Qualifikation der beauftragten Person als Voraussetzung für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der durch den Arbeitgeber übertragenen verantwortlichen Aufgaben. Sie umfasst die Elemente theoretische Kenntnisse, praktische Kenntnisse und ggfls. auch berufliche Erfahrungen (vgl. insoweit auch § 7 ...
Stand: 12.06.2025
Dialog: 5738
des Ruhealarms nicht zulässig. Bei BG-konformer Nutzung müssen zertifizierte Geräte verwendet werden, die aus Software und Hardware bestehen. Für die Unternehmens-konforme Nutzung gilt: Der Unternehmer hat entweder selber oder durch von ihm beauftragte Personen eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz durchzuführen. In dieser Gefährdungsbeurteilung sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen ...
Stand: 24.03.2016
Dialog: 26246
des Gabelstaplerfahrers von der Beauftragung (Einweisung und Unterweisung vor Ort) zu unterscheiden. (Näheres hierzu steht auch in der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 68).Ist die Ausbildung abgeschlossen, kann die wiederkehrende Unterweisung hinsichtlich der betrieblichen Tätigkeiten durch den Arbeitgeber oder durch von ihm beauftragte Personen erfolgen.Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) obliegt ...
Stand: 11.07.2024
Dialog: 42461
In der von Ihnen genannten DGUV Information 204-010 ist in Abschnitt 2.2.2 folgendes nachzulesen:"Mit der Unterweisung kann der Unternehmer oder die Unternehmerin geeignete Personen beauftragen, z. B. den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin, die mit der Wartung/Pflege des AED beauftragte Person oder medizinisches Personal."Hier fällt unserer Einschätzung nach der Betriebssanitäter drunter ...
Stand: 14.04.2021
Dialog: 42708
wahrnimmt, sorgfältig auswählt und die entsprechenden Handlungsmittel (Weisungsbefugnisse und finanzielle Mittel) einräumt bzw. zur Verfügung stellt, damit die Möglichkeit zur unmittelbaren Einflussnahme oder Gestaltung im Arbeitsschutz möglich ist. Die Übertragung der Unternehmerpflichten hat schriftlich zu erfolgen. D. h. eine Pflichtenübertragung ist möglich und ausreichend, wenn der beauftragten ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15650
eine Minimalvoraussetzung für die Bestellung des Dritten dürfte aber dessen Geschäftsfähigkeit nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts (§ 104 ff BGB) unabdingbar sein; ferner die reelle Möglichkeit des Dritten, de facto Einfluss auf das Geschehen zu nehmen.Das Aufsplitten von Drittverantwortlichkeiten ist möglich auf zwei oder mehr Personen, wobei beim Bauherrn immer die Restverantwortung bleibt.(100% Regelung ...
Stand: 02.11.2016
Dialog: 5559
sind neben dem Arbeitgeber1.sein gesetzlicher Vertreter,2.das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person,3.der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft,4.Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse,5.sonstige nach Absatz 2 oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes ...
Stand: 05.12.2019
Dialog: 42955
, daher personenscharf. Die mit den Pflichten beauftragte Person erhält also diese Arbeitgeberaufgaben, muss sie also auch wahrnehmen. Veränderungen in der Aufgabenerledigung auf der gleichen Ebene sind, abhängig von den Gepflogenheiten im Arbeitsumfeld, sicher im Einvernehmen möglich. Die Übertragung von Arbeitgeberaufgaben an andere muss dann aber mit Zustimmung des Vorgesetzten geändert werden, da der Vorgesetzte ...
Stand: 25.10.2015
Dialog: 25097
(§ 178 (4) SGB IX) weisen wir hin.Hinsichtlich der Zahl der Mitglieder aus den einzelnen Personengruppen legt § 11 Satz 2 ASiG allerdings nur fest, dass im Ausschuss der Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten sowie 2 Betriebsratssmitglieder vertreten sein müssen. Die exakte Zahl der weiteren Ausschussmitglieder wird offen gelassen.Zu den Personen, die obligatorisch Mitglieder des Ausschusses ...
Stand: 10.08.2022
Dialog: 17125