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Unterstehen Gefahrgutbeauftragte unmittelbar der Betriebsleitung? Sind sie in der Anwendung der Fachkunde unabhängig?

KomNet Dialog 22087

Stand: 03.03.2026

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Gefahrgutbeauftragte

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Frage:

§ 8 Absatz 2 des ASiG besagt, dass Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit unmittelbar dem Leiter des Betriebs unterstehen (Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde). Ich würde sehr gern wissen, ob es irgendwo eine ähnliche Argumentation im Gesetz gibt für Gefahrgutbeauftragte?

Antwort:

Regelungen zum Gefahrgutbeauftragten sind der "Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen" (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV) sowie Abschnitt 1.8.3 des ADR zu entnehmen. Gemäß § 3 Abs.2 GbV (bzw. 1.8.3.4 ADR) kann die Funktion des Gefahrgutbeauftragten vom Leiter des Unternehmens, von einer Person mit anderen Aufgaben in dem Unternehmen oder von einer dem Unternehmen nicht angehörenden Person wahrgenommen werden, sofern diese tatsächlich in der Lage ist, die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten zu erfüllen. 


Es ist nicht festgelegt, dass Gefahrgutbeauftragte unmittelbar der Betriebsleitung unterstehen müssen.