Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Darf ein Koordinator Funktionen nach Baustellenverordnung und nach DGUV Vorschrift 1 wahrnehmen?

KomNet Dialog 4340

Stand: 29.05.2019

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Baustellenkoordinatoren

Favorit

Frage:

Koordinatoren gem. § 3 BaustellV und § 6 DGUV Vorschrift 1 Nach der BaustellV und der DGUV Vorschrift 1 haben die Koordinatoren unterschiedliche Aufgaben. Darf ein Koordinator beide Funktionen in sich vereinen (z.B. bei einem Anbau mit Gefährdung hier arbeitender Personen)?

Antwort:

Beide Funktionen schließen sich de facto und auch formalrechtlich nicht gegenseitig aus. Es ist aber zu bedenken, dass der Koordinator nach der BaustellV vom Bauherrn beauftragt und in dessen Verantwortung tätig wird, die Person die gemäß § 6 DGUV Vorschrift 1, die Arbeiten aufeinander abstimmt handelt jedoch im Auftrag eines oder mehrerer Arbeitgeber. Wirklich sinnvoll ist eine Beauftragung als Koordinator nach der BaustellV UND gleichzeitig nach der DGUV Vorschrift 1 nur dann, wenn der beauftragende Unternehmer gleichzeitig Bauherr der geplanten Baumaßnahme ist.