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Wie viele Brandschutzhelfer muss ein Entsorgungsbetrieb beauftragen?

KomNet Dialog 42862

Stand: 15.10.2019

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Brandschutzbeauftragte / Evakuierungsbeauftragte

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Frage:

Wie viele Brandschutzhelfer muss ein Entsorgungsbetrieb ( ca. 50 Entsorgungsfahrzeuge für Hausmüll-, Biomüll- und Altpapierentsorgung) und 20 Mitarbeitern in der Verwaltung beauftragen? Muss auf jedem Fahrzeug ein Mitarbeiter mit Brandschutzhelferausbildung vorhanden sein?

Antwort:

§ 10 Arbeitsschutzgesetz fordert, dass der Arbeitgeber Beschäftigte benennen muss, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung dieser Personen müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen.


In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" finden sich unter Punkt 7.3 Vorgaben zu Brandschutzhelfern. Zur Anzahl an Brandschutzhelfern wird dort ausgeführt:

"(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.

(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen."


Informationen zur Unterweisung und Ausbildung von Brandschutzhelfern enthält die DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer".


Die Entsorgungsfahrzeuge sind mit einem Feuerlöscher ausgestattet. Demnach müssen die Mitarbeiter im Umgang mit dem Feuerlöscher sowie den möglichen Brandgefahren unterwiesen/geschult sein. Zum Unterweisungsinhalt gehören eine Einweisung in die Funktions- und Wirkungsweise des Feuerlöschers, in die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Eine praktische Übung (Löschübung) gehört zur Unterweisung.