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/Qualifikationen sind erforderlich oder sinnvoll?Die Verantwortung für die Beauftragungen hat erst einmal der Arbeitgeber. Weiter verantwortlich sind nach § 13 ArbSchG sein gesetzlicher Vertreter und z. B. andere Personen, die mit der Leitung des Unternehmens oder des Betriebes beauftragt sind. Daneben kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich mit einzelnen Aufgaben beauftragen ...
Stand: 15.11.2021
Dialog: 27955
Die Übertragung von Arbeitgeberpflichten im Sinne des § 13 Abs. 2 ArbSchG beinhaltet immer eine Delegation von "oben nach unten", also auf bestimmte Personen der direkt nächstunteren Führungsebene. Dabei sind die Aspekte der Auswahlverantwortung zu berücksichtigen (Eignung, Befähigung, Zuverlässigkeit usw.). Diese Delegation erfolgt schriftlich durch den entsprechenden Vorgesetzten/Arbeitgeber ...
Stand: 25.10.2015
Dialog: 25097
genannten Arbeitgeberpflichten obliegen grundsätzlich den unter § 13 Abs. 1 ArbSchG genannten Personen.Zu 1. In dem gemieteten Gebäude ist im Regelfall der Vermieter für die Einhaltung der Vorschriften, für die im Mietvertrag eingeschlossenen Gegenstände zuständig (z.B. Tore, Beleuchtung, Aufzüge). Auf seinem Grundstück ist er Garant für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 6599
die Pflicht zur jährlichen Unterweisung für Flurförderzeuge dem Arbeitgeber. Dieser kann nach § 13 Abs. 1 ArbSchG eine fachkundige Person mit der Unterweisung beauftragen. Welche Anforderungen diese Person erfüllen muss, ist nicht im Detail geregelt und muss vom Arbeitgeber ermittelt und festgelegt werden.Auf die DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" weisen wir hin.Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche ...
Stand: 11.07.2024
Dialog: 42461
In § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist geregelt, dass der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen unterweisen muss. Diese Arbeitgeberpflicht kann er delegieren. Gemäß § 13 Abs.2 ArbSchG kann er zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem ArbSchG in eigener ...
Stand: 02.04.2020
Dialog: 17061
Die arbeitsschutzrechtliche Pflicht zum Unterweisen hat der Arbeitgeber nach § 12 Arbeitsschutzgesetz. Diese Pflicht kann er auf andere Personen schriftlich delegieren (siehe § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz und § 13 der DGUV-Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".Personen, denen Arbeitgeberpflichten übertragen werden sollen, müssen die entsprechende Fachkenntnis haben. Dabei muss ...
Stand: 28.11.2023
Dialog: 28247
Die an eine Unterweisung gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und § 4 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" gestellten Anforderungen ermöglichen nur in Ausnahmefällen, dass eine Unterweisung ausschließlich auf Infoblättern beruht.In der DGUV Information 211-005 "Unterweisung - Bestandteile des betrieblichen Arbeitsschutzes" ist erläutert, dass die Unterweisung neben der Vermittlung ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 12371
auch die Verantwortung dafür, dass die nötigen Unterweisungen bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt werden (§ 12 Arbeitsschutzgesetz). Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.Zu beachten ist auch, dass gemäß § 12 ArbSchG Unterweisungen ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 5830
zu bestellen. ....Auf die entsprechenden Informationen der DGUV Information 215-830 (bisher: BGI 865) "Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen" weisen wir hin.Bezogen auf die Fragestellung bedeutet das Vorgenannte, dass beide Arbeitgeber (zu verantwortlichen Personen siehe auch § 13 ArbSchG) verpflichtet sind, geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen, um ihren Zuammenarbeitspflichten ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 13048
für den Arbeitgeber ein Ermessensspielraum, der jedoch durch das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eingeschränkt wird.Wer Arbeitgeber im Sinne des ASiG ist, ist im § 2 Abs. 3 und § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des Arbeitsschutzgesetzes festgehalten. Beauftragter des Arbeitgebers werden Personen sein müssen, die z. B. wie der Betriebsleiter eine leitende Funktion haben.Die ...
