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Was passiert, wenn der Hausarzt eine gegenteilige Meinung zu der des Betriebsarztes hat?

KomNet Dialog 1160

Stand: 11.12.2018

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Betriebsarzt, Betriebsärztin

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Frage:

Was passiert, wenn der Betriebsarzt meint, man sei arbeitsfähig, der Hausarzt dies aber verneint? Desweiteren möchte ich wissen, was man unternehmen kann, wenn der Betriebsarzt die Meinung vertritt, dass man nicht in Rente treten kann, der Hausarzt aber auch hier einen anderen Standpunkt vertritt? Gibt es irgendwelche unabhängigen Ärzte (der Betriebsarzt ist Angestellter der Firma) und/oder unabhängige Institutionen, die weiter helfen können bzw. die endgültige Entscheidungen treffen?

Antwort:

In § 3 (3) Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) heißt es: "Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört es nicht, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen." Der Betriebsarzt hat ferner keine vertrauensärztliche Funktion. Sollte ein Arbeitgeber Zweifel an einer ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben, kann er den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einschalten.


Auch in Rentenfragen hat der Betriebsarzt keine festgelegte Funktion. Hier wird in der Regel vom Rentenversicherungsträger ein Gutachten eingeholt. Der Gutachter sollte unabhängig sein.


Die eigentliche Aufgabe des Betriebsarztes ist es, der erste und fachkundige Ansprechpartner für alle medizinischen Fragen im Betrieb zu sein. Prinzipiell ist der Betriebsarzt in der Ausübung seiner Fachkunde weisungsfrei. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber keinen Einfluss auf eine fachliche Äußerung (z.B. ein Untersuchungsergebnis) nehmen kann und darf. Im ASiG heißt es hierzu in § 8 (1): "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sie dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht be nachteiligt werden. Betriebsärzte sind nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und haben die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten."


Es ist durchaus denkbar, dass sich Auffassungsunterschiede bei der medizinischen Beurteilung zwischen Hausarzt und Betriebsarzt ergeben. Diese können sich wie in jedem anderen Bereich allein durch die unterschiedliche Sichtweise des Problems, aber auch durch unterschiedliche Ausbildung und Informationsgrad ergeben.


Der Betriebsarzt kennt allerdings in der Regel das Arbeitsumfeld eines Beschäftigten deutlich besser, als dies der Hausarzt oder ein sonst behandelnder Arzt tut. Er sollte immer einen Konsens durch persönliches Gespräch mit dem Hausarzt suchen. Im Übrigen bekommen Hausärzte oft falsche Darstellungen der beruflichen Tätigkeit vom Beschäftigten hinsichtlich der körperlichen und seelischen Belastung und Beanspruchung oder kennen die Beurteilungskriterien in der Arbeitsmedizin nicht; Betriebsärzte haben oft falsche Vorstellungen von der Therapie einer Erkrankung. Der v.g. Dialog kann auch hier helfen, beide Ärzte auf den selben Sachstand zu bringen, um eine patientengerechte Beurteilung zu erlangen. Ein Dissens wird praktisch immer auf einem Kommunikationsproblem fußen. Ein ständiger `Schiedsrichter` ist im Gesundheitswesen nicht vorgesehen und auch nicht nötig.


Die beiden angesprochenen Themenbereiche sind jedoch keine Arbeitsgebiete mit Entscheidungskompetenz von Seiten des Betriebsarztes. In anderen Konfliktsituationen (zwischen einem Arbeitnehmer und dem Betriebsarzt) kann es hilfreich sein, den Betriebsrat hinzuzuziehen.


Sie können auch eine entsprechende Anfragen direkt an Angehörige der rechtsberatenden Berufe bzw. entsprechend autorisierte Stellen (z.B., Kammern, Verbände, Kranken-/Unfallversicherungsträger, Gewerkschaften, etc.) oder bei Belangen des Arbeitsschutzes, an die Staatlichen Arbeitsschutzbehörden) richten.