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KomNet-Wissensdatenbank

Ist das Erstellen von Infoblättern als Einweisung für den jeweiligen Bereich ausreichend?

KomNet Dialog 12371

Stand: 31.05.2019

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Einweisung, Unterweisung

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Frage:

Mitarbeiterunterweisung gem. ArbSchG §12 und BGV A1 (Grundsätze der Prävention) § 4: Ist die Erstellung von Infoblättern als Einweisung für den jeweiligen Bereich ausreichend? Die o. g. Quellen schließen dies nicht explizit aus. Wo kann ich ggf. noch nähere Infos hierüber finden?

Antwort:

Die an eine Unterweisung gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und § 4 DGUV Vorschrift 1  "Grundsätze der Prävention" gestellten Anforderungen ermöglichen nur in Ausnahmefällen, dass eine Unterweisung ausschließlich auf Infoblättern beruht.


In der DGUV Information 211-005 "Unterweisung - Bestandteile des betrieblichen Arbeitsschutzes" ist erläutert, dass die Unterweisung neben der Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten auch die Aspekte der Motivation und der Mitarbeiterführung umfasst. Mit einer Unterweisung, die ausschließlich auf Infoblättern beruht, kann dieses nicht erreicht werden.


Insbesondere die Gefahrstoffverordnung und die Biostoffverordnung fordern zudem explizit, dass Unterweisungen mündlich und arbeitsplatzbezogen durchzuführen sind. Infoblätter können dabei als ergänzende bzw. unterstützende Hilfsmittel eingesetzt werden.  


Auf die Informationen des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW zu Unterweisungen weisen wir hin. Das berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk finden Sie unter https://publikationen.dguv.de