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Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG, bezogen auf die Fachkundeanforderungen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit - die allerdings nicht mit der beauftragten Person nach § 13 Abs. 2 ArbSchG zu verwechseln ist). Unter Umständen ist auch ein Fachkundenachweis erforderlich (vgl. z.B. § 20 Sprengstoffgesetz - SprengG).Hinweis:Als fachkundige Personen, die den Arbeitgeber bei der Duchführung der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 12.06.2025
Dialog: 5738
Betriebsarzt unterstützen lassen. Der Arbeitgeber kann die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung an eine oder mehrere fachkundige Personen delegieren oder sich fachkundig beraten lassen. Er muss sicherstellen, dass die für ihn tätig werdenden Personen über die notwendigen Kenntnisse verfügen. Die Gesamtverantwortung für die Gefährdungsbeurteilung liegt immer beim Arbeitgeber. Insofern sehen wir keine ...
Stand: 21.07.2015
Dialog: 13362
Der § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist da eindeutig: es können zuverlässige und fachkundige Personen mit Arbeitgeberaufgaben beauftragt werden. Dies muss bei jeder Person, der Pflichten des Arbeitgebers übertragen werden sollen, geprüft werden. Also ist Pflichtenübertragung an die Person gebunden und muss bei Wechsel der Führungskräfte oder anderer beauftragter Personen erneut ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 42548
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 13 „Verantwortliche Personen“ sind für die Erfüllung der sich aus dem 2. Abschnitt ArbSchG ergebenden Pflichten neben dem Arbeitgeber u.a. Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse. Zudem kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen ...
Stand: 15.01.2021
Dialog: 43165
Unseren Erachtens, fallen Stations- und Bereichsleitungen nicht unter §13 Abs.1 Punkt 4 ArbSchG. Jedoch kann der Arbeitgeber nach § 13 Absatz 2 "zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen".Hinweis:Ein Muster zu dieser Pflichtenübertragung finden Sie auf der Seite der GDA (Gemeinsame Deutsche ...
Stand: 20.03.2019
Dialog: 42626
. (zu finden über www.dguv.de/publikationen)Hieraus ergibt sich, dass eine Pflichtenübertragung auf zuverlässige und fachkundige Personen möglich ist. Hier sollte beachtet werden, dass diese auch realistisch ist. Maßgebend für die Übertragung der Pflichten ist, dass derjenige über ausreichende sachliche, personelle und organisatorische Mittel verfügt und befugt ist, die erforderlichen Maßnahmen ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 42308
/Qualifikationen sind erforderlich oder sinnvoll?Die Verantwortung für die Beauftragungen hat erst einmal der Arbeitgeber. Weiter verantwortlich sind nach § 13 ArbSchG sein gesetzlicher Vertreter und z. B. andere Personen, die mit der Leitung des Unternehmens oder des Betriebes beauftragt sind. Daneben kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich mit einzelnen Aufgaben beauftragen ...
Stand: 15.11.2021
Dialog: 27955
zur Erreichung eines Unternehmensziels (Ablauforganisation)Die Pflicht, Maßnahmen der Ablauforganisation zu treffen, haben alle Führungskräfte im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeits-/Kompetenzbereichs. Auch die täglichen Arbeitseinteilungen und Regelungen des Arbeitsablaufs fallen unter diesen Begriff.Nach § 13 ArbSchG "Verantwortliche Personen" kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 17393
Frage 1: Ist es rechtlich zulässig, dass freiberuflich tätige Personen als Führungskräfte mit Personalverantwortung eingesetzt werden und damit weisungsbefugt sind? Das Arbeitsschutzgesetz enthält – bis auf die Zuverlässigkeit und Fachkunde – keine Begrenzung des Kreises von Personen, die zu besonders beauftragten Personen nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz auserkoren werden können. Maßstab ...
