Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Wer organisiert und vermittelt die Kranvorfahrtsregel auf einer Baustelle?

KomNet Dialog 11751

Stand: 29.05.2019

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Baustellenkoordinatoren

Favorit

Frage:

Wer weist auf einer Baustelle ein ? Auf einem Baufeld (Baustelle)werden mehrere, separat vom Bauherrn beauftragte Unternehmungen tätig. Alle Unternehmungen müssen nach und nach jeweils ihre Turmdrehkräne aufstellen. Aufgrund der Aufstellorte wird auch wiederholt eine Kranvorfahrts-Regelung notwendig. Die Baustelle unterliegt der Baustellen-Verordnung. Da jeder Kran einem anderen Unternehmer zugeordnet ist, ergibt sich die Frage, wer anhand der Betriebsanweisung zur Vorfahrtsregelung die Kranvorfahrtsregel im Rahmen einer Unterweisung den verschiedenen Unternehmungen vermittelt ?

Antwort:

Grundsätzlich sind nach § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) (Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber) die verschiedenen Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen zusammenzuarbeiten.

Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten insbesondere sich gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten.


Natürlich spielt auf einer Baustelle die Baustellenverordnung (BaustellV) eine Rolle. Hier wird in § 3 der Bauherr verpflichtet, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrere Arbeitgeber tätig werden, einen oder mehrere Koordinatoren zu bestellen.


Während der Ausführung des Bauvorhabens hat u. a. der Koordinator die Aufgabe, die Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG zu koordinieren. Hier wird u. a. aufgelistet, die Zusammenarbeit der Arbeitgeber zu koordinieren!


Für die in der Frage beschriebene Situation ist es Aufgabe des Baustellenkoordinators, eine Vorfahrtsregelung auf der Baustelle zu treffen. Diese ist mit den Verantwortlichen der verschiedenen Unternehmen vor Ort abzustimmen.


Für die Einweisung/Unterweisung der einzelnen Mitarbeiter der verschiedenen Unternehmungen vor Ort ist jedoch der jeweilige Verantwortliche der Firma zuständig.


Vielfach unterweist in der betrieblichen Praxis auch der Koordinator im Rahmen seiner Funktion die Beschäftigten.