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Unseren Erachtens, fallen Stations- und Bereichsleitungen nicht unter §13 Abs.1 Punkt 4 ArbSchG. Jedoch kann der Arbeitgeber nach § 13 Absatz 2 "zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen".Hinweis:Ein Muster zu dieser Pflichtenübertragung finden Sie auf der Seite der GDA (Gemeinsame Deutsche ...
Stand: 20.03.2019
Dialog: 42626
, zu erfüllen. In diesen Rechtsverordnungen kann auch bestimmt werden, daß bestimmte Vorschriften des Gesetzes zum Schutz anderer als in § 2 Abs. 2 genannter Personen anzuwenden sind."Hinweis:In dem Kommentar "Sicherheitstechnik" von Schmatz/ Nöthlichs https://www.arbeitsschutzdigital.de/st-04010v01-013 ist zu § 13 ArbSchG u. a. noch folgendes nachzulesen:"Ausgangspunkt von § 13 ArbSchG ist die primäre ...
Stand: 26.09.2018
Dialog: 42469
Grundsätzlich macht der § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erst einmal keine Vorgaben hinsichtlich der Einhaltung von Hierarchiestufen bei der Pflichtenübertragung, sondern stellt als einzige Bedingungen die Zuverlässigkeit und Fachkunde heraus. Diese beiden Punkte sind somit für eine wirksame Pflichtenübertragung zwingende Voraussetzungen.Die Zuverlässigkeit betrifft hier die persönliche ...
Stand: 21.09.2023
Dialog: 43820
Fachkunde i.S. des § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetzes- ArbSchG bezeichnet die fachliche Qualifikation der beauftragten Person als Voraussetzung für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der durch den Arbeitgeber übertragenen verantwortlichen Aufgaben. Sie umfasst die Elemente theoretische Kenntnisse, praktische Kenntnisse und ggfls. auch berufliche Erfahrungen (vgl. insoweit auch § 7 ...
Stand: 26.01.2023
Dialog: 5738
"Nach § 13 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem ArbSchG in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine ähnliche Regelung gibt es auch in der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention". Im zunehmenden Maße wächst das Erfordernis ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048
Der § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist da eindeutig: es können zuverlässige und fachkundige Personen mit Arbeitgeberaufgaben beauftragt werden. Dies muss bei jeder Person, der Pflichten des Arbeitgebers übertragen werden sollen, geprüft werden. Also ist Pflichtenübertragung an die Person gebunden und muss bei Wechsel der Führungskräfte oder anderer beauftragter Personen erneut ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 42548
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten -OWiG, § 13 Abs. 2 ArbSchG und§ 13 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".Weitere Informationen zur Delegation von Unternehmerpflichten finden Sie in der Broschüre "Verantwortung im Arbeitsschutz (A006)" der BG RCI und in der DGUV Information 211-001 "Übertragung von Unternehmerpflichten".Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk (DGUV Vorschriften ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 23440
Grundsätzlich steht es dem Unternehmer frei, wen er mit der Übernahme von unternehmerischen Pflichten betraut. In Bezug auf den betrieblichen Arbeitsschutz sind hier allerdings Grenzen gesetzt. Geregelt ist dies im § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bzw. im § 13 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Diese DGUV-Vorschrift wird durch die DGUV Regel 100-001 "Grundsätze ...
Stand: 13.11.2020
Dialog: 29882
Nach § 2 Absatz 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen nach Absatz 2 beschäftigen. Hierzu zählt auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.Nach § 13 Absatz 1 ArbSchG gilt folgendes:"Verantwortlich für die Erfüllung der sich aus diesem Abschnitt ergebenden Pflichten ...
Stand: 05.12.2019
Dialog: 42955
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 13 „Verantwortliche Personen“ sind für die Erfüllung der sich aus dem 2. Abschnitt ArbSchG ergebenden Pflichten neben dem Arbeitgeber u.a. Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse. Zudem kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen ...
