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von Fluchtwegen und Notausgängen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und unter Berücksichtigung der Höchstzahl der Personen und des Anteils an ortsunkundigen Personen zu ermitteln und festzulegen ist (ASR A2.3 - Abschnitt 5 Anordnung, Abmessungen). Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist aber in ihrer Funktion nicht für die Besucher einer Versammlungsstätte verantwortlich. Dieser Sachverhalt ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 16055
Verantwortlich für die Arbeitssicherheit und somit auch für den Brandschutz in einem Betrieb ist der Arbeitgeber. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Pflichten des Arbeitgebers festgeschrieben. Speziell für den Brandschutz regelt dies § 10 des Arbeitsschutzgesetzes: "Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 4776
Beauftragten im Betrieb, z. B. Strahlenschutzbeauftragte, Umweltschutzbeauftragte, haben Sicherheitsbeauftragte keine Verantwortung für die ihnen übertragenen Aufgaben hinsichtlich dieser Funktion. Sie unterstützen die im Betrieb für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen nach dem Motto: „Vier Augen sehen mehr als zwei“. Daraus ergibt sich, dass Personen mit Führungsverantwortung, z. B. Meister ...
Stand: 04.03.2025
Dialog: 22493
Beide Funktionen schließen sich de facto und auch formalrechtlich nicht gegenseitig aus. Es ist aber zu bedenken, dass der Koordinator nach der BaustellV vom Bauherrn beauftragt und in dessen Verantwortung tätig wird, die Person die gemäß § 6 DGUV Vorschrift 1, die Arbeiten aufeinander abstimmt handelt jedoch im Auftrag eines oder mehrerer Arbeitgeber. Wirklich sinnvoll ist eine Beauftragung ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 4340
Auf Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen, sofern der Bauherr diese Aufgabe nicht selbst wahr nimmt. Die Aufgaben des Koordinators sind in den Absätzen 2 und 3 des § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) genannt und in der RAB 30 konkretisiert. Der Bauherr wird durch die Beauftragung geeigneter Koordinatore ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42683
Nach § 22 des Sozialgesetzbuchs VII - SGB VII hat der Arbeitgeber für sein Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrates zu bestellen.Des Weiteren wird in der DGUV Regel 100-001 unter dem Punkt 4.2 ausgeführt, dass die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in schriftlicher Form erfolgen sollte; die Betriebsvertretung ist zu bet ...
Stand: 11.03.2025
Dialog: 13545
Unter §7 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist folgendes nachzulesen: (1) Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen: Der Sicherheitsingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erfor ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4701
einer Stabsstelle auf einer höheren Hierarchieebene, regelmäßig also bei der Unternehmens- oder Konzernspitze, angesehen. Mit einer solchen Einordnung wird gleichermaßen der Bedeutung der „leitenden“ Fachkraft für Arbeitssicherheit Rechnung getragen und sichergestellt, dass diese ihre Funktion unabhängig ausüben kann.Lediglich in den Fällen, in denen bspw. eine Fachkraft für Arbeitssicherheit daneben andere ...
Stand: 25.08.2022
Dialog: 43562
Nein. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in ihrer Funktion beratend tätig.Der Anhang I Nr. 1.4 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung gibt vor, dass in Arbeitsbereichen mit Gefahrstoffen die zu Brand- oder Explosionsgefährdungen führen können, bei besonders gefährlichen Tätigkeiten und bei Tätigkeiten, die durch eine Wechselwirkung mit anderen Tätigkeiten Gefährdungen verursachen ...
Stand: 03.01.2023
Dialog: 42752
Aufgaben zählen nicht zum Zuständigkeitsbereich einer/s Betriebsarztes/-ärztin?Den Betriebsärzten kommt nach dem ASiG eine unterstützende und beratende Funktion zu. Normadressat dieser Unterstützungs- und Beratungsleistung ist der Arbeitgeber. Weitere im Betrieb für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz verantwortlichen Personen werden im Rahmen der Zusammenarbeit nach § 9, 10 und 11 ASiG informiert ...