Stand: 10.08.2022
Dialog: 17125
Die arbeitsschutzrechtliche Pflicht zum Unterweisen hat der Arbeitgeber. Diese Pflicht kann er auf andere Personen schriftlich delegieren (§ 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz, und § 13 der DGUV-Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"). Personen, denen Arbeitgeberpflichten übertragen werden sollen, müssen die entsprechende Fachkenntnis haben. Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 12462
Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber für die Planung und Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten u.a. für eine geeignete Organisation zu sorgen.Ein Leitsatz des Urteils des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 15.12.2009 (9 AZR 769/08) ist, dass der Arbeitgeber gemäß § 8 Abs. 2 ...
Stand: 22.10.2020
Dialog: 14068
„der Arbeitgeber hat….“ ist hier der richtige Ansatz.Gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 2 ...
Stand: 13.07.2024
Dialog: 43976
Eine Übertragung von Unternehmerpflichten ist unter bestimmten Bedingungen auch auf ehrenamtlich tätige Personen möglich.In der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" sind alle Arbeitgeber und Versicherte angesprochen. Dies schließt die ehrenamtlichen Beschäftigten mit ein. Die Pflichtenübertragung ist im § 13 der DGUV Vorschrift 1 und unter Nr. 2.12 der DGUV-Regel 100-001 beschrieben ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 42308
Eine Krankenstatistik zu erstellen ist ein wichtiges und zwingend erforderliches Instrument, um den Forderungen des § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nachzukommen. Zwar ist die Erstellung dort nicht explizit aufgeführt, jedoch unmittelbare Konsequenz der richtigen Umsetzung des § 3 ArbSchG.Zu § 3 Abs. 1 ArbSchG: Die Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind vom Arbeitgeber auf ihre Wirksamkeit hin ...
Stand: 13.01.2018
Dialog: 2783
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 ArbSchG) Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen eigenverantwortlich festzulegen.Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen Arbeitsschutzpflichten neben dem Auftragnehmer auch dem Auftraggeber. Das ArbSchG verpflichtet daher unter § 8 die Arbeitgeber zur Zusammenarbeit. Dabei haben ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 25455
In Bezug auf die von Ihnen genannten "kleineren Reparaturen" ist vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) festzuschreiben, ob bzw. welche Arbeiten von wem durchzuführen sind. Hierbei kann er sich durch eine Sicherheitsfachkraft beraten lassen. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind zu dokumentieren (§ 6 ArbSchG). Die Pflicht zur Unterweisung ...
Stand: 28.03.2019
Dialog: 3233
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sieht nicht allgemein vor, dass das Fehlen einer Gefährdungsbeurteilung, fehlende Unterweisungen oder allgemeine sicherheitstechnische Mängel das Verlassen des Arbeitsplatzes rechtfertigen. Situationen, die dazu führen, dass Beschäftigte einer unmittelbaren erheblichen Gefahr ausgesetzt sind und damit ein Verlassen des Arbeitsplatzes rechtfertigen ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6030
Für den Arbeitsschutz verantwortliche Personen im Sinne des § 13 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- sind neben dem Arbeitgeber "1.sein gesetzlicher Vertreter, 2.das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person, 3.der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, 4.Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 15329
auf Wirksamkeit der Unterweisungen (§ 3 ArbSchG) hat der Unternehmer - mit Unterstützung der beratenden Sicherheitsfachkraft - im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Kommt es infolge fehlender Unterweisungen zu Gesundheitsschädigungen oder Unfällen, trifft den Unternehmer bzw. den mit der Unterweisung beauftragte Person hierfür die persönliche strafrechtliche Verantwortung ...
Stand: 05.08.2015
Dialog: 5709