Stand: 15.01.2021
Dialog: 43165
Die Pflicht zum Unterweisen der Beschäftigten obliegt gemäß Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG bzw. § 4 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" dem Arbeitgeber. Verantwortlich für die Erfüllung der Arbeitgeberpflichten ist der im § 13 Abs. 1 ArbSchG genannte Personenkreis.Anderen Personen können nach Maßgabe des § 13 Abs. 2 ArbSchG Arbeitgeberpflichten und damit auch die Pflicht ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 12537
Der Unterweisungsnachweis ist von jedem teilgenommenen Beschäftigten zu unterschreiben.Unter der Ziffer 2.3 der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" ist unter der Überschrift „Dokumentation der Unterweisung" Folgendes nachzulesen:„Dokumentation der UnterweisungDie Unterweisung muss dokumentiert werden, damit der Unternehmer den Nachweis führen kann, dass er seiner Unterweisungsverpflicht ...
Stand: 26.11.2024
Dialog: 44045
zur Erreichung eines Unternehmensziels (Ablauforganisation)Die Pflicht, Maßnahmen der Ablauforganisation zu treffen, haben alle Führungskräfte im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeits-/Kompetenzbereichs. Auch die täglichen Arbeitseinteilungen und Regelungen des Arbeitsablaufs fallen unter diesen Begriff.Nach § 13 ArbSchG "Verantwortliche Personen" kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 17393
Ja, die Bediener von Krananlagen und Hubarbeitsbühnen sind jährlich zu unterweisen. Diese Forderung ergibt sich aus § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 12 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Bei der Krananlage und der Hubarbeitsbühne handelt es sich um Arbeitsmittel nach der BetrSichV. Während nach dem ArbSchG für die Unterweisung lediglich eine regelmäßige ...
Stand: 02.01.2018
Dialog: 30847
. auch § 13 Abs.1 Nr. 4 ArbSchG).Wesentlich ist jedoch, dass der Arbeitgeber / Geschäftsführer demjenigen, der Arbeitgeberpflichten wahrnimmt, die entsprechenden Handlungsmittel (Weisungsbefugnisse und finanziellen Mittel) einräumt bzw. zur Verfügung stellt. Insoweit kann der Geschäftsführer seinen technischen Leiter dazu beauftragen, die Mängelbeseitigung aus den Sicherheitsbegehungen vorzunehmen.Der ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 6590
Die §§ 1, 2, 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) begründen die Möglichkeit und die Verpflichtung des Arbeitgebers, bestimmte Personen vertraglich zu den dort vorgesehenen Funktionen zu verpflichten. Diese Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte müssen von den verantwortlichen Personen i. S. von § 13 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) unterschieden werden, die eigenverantwortlich ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 42587
Der Arbeitgeber kann im Rahmen der Betriebsorganisation Arbeitgeberpflichten auf der Grundlage des § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG auf Dritte übertragen. Grundsätzliche Informationen zu der Thematik sind der DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A1) (Kapitel 2.12; http://publikationen.dguv.de) zu entnehmen. Wesentlich ist, dass der Arbeitgeber/Unternehmer denjenigen, der Arbeitgeberpflichten ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15650
am ASA als Mitglieder teilnehmen müssen. Ein unternehmensweiter ASA ist nach § 11 ASiG nicht erforderlich. Er kann jedoch geeignet und unter Umständen sogar erforderlich sein, damit der Arbeitgeber seiner Pflicht aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG – eine geeignete Organisation für die Zusammenarbeit im Arbeitsschutz zu unterhalten – gerecht wird.“ ...
Stand: 20.06.2022
Dialog: 43677
Die elektronische Unterweisung kann als Hilfsmittel genutzt werden, ist jedoch alleine nicht ausreichend.In § 12 Unterweisung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) heißt es:"(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen ...
Stand: 07.01.2025
Dialog: 43048
-, Werks- und Betriebsfeuerwehren, aber auch für hauptberufliche Kräfte in Freiwilligen Feuerwehren. Die Aufgaben des Arbeitgebers können gemäß § 13 ArbSchG unter Beachtung des § 7 ArbSchG auf Beschäftigte übertragen werden. Damit geht eine Verlagerung der Verantwortung einher. Der öffentliche Brandschutz ist hoheitliche Aufgabe der Kommunen und wird in den länderspezifischen Gesetzen zum Brandschutz ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17408