Stand: 15.12.2015
Dialog: 25557
zum Unterweisen schriftlich übertragen werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese Person zuverlässig und für die Aufgabe geeignet (fachkundig) ist.Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk sind explizit keine konkreten Anforderungen an die Qualifikation der Person genannt, die Unterweisungen durchführt. Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber in eigener Verantwortung entscheiden, welche Qualifikation ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 12537
die Pflicht zur jährlichen Unterweisung für Flurförderzeuge dem Arbeitgeber. Dieser kann nach § 13 Abs. 1 ArbSchG eine fachkundige Person mit der Unterweisung beauftragen. Welche Anforderungen diese Person erfüllen muss, ist nicht im Detail geregelt und muss vom Arbeitgeber ermittelt und festgelegt werden.Auf die DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" weisen wir hin.Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche ...
Stand: 11.07.2024
Dialog: 42461
. Die Verantwortung für die Wissensbeschaffung darf nicht den Beschäftigten übertragen werden.Das in der Frage beschriebene Verfahren zur Umsetzung der Unterweisungspflichten durch Selbststudium der Beschäftigten und anschließender Wissensabfrage ist daher nicht zulässig. Unterweisungen müssen vom Arbeitgeber oder vom ihm schriftlich damit beauftragten fachkundigen Personen vorgenommen werden. Diese tragen ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 5830
Nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine separate schriftliche Pflichtenübertragung an den technischen Leiter (ppa) ist dann nicht mehr nötig, wenn bereits aufgrund seines Arbeitsvertrages ihm Arbeitgeberpflichten obliegen (s ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 6590
werden.Unterweisungen müssen daher vom Arbeitgeber oder von ihm schriftlich damit beauftragten fachkundigen Personen vorgenommen werden. Diese tragen auch die Verantwortung dafür, dass die nötigen Unterweisungen bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt werden (§ 12 Arbeitsschutzgesetz). Die Unterweisung muss ...
Stand: 28.11.2023
Dialog: 28247
der Unterweisung obliegt dem Arbeitgeber. Dieser wird ab einer gewissen Betriebsgröße seine betriebliche Organisation nutzen und die Aufgabe der Unterweisung an seine Führungskräfte bzw. zuverlässige und fachkundige Personen delegiert haben.Grundlage bzw. Inhalt der Unterweisung wird das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung für die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sein. Der Umfang der Unterweisung ...
Stand: 06.11.2019
Dialog: 42902
"Nach § 13 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem ArbSchG in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine ähnliche Regelung gibt es auch in der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention". Im zunehmenden Maße wächst das Erfordernis ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048
dem Arbeitgeber arbeitsschutzrechtlich verantwortlich gleichgestellt sind, wird im § 13 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz beantwortet.Unterweisungen im Arbeitsschutz und der Unfallverhütung können auch von - vom Arbeitgeber schriftlich beauftragten fachkundigen und zuverlässigen - Personen wahrgenommen werden; vergleiche § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz.Wer unterweisen darf, hängt davon ab, welche Verantwortlichkeiten ...
Stand: 01.09.2022
Dialog: 43237
In § 6 der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- wird gefordert, dass der Arbeitgeber darauf zu achten hat, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden. Bei der sicheren Verwendung der Arbeitsmittel ist der Anhang 1 der BetrSichV zu beachten.Das Führen von Hubarbeitsbühnen ist in Kapitel 2.10 Nr. 2.1 der DGUV Regel 100 ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13153
In § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist geregelt, dass der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen unterweisen muss. Diese Arbeitgeberpflicht kann er delegieren. Gemäß § 13 Abs.2 ArbSchG kann er zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem ArbSchG in eigener ...
Stand: 02.04.2020
Dialog: 17061
Es kann immer nur ein (1) Arbeitgeber an einer Sitzung teilnehmen. Die Zusammensetzung des Ausschusses ist gesetzlich abschließend geregelt. Ziel soll es sein, den Ausschuss übersichtlich zu halten. In diesem Ausschuss können Erfahrungen ausgetauscht und gemeinsame Anliegen beraten werden. Wenn hier zuviele Führungskräfte in der Sitzung wären, ist das Gleichgewicht der Betriebsparteien nicht gegeb ...
Stand: 12.03.2015
Dialog: 23323