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Nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 ASIG genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,2. die Zahl der beschäftigten ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 13789
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die nicht in dem Unternehmen beschäftigt ist, welches sie sicherheitstechnisch betreut, wird als überbetrieblicher sicherheitstechnischer Dienst im Sinne von § 19 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- tätig. Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist dieses grundsätzlich zulässig, sofern die Voraussetzungen der jeweils für den betreuten Betrieb geltenden DGUV ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4412
Die Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit regelt der § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG. Danach muss der Sicherheitsingenieur berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Weitere Erläuterungen hierzu sind in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 4036
Rechtliche Grundlage für die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft) ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und für den Baustellenkoordinator (SiGeKo: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf Baustellen) die Baustellenverordnung (BaustellV) Hierbei handelt es sich um zwei unterschiedliche Funktionen im betrieblichen Arbeitsschutzsystem.Die Aufgaben der Fachkräfte ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13413
Nein, dies ist nicht zulässig. Die korrekte Bezeichnung lautet Sicherheitstechniker. Siehe hierzu den § 7 Absatz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Hier ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen: Der Sicherheitsingenieur muß berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 43095
Grundlage für die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist das Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG-. Die Konkretisierung des Umfangs der Tätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt in der betrieblichen Praxis durch die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Der zeitliche Umfang wird dort in der Regel durch die Festlegung einer Einsatzzeit ...
Stand: 07.11.2014
Dialog: 4612
Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- gilt auch gegenüber einer leitenden Sicherheitsfachkraft; denn die gesetzliche Garantie von Freiräumen bei der Anwendung der Fachkunde gilt grundsätzlich.Lehnt die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit den Vorschlag einer ihr unterstellten Sicherheitsfachkraft ab, hat das aber nichts mit der Weisungsfreiheit zu tun. Begründung: Analog dazu kann auch der Arbeitgeber den Vorschlag ...
Stand: 04.09.2020
Dialog: 2962
Nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,2. die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung ...
Stand: 28.04.2025
Dialog: 8595
Die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. den Betriebsarzt/die Betriebsärztin erfolgt hinsichtlich Umfang und Aufgaben auf der Rechtsgrundlage der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". § 5 dieser Vorschrift regelt, dass Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit dem Unternehmer (Arbeitgeber ...
Stand: 09.09.2017
Dialog: 30233
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gehört die regelmäßige Begehung von Arbeitsstätten zu den Pflichten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (§ 6 ASiG) und der Betriebsärzte (§ 3 ASiG). Allerdings wird "regelmäßig" im ASiG nicht konkretisiert. Der zeitliche Turnus von Betriebsbegehungen sollte daher von den betrieblichen Erfordernissen abhängig gestaltet werden. Begehungen könnten ...
Stand: 19.04.2023
Dialog: 3973
Nach § 8 Abs. 2 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigte (leitende) Betriebsärzte mindestens unmittelbar dem Leiter des Betriebs im Rahmen einer Stabsstelle disziplinarisch zu unterstellen. Gleiches gilt für (leitende) Fachkräfte für Arbeitssicherheit.Der Betriebsarzt ist nicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 03.01.2025
Dialog: 43762
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) sind nach § 8 Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sind in einem Betrieb mehrere Sicherheitsfachkräfte bestellt, muss die leitende Sicherheitsfachkraft (falls bestellt) für eine Koordination unterschiedlicher Auffassungen in der Auslegung und Anwendung der Fachkunde ...
Stand: 24.10.2019
Dialog: 2347
Die namentliche Nennung des Betriebsarztes ist bei der Verpflichtung eines überbetrieblichen Dienstes nicht erforderlich, Nach § 19 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- kann die Verpflichtung des Arbeitgebers, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, auch dadurch erfüllt werden, dass der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften ...
Stand: 23.01.2018
Dialog: 22921
Nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- haben die Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben insbesondere den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen ...
Stand: 31.08.2015
Dialog: 5317
Rechtliche Grundlage zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten ist das Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG. Die Kirchen sind entweder direkt nach dem ASiG verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, oder, wenn sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, ist über den § 16 ASiG "Öffentliche Verwaltung" ein den Grundsätzen ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 5396
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit wird vom Arbeitgeber auf Grund § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) i.V.m. der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" bestellt.Verantwortlich für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb ist grundsätzlich der Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).Während der Zeit mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote ...
Stand: 19.10.2021
Dialog: 8104
Der Jahresbericht ist dem Unternehmer vorzulegen.In § 5 DGUV Vorschrift 2 ist nachzulesen, dass der Unternehmer die gemäß § 2 dieser Unfallverhütungsvorschrift bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu verpflichten hat, über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben regelmäßig schriftlich zu berichten. Die Berichte sollen auch über die Zusammenarbeit der Betriebsärzte ...
Stand: 13.07.2018
Dialog: 42350
In der LV 64 "Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes" des LASI lässt sich hierzu Folgendes nachlesen:"2.2.13 Frage zu § 8 Abs. 2 ASiG – Anbindung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten in der BetriebsstrukturWem sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte im Betrieb zu unterstellen?AntwortNach § 8 Abs. 2 ASiG ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen ...
Stand: 25.08.2022
Dialog: 43562
Die Bestellung von Personen externer Unternehmen als Sicherheitsbeauftragte ist nicht zulässig, da den geforderten Aufgaben in der betrieblichen Praxis nicht nachgekommen werden kann.Begründung:Rechtsgrundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist § 20 der DGUV Vorschrift 1 i.V.m. § 22 SGB VII . Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten werden in der DGUV Regel 100-001 (Nr. 4.2) und de ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 4290
Nach § 5 Absatz 1 des Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen.Nach § 7 Absatz 2 ASiG darf der Arbeitgeber als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen ...
Stand: 25.09.2018
Dialog: 42465