Stand: 30.07.2020
Dialog: 43196
Regelungen zum Gefahrgutbeauftragten sind der "Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen" (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV) sowie Nr. 1.8.3 des ADR zu entnehmen. Gemäß § 3 Abs.2 GbV (bzw. 1.8.3.4 ADR) kann die Funktion des Gefahrgutbeauftragten vom Leiter des Unternehmens, von einer Person mit anderen Aufgaben in dem Unternehmen oder von einer dem Unternehmen ...
Stand: 13.10.2014
Dialog: 22087
Rechtliche Grundlage für die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft) ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und für den Baustellenkoordinator (SiGeKo: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf Baustellen) die Baustellenverordnung (BaustellV) Hierbei handelt es sich um zwei unterschiedliche Funktionen im betrieblichen Arbeitsschutzsystem.Die Aufgaben der Fachkräfte ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13413
und ihre Vorbildfunktion sowie durch ihr kollegiales Einwirken ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten. Die Sicherheitsbeauftragten sind in ihrer Funktion ausschließlich ehrenamtlich tätig und können in keinem Fall die beratende Funktion einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes ersetzen, sollten aber eng mit ihnen zusammenwirken. Sie sind auch Mitglied ...
Stand: 14.03.2024
Dialog: 12967
In § 3 (3) Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) heißt es: "Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört es nicht, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen." Der Betriebsarzt hat ferner keine vertrauensärztliche Funktion. Sollte ein Arbeitgeber Zweifel an einer ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben, kann er den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 1160
können. Dies kann durch Aushang mit Foto in der jeweiligen Abteilung oder am „schwarzen Brett“ erfolgen oder durch eine entsprechende Beschilderung des jeweiligen Bereichs. Bei Abteilungsbesprechungen hat es sich bewährt, dass die/der neue Sicherheitsbeauftragte von der/dem Vorgesetzen vorgestellt und den Beschäftigten die Aufgaben und die Funktion der Sicherheitsbeauftragten erläutert werden." ...
Stand: 08.09.2021
Dialog: 18124
ist mit den Verantwortlichen der verschiedenen Unternehmen vor Ort abzustimmen.Für die Einweisung/Unterweisung der einzelnen Mitarbeiter der verschiedenen Unternehmungen vor Ort ist jedoch der jeweilige Verantwortliche der Firma zuständig.Vielfach unterweist in der betrieblichen Praxis auch der Koordinator im Rahmen seiner Funktion die Beschäftigten. ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 11751
Als Sicherheitsbeauftragter haben Sie eine wichtige Funktion. Sie sind vom Gesetzgeber und der Berufsgenossenschaft dazu vorgesehen, den Unternehmer bei der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu unterstützen.Rechtlich geregelt ist dies im § 22 Abs. 2 des SGB VII (Sozialgesetzbuch - Siebtes Buch): "Die Sicherheitsbeauftragten haben ...
Stand: 03.06.2025
Dialog: 1979
sind mit einem Feuerlöscher ausgestattet. Demnach müssen die Mitarbeiter im Umgang mit dem Feuerlöscher sowie den möglichen Brandgefahren unterwiesen/geschult sein. Zum Unterweisungsinhalt gehören eine Einweisung in die Funktions- und Wirkungsweise des Feuerlöschers, in die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Eine praktische Übung (Löschübung) gehört zur Unterweisung. ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 42862
eine Schutzklausel für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit handelt, gehen wir davon aus, dass bei einer Initiative seitens des Bestellten die Zustimmung des Betriebsrates nicht erforderlich ist. Andernfalls wäre auch das Selbstbestimmungsrecht der Arbeitnehmer zu stark eingeschränkt. Wenn eine Fachkraft für Arbeitssicherheit die Funktion nicht mehr ausüben möchte, ist es eine zwischen Arbeitgeber ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 13565
Rechtsgrundlage für das Bestellen von Sicherheitsbeauftragten sind der § 22 "Sicherheitsbeauftragte" des SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und der § 20 "Sicherheitsbeauftragte" der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention“.Aufgaben und Funktion des Sicherheitsbeauftragten werden zudem in der DGUV Regel 100-001 näher erläutert. Im Punkt 4.2.6 der DGUV Regel 100-001 heißt es:"Damit ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